Warum sollte ich mich impfen lassen?
Impfungen schützen vor Infektionskrankheiten, die tödlich verlaufen können oder bei denen schwere Komplikationen auftreten können. Schwere Komplikationen sind zum Beispiel eine Hirnhautentzündung, Schädigungen des Herzmuskels, Lähmungen oder Krebs.
Impfen ist aber nicht nur Eigen-, sondern oft auch Gemeinschaftsschutz. Denn nicht nur Sie sind durch einen rechtzeitigen Impfschutz gegen schwere Infektionskrankheiten geschützt. Sind Sie geimpft, sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie andere mit einer Krankheit anstecken. Dafür ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig und vollständig impfen lassen. Damit schützten Sie nicht nur sich selbst, sondern auch die Menschen, die sich selbst nicht impfen lassen können, zum Beispiel Säuglinge oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
Wenn sich viele Menschen impfen lassen, ist es sogar möglich, Krankheiten auszurotten. Wie erfolgreich Impfungen sind, zeigt zum Beispiel die Ausrottung der Pocken im Jahr 1980 durch konsequente Impfprogramme.
Die Bayerische Impfwoche 2024
Vom 15. bis 21. Juli fand zum bereits siebten Mal die Bayerische Impfwoche statt. Wie 2022 stand auch in diesem Jahr die Impfung gegen krebserregende Humane Papillomviren (HPV) im Mittelpunkt.
HPV gehören zu den Erregern, die der breiten Bevölkerung eher unbekannt sind, dabei infizieren sich Schätzungen zufolge 75 bis 80 Prozent der Menschen irgendwann im Leben mit dem Virus. HPV kann unter anderem Gebärmutterhalskrebs auslösen, aber auch bei Männern zu Krebs führen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung daher für Mädchen und Jungen ab neun Jahren. Die Impfserie sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein.
Die Impfwoche ist eine gemeinsame Aktion des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI).
Weitere Informationen zu empfohlenen Impfungen finden Sie im Impfkalender der STIKO (Ständige Impfkommission):
Wer übernimmt die Kosten?
Grundsätzlich werden die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Das Spektrum der Leistungen, welches über die empfohlenen Standardimpfungen hinausgeht, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Krankenkassen. Beispielsweise werden die HPV-Impfungen von einigen Krankenkassen auch nach dem 18. Geburtstag komplett oder teilweise erstattet oder bestimmte Impfungen für die Reise bezahlt. Eine Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse lohnt sich!
Welche Impfungen sind wichtig?
Im Impfkalender der STIKO sind alle generell empfohlenen Standardimpfungen für jedes Lebensalter aufgeführt.
Besondere Impfempfehlungen
Für bestimmte Personengruppen gibt es außerdem besondere Impfempfehlungen, zum Beispiel für Personen, die in medizinischen oder kinderbetreuenden Berufen, in Berufen mit viel Publikumsverkehr oder im Ausland arbeiten.
Die STIKO empfiehlt weitere Impfungen:
- für Frauen vor und während einer Schwangerschaft
- oder für Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie
- bei Reisen in bestimmte Länder.
Fragen Sie hierzu auch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt!
Beruf, Praktikum und Reise
Bei manchen beruflichen Tätigkeiten haben Sie ein erhöhtes Risiko, mit bestimmten Krankheitserregern in Kontakt zu kommen. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie sich vor der Aufnahme der Tätigkeit durch die empfohlenen Impfungen schützen. Dies gilt auch, wenn Sie ein Praktikum machen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Impfungen anzubieten, die für Ihre berufliche Tätigkeit empfohlen werden.
Impfempfehlungen gibt es auch für Reisen in bestimmte Länder. Bei der Einreise in manche Länder müssen Sie sogar bestimmte Impfungen (zum Beispiel die Impfung gegen Gelbfieber) nachweisen. Je nach aktuellem Impfstatus, Reiseland, Art und Dauer der Reise, Saison, geplanten Aktivitäten und möglichen vorbestehenden Grunderkrankungen kann Ihre individuelle Impfempfehlung unterschiedlich ausfallen. Deshalb sollten Sie frühzeitig vor der Reise einen Termin für eine Reiseimpfberatung vereinbaren, zum Beispiel bei einer spezialisierten Ärztin oder einem spezialisierten Arzt.
