Presse­mitteilung

Gerlach kritisiert Beschluss des Bundeskabinetts zur Krankenhausreform – Bayerns Gesundheitsministerin: Lauterbach hat Chance auf ein nachhaltiges und mit den Ländern abgestimmtes Konzept verpasst

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Krankenhausreform kritisiert und vor schwierigen Zeiten für die Krankenhäuser in Deutschland gewarnt. Gerlach sagte am Mittwoch in München: „Heute ist der Tag der verpassten Chance für eine nachhaltige und solide Krankenhausreform in Deutschland. Denn die Bundesregierung hat gegen die eindringlichen Warnungen der Länder und ohne Rücksicht auf deren fundierte Änderungsvorschläge ein unzureichendes Konzept auf den Weg gebracht.“ 

Die Ministerin warnte: „Ich befürchte aufgrund der gravierenden inhaltlichen Schwächen des Gesetzentwurfs schwierige Zeiten für viele Krankenhäuser. Es droht eine schlechtere Versorgung in manchen ländlichen Regionen. Davor hat kürzlich auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft eindringlich gewarnt. Die Leidtragenden werden die Patientinnen und Patienten sein. Und da spreche ich noch gar nicht von unkontrollierten Standortschließungen aus finanziellen Gründen, die uns auch bevorstehen – das, was wir eigentlich mit der Reform vermeiden wollen.“

Gerlach betonte: „Bayern wird sich nun gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesratsverfahren weiter für Korrekturen einsetzen. Wir werden auch klar darauf hinweisen, dass das geplante Gesetz verfassungswidrig ist, weil die Regelungen zum einen unzulässig in die Planungshoheit der Länder eingreifen und der Gesetzentwurf zum anderen im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Deswegen behalten wir uns auch das Instrument der Verfassungsklage weiter vor.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Länder haben trotz sehr enger zeitlicher Vorgaben des Bundes fristgerecht in einer gemeinsamen Stellungnahme viele konstruktive Vorschläge gemacht, die es für ein Gelingen dieser wichtigen Reform braucht. Leider ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in seinem aktuellen Entwurf nicht darauf eingegangen. Die für die Nichtberücksichtigung angegebenen fadenscheinigen Gründe kann ich nicht gelten lassen. Herr Lauterbach düpiert und übergeht mit seinem Alleingang offen die Länder.“

Gerlach sagte: „Uns geht es um zentrale Punkte wie eine an den tatsächlichen Kosten orientierte Vorhaltevergütung, um sachgerechte und unbefristete Ausnahmeregelungen insbesondere bei Kooperationen sowie hinreichend flexible Regelungen zum Erhalt der Fachkrankenhäuser. Die zentralen Forderungen der Länder bleiben also weiter aktuell, und die Länder werden mit großer Einigkeit und Geschlossenheit nunmehr im Bundesratsverfahren auf die unverzichtbaren Änderungen hinwirken.“

Gerlach ergänzte: „Ebenfalls nicht bewegt hat sich Lauterbach bei der Frage der Länderbeteiligung. Er beharrt weiter darauf, das Gesetz im Bundesrat ohne die Zustimmungspflicht der Länder zu gestalten. Das ist verfassungswidrig, wie ein Gutachten von Professor Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg zeigt, das Bayern mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben hat.

Gerlach fügte hinzu: „Verfassungswidrig ist das Gesetz auch deswegen, weil der Bund in die Krankenhausplanungshoheit der Länder eingreift. Herr Lauterbach wiederholt zwar immer wieder, dass die Länder für die Zuweisung der Leistungsgruppen zuständig sind, er verschweigt aber, dass die beabsichtigten Regelungen die Entscheidungsfreiheit der Länder so massiv einengen, dass der verfassungsrechtlich garantierte Entscheidungsspielraum der Länder unterlaufen wird. Deshalb können wir das nicht so stehen lassen. Auch hierauf werden wir im Bundesratsverfahren hinweisen.“

Die Ministerin betonte: „Deswegen schließt Bayern eine Verfassungsklage als letztes Mittel nicht aus. Wir werden anhand des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts und des weiteren Verlaufs der Gesetzesberatungen in Bundestag und Bundesrat prüfen, ob wir diesen Weg einschlagen müssen.“