Presse­mitteilung

Gerlach: Stärkster Saisonstart der von Zecken übertragbaren FSME seit Einführung der Meldepflicht – Bayerns Gesundheitsministerin wirbt für Schutzimpfung – Auch Zahl der Lyme-Borreliose-Fälle gestiegen

In Bayern hat es 2024 bei der von Zecken übertragbaren Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis, FSME) den stärksten Saisonstart seit der Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 gegeben. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. Sie warb deshalb erneut für eine Schutzimpfung.

Gerlach erläuterte: „Von April bis Oktober ist das Risiko am größten, sich mit der von Zecken übertragenen Hirnhautentzündung anzustecken. Vor allem wer sich in der Natur aufhält – etwa beim Wandern oder auch im eigenen Garten – sollte sich daher impfen lassen. Schon heute sind 94 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte des Freistaats als Risikogebiete deklariert – und der Klimawandel macht es den Zecken noch einfacher."

Konkret wurden dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit Beginn des Jahres bayernweit insgesamt 37 FSME-Fälle (Stand 03.06.2024) gemeldet. Das sind 12 Fälle (48 Prozent) mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (Vergleichsdatenstand Anfang Juni 2023). 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die FSME-Impfung für alle Kinder und Erwachsenen in Bayern, die sich in Risikogebieten in der Natur aufhalten. Auch bei der Urlaubsplanung und im beruflichen Alltag sollte geprüft werden, ob ein Impfschutz gegen FSME angezeigt ist. Da nahezu der gesamte Freistaat vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft ist, wird die FSME-Impfung in Bayern ohne geografische Einschränkung öffentlich empfohlen.

Die Impfung gegen FSME ist sehr gut verträglich und wird im Freistaat von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für einen kompletten Impfschutz sind drei Impfungen innerhalb eines Jahres erforderlich.

Personen, die bereits grundimmunisiert sind, sollten unbedingt an fällige Auffrischungsimpfungen denken. Die erste Auffrischungsimpfung wird im Abstand von drei Jahren nach der Grundimmunisierung fällig. Weitere Auffrischungsimpfungen sollten abhängig von der Altersgruppe und dem verwendeten Impfstoff in Abständen von drei bis fünf Jahren verabreicht werden.

Gerlach unterstrich: „Die FSME-Impfquoten in Bayern sind insgesamt verbesserungswürdig. So besitzen lediglich gut ein Fünftel der Erwachsenen einen aktuellen FSME-Impfschutz.“ Die Ministerin fügte hinzu: „Auch Kinder sind gefährdet, an FSME zu erkranken. In Bayern sind aber nur knapp 37 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger gegen FSME geimpft.“

Auch bei der ebenfalls von Zecken übertragbaren Lyme-Borreliose sind die Fallzahlen gestiegen. Bislang wurden dem LGL in diesem Jahr 662 Fälle gemeldet (Datenstand: 03.06.2024). Das sind 51 Fälle mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (Vergleichsdatenstand Anfang Juni 2023).

LGL-Präsident Prof. Dr. med. Christian Weidner betonte: „Gegen Lyme-Borreliose kann man sich aktuell nicht durch Impfung schützen. Die Erkrankung, die im Gegensatz zu FSME durch Bakterien verursacht wird, kann aber gut mit Antibiotika therapiert werden. Je früher die Therapie beginnt, umso besser, daher ist eine möglichst frühzeitige Diagnose wichtig. Gut erkennbar ist die Lyme-Borreliose an der sogenannten Wanderröte, einer ringförmigen Rötung, die sich um die Einstichstelle bildet und allmählich nach außen wandert.“

Weidner ergänzte: „Grundsätzlich sollten Zecken möglichst frühzeitig und mit einem dafür geeigneten Werkzeug entfernt und die Hautstelle in den Tagen und Wochen nach dem Stich auf das Auftreten der Wanderröte beobachten werden. Zeigt sich diese oder treten andere auffällige Symptome auf, sollte umgehend eine Ärztin bzw. ein Arzt aufgesucht werden.“

Weitere Informationen gibt es unter www.zecken.bayern.de und https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/fsme/.