Die meisten Menschen wünschen sich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung sterben zu dürfen und dabei nicht allein zu sein. Hier setzt der Hospizgedanke ein. Ziel der Hospizbewegung ist es, schwerstkranken und sterbenden Menschen diesen Wunsch zu erfüllen und sie sowie ihre An- und Zugehörigen in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Die vielen haupt- und ehrenamtlichen Akteure der Hospizversorgung ermöglichen im privaten häuslichen Bereich, in den stationären Hospizen sowie auch in den Einrichtungen der stationären Pflege und in den Krankenhäusern schwerstkranken und sterbenden Mitmenschen einen würdevollen Abschied und begleiten An- und Zugehörige in ihrer Trauer.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich seit langem für die gelebte Hospizidee und eine humane Kultur der Sterbebegleitung ein.
Ambulante Hospizversorgung
Die Hospizarbeit wird maßgeblich von der ambulanten Hospizversorgung und den dort engagierten ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und -begleiter getragen. In Bayern begleiten rund 7.500 ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und -begleiter in über 140 ambulanten Hospizdiensten mit Mut, Wissen und Einfühlungsvermögen schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrem letzten Weg und stehen ihren An- und Zugehörigen zur Seite. Sollte eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich sein, unterstützen sie die Betroffenen auch in stationären Einrichtungen (zum Beispiel in stationären Hospizen). Die ambulanten Hospizdienste sind in ihrer Region vernetzt und arbeiten mit Pflegediensten, Ärztinnen und Ärzten sowie Seelsorgerinnen und Seelsorgern zusammen. Viele Hospizvereine verfügen auch selbst über hauptamtliche Fachkräfte.
Ehrenamtliche Hospizhelferinnen und Helfer
Ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter sind Ansprechpartner für fast alle Belange, insbesondere für den hohen Informationsbedarf der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen; sie ersetzen jedoch keinen Pflegedienst!
Ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter leisten – unabhängig von Ort und Zeit – die Besuchsdienste bei schwerstkranken und sterbenden Menschen, kommen zum Zuhören und Trösten, bieten organisatorische Unterstützung, erledigen zum Beispiel auch kleine Besorgungen und unterstützen durch ihre Anwesenheit die betroffenen Familien in ihren Ängsten und Sorgen sowie in ihrer Trauer.
Die Begleitung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist eine ehrenamtliche Aufgabe, die in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung darstellt. Neben regelmäßiger freier Zeit, Engagement und Sensibilität bringen Hospizbegleiterinnen und -begleiter ein großes Maß an psychischer Belastbarkeit mit. Ihnen, die in ihrer Freizeit neben Beruf und Familie diesen zutiefst menschlichen Dienst am Nächsten übernehmen, gilt unser Respekt, unsere Hochachtung und Anerkennung.
Wie werde ich Hospizbegleiterin oder Hospizbegleiter?
Die Ausbildung zu diesem verantwortungsvollen Ehrenamt besteht aus mehreren Kurseinheiten und einem Praktikum im Besuchsdienst. Von Anfang an und auch während der gesamten Zeit werden die zukünftigen Hospizbegleiterinnen und -begleiter durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder unterstützt und in Gruppengesprächen und durch Fortbildungen gestärkt.
Sie haben Interesse, sich ehrenamtlich für die Hospizarbeit zu engagieren? Ein Hospizverein in Ihrer Nähe und die Bayerische Stiftung Hospiz geben Ihnen gerne Auskunft.
Finanzierung der Leistungen in der ambulanten Hospizversorgung
Für die Betroffenen wird die Betreuung durch ehrenamtliche Hospizbegleiterinnen und-begleiter erbracht, ohne dass sie einen Eigenanteil aufbringen müssen. Grundsätzlich werden die Leistungen durch Spenden finanziert, die die jeweiligen Träger des Hospizdienstes (meistens der Hospizverein) einbringen müssen. Unter bundesweit einheitlich geregelten Vorgaben, haben ambulante Hospizdienste die Möglichkeit, einen Zuschuss bei der Krankenkasse nach § 39a Abs. 2 SGB V zu beantragen. Aufgabe des geförderten ambulanten Hospizdienstes ist es, palliativ-pflegerische Beratung durch entsprechend ausgebildete Fachkräfte zu erbringt und die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen, die für die Sterbebegleitung zur Verfügung stehen, sicherzustellt.
Auskünfte erteilt insbesondere die AOK Bayern, aber auch das Bayerische Hospiz- und Palliativbündnis und die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege.
Stationäre Hospize
Was sind stationäre Hospize?
Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter, die schwerstkranke und sterbende Menschen mit einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung in der