Presse­mitteilung

Gerlach würdigt Arbeit der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik – Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin anlässlich eines Festaktes zum zehnjährigen Bestehen der Kommission in München

Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hat zum zehnjährigen Bestehen der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) deren Arbeit gewürdigt. Gerlach betonte am Dienstag anlässlich eines Festaktes in München: Das ehrenamtliche Engagement unserer Bayerischen Ethikkommission ist von unschätzbarem Wert – für die betroffenen Paare, für unser Gesundheitswesen und für unser ethisches Selbstverständnis als Gesellschaft. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass die medizinischen Möglichkeiten in Bayern verantwortungsbewusst genutzt werden.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die Kommission prüft die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine PID. Ihre Entscheidung müssen die Mitglieder unter Abwägung der medizinischen, psychischen, sozialen und ethischen Umstände eines jeden Einzelfalls treffen. Oberste Priorität hat immer der Schutz des Lebens."

Professorin Dr. Ursula Zollner, Vorsitzende der Bayerischen Ethikkommission: „Seit zehn Jahren begleitet die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) die Antragsverfahren von Paaren, die sich aus medizinischen Gründen für diese Form der genetischen Untersuchung entscheiden. In dieser Zeit konnten wir wertvolle Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Erkrankungen am häufigsten Gegenstand der Anträge sind, welche Aspekte für die Antragsteller von besonderer Bedeutung sind und wie das Verfahren insgesamt effizient gestaltet werden kann. Wie bereits zu erwarten war, ist die Zahl der Anträge in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.“

PID ist die genetische Untersuchung eines durch assistierte Reproduktion erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird beispielsweise gezielt nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In Bayern ist die PID auf vier dafür zugelassene Zentren begrenzt. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Gerlach unterstrich: "Die Kommission bewegt sich in einem besonders sensiblen Bereich: Einerseits schreitet der medizinische Fortschritt unaufhaltsam voran, andererseits dürfen ethische Leitplanken dabei nicht an Klarheit verlieren. Die Mitglieder der Kommission setzen Maßstäbe. Sie treffen Entscheidungen, die den Kern unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses berühren."

Die Bayerische Ethikkommission trifft sich zu fünf Sitzungen jährlich mit aktuell ca. 80 Anträgen. Die Zustimmungsquote liegt bei über 95 Prozent. Die acht Mitglieder der Ethikkommission gehören unterschiedlichen Fachrichtungen an. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Humangenetik, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie), einen Juristen, einen Ethiker, einen Patientenvertreter und einen Vertreter von Menschen mit Behinderung. Vorsitzende ist die Reproduktionsmedizinerin Professorin Dr. Ursula Zollner. Stellvertretender Vorsitzender ist der Professor für Anthropologie und Ethik für Gesundheitsberufe Dr. Arne Manzeschke.

Die Ministerin erläuterte: „Zum 1. März 2025 wurden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission für weitere fünf Jahre neu berufen. Das bedeutet Kontinuität und Verlässlichkeit in einer hochkomplexen Materie – und vor allem: Bayern bleibt mit ihnen an seiner Seite bestens aufgestellt.“

Weitere Informationen zur PID-Kommission finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/service/pid/pid_kommission.htm