Auffrischungs- und Nachholimpfungen
Bei den meisten Impfstoffen reicht eine einzige Impfdosis nicht aus.
Oft sind mehrere Impfungen in kürzerem Abstand empfohlen (Grundimmunisierung). Manche Impfungen müssen auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, damit der Schutz nicht abnimmt (Auffrischungsimpfungen). Für (junge) Erwachsene empfohlene Auffrischungsimpfungen sind zum Beispiel Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Polio) und je nach regionalem Risiko wie in Bayern die Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).
Um optimal geschützt zu sein, ist es wichtig, dass Sie sich zum empfohlenen Zeitpunkt impfen lassen. Falls Sie eine Impfung dennoch verpasst haben, sollten Sie diese unbedingt so früh wie möglich nachholen. Auch wenn Sie eine Impfung nicht wie empfohlen im Kindesalter erhalten haben, ist es bei manchen Impfungen wichtig, diese im Erwachsenenalter nachzuholen. Dies gilt zum Beispiel für Masern, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Kinderlähmung (Polio).
Selbst wenn Sie empfohlene Abstände zwischen Impfungen überschritten haben, muss die Impfserie in der Regel nicht neu begonnen werden.
Generell gilt: Jede Impfung zählt!
Humane Papillomviren (HPV)
Fast jeder sexuell aktive Mensch infiziert sich einmal im Leben mit humanen Papillomviren (HPV). Häufig sind HPV-Infektionen harmlos. Bestimmte HPV-Typen können allerdings verschiedene Krebsarten und Genitalwarzen bei Frauen und Männern auslösen.
Um sich zuverlässig gegen die häufigsten Hochrisiko-HPV-Typen zu schützen, sollte die Impfung gegen HPV frühzeitig erfolgen. Manche Impfstoffe schützen gleichzeitig auch vor Genitalwarzen. Die HPV-Impfung ist für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren empfohlen – idealerweise vor dem ersten Sexualkontakt. Bis zum 18. Lebensjahr wird sie als Nachholimpfung empfohlen. Aber auch für über 18-Jährige ist die Impfung oft noch sinnvoll.
Erfahren Sie mehr über HPV:
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Die FSME ist eine entzündliche Erkrankung des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks. Die FSME wird durch Viren ausgelöst, die hauptsächlich durch Zeckenstiche übertragen werden. Spätfolgen wie anhaltende Kopfschmerzen oder Lähmungserscheinungen sind möglich. Da nahezu ganz Bayern vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft ist, wird in Bayern die FSME-Impfung öffentlich empfohlen. Auch bei Reisen sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob eine FSME-Impfung empfohlen wird.
Für einen kompletten Impfschutz sind drei Impfungen innerhalb von zwölf Monaten erforderlich. Wichtig ist, auch an die Auffrischungsimpfungen zu denken!
Erfahren Sie mehr über FSME:
Masern
Masern sind eine sehr ansteckende Infektionskrankheit, die Lungen- oder Gehirnentzündungen auslösen kann. Sie kann lebensbedrohlich sein, wenn kein Impfschutz besteht. An Masern erkranken nicht nur Kinder, sondern auch nicht oder nicht ausreichend geimpfte (junge) Erwachsene. Wenn Sie zwei Impfungen gegen Masern erhalten haben, sind Sie lebenslang vor Infektionen geschützt.
Deutschland unterstützt das Ziel der WHO, Masern in Europa zu eliminieren. Dies gelingt nur, wenn sich alle impfen lassen. Gemeinsam können wir dieses wichtige Ziel erreichen. Helfen Sie mit!
Bei Abspielen des Videos erklären Sie sich mit der Übertragung Ihrer Daten an YouTube einverstanden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
JaErfahren Sie mehr über Masern:
Gibt es Nebenwirkungen?
Moderne Impfstoffe sind sicher und wirksam: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bewertet auch nach der Zulassung die Sicherheit von Impfstoffen. Bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird, prüft die Ständige Impfkommission (STIKO) Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen aus der ganzen Welt und wägt ihre Empfehlungen gründlich ab. Empfohlen werden nur Impfungen, bei denen der Nutzen die Risiken bei weitem überwiegt.
Impfreaktionen
Nach der Schutzimpfung kann es zu kurzfristigen Impfreaktionen kommen. Diese klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Dazu gehören zum Beispiel Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle oder Fieber, Kopf-, Gliederschmerzen und Unwohlsein. Dabei handelt es sich um eine Folge der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff. Die Reaktion zeigt also an, dass das Immunsystem mobilisiert wurde.
Wichtig zu wissen: Durch die Impfung bedingte, anhaltende Gesundheitsstörungen kommen insgesamt nur sehr selten vor, sodass der Nutzen einer Impfung bei weitem die Risiken überwiegt!
Impfkomplikationen
In seltenen Fällen können Impfkomplikationen, also über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen, auftreten. Dies sind zum Beispiel allergische Reaktionen oder Herzmuskelentzündungen nach Impfung mit bestimmten COVID-19-Impfstoffen.
Nebenwirkungsmeldung
Der Verdacht auf eine über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folge einer Impfung muss nach dem Infektionsschutzgesetz unter anderem durch die Ärzteschaft an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden. Die Meldepflicht ist auch Teil der kontinuierlichen Überwachung eines Arzneimittels nach der Zulassung. Aber nicht nur Beschäftigte in Gesundheitsberufen, auch jede geimpfte Person oder ihre Angehörigen können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach Impfung unter anderem online melden.
Weitere Informationen zu Nebenwirkungen finden Sie hier:
Impfschäden
Ein sogenannter Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung (Impfreaktion) hinausgehende gesundheitliche Schädigung. Es handelt sich um Komplikationen, die dauerhaft erhalten bleiben und das Leben der Betroffenen beeinträchtigen. Wer infolge einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung (Impfreaktion) hinausgeht, hat gemäß § 24 Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, sofern die weiteren Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 SGB XIV vorliegen (sog. Impfschaden). In Bayern ist für die Bearbeitung entsprechender Anträge das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Das ZBFS prüft den Fall und beurteilt, ob ein Impfschaden vorliegt und damit Anspruch auf Leistungen besteht.
Weitere Informationen zu Nebenwirkungen finden Sie hier:
Impfmythen
Zum Thema Impfungen kursieren viele Fehlinformationen, die verunsichern und Zweifel an der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe erzeugen sollen. Deshalb ist es besonders wichtig, sich nur mittels zuverlässiger Quellen und stets aktuell zu informieren. Gerade bei überspitzten oder polarisierenden Nachrichten sollten Sie unbedingt kritisch hinterfragen, ob es sich um valide Informationen handelt. Eine Beratung erfolgt am besten durch qualifiziertes Fachpersonal. Lassen Sie sich zum Beispiel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten. Außerdem können Sie sich für alle Fragen rund ums Impfen auch an Apotheken und Ihr örtliches Gesundheitsamt wenden.
Erfahren Sie mehr über zuverlässige Informationsquellen:
Wo kann ich mich impfen lassen und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Eine Impfung kann das Risiko vieler Infektionskrankheiten erheblich verringern. Lassen Sie überprüfen, ob Ihr Impfschutz noch vollständig ist, auch wenn Sie Ihren Impfpass nicht mehr finden sollten. Machen Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Termin für einen Impfpasscheck und lassen Sie sich beraten. Außerdem können Sie sich dafür auch an Apotheken sowie Ihr örtliches Gesundheitsamt wenden.
- Arztsuche der Bayerischen Landesärztekammer
- Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns: Filter nach Fremdsprachen möglich
- Apothekensuche der Bayerischen Landesapothekerkammer
- Apotheken: Filter nach Sprache und Impfangebot möglich
Aus dem Bayerischen Präventionsplan
Die weitere Steigerung der Impfraten ist eine der Zukunftsaufgaben, die im Bayerischen Präventionsplan festgehalten sind. Gelingen kann dies durch die Zusammenarbeit der vielfältigen Akteure aus Wissenschaft, Gesundheitspolitik, Forschung, Ärzteschaft, Öffentlichem Gesundheitsdienst und der Kostenträger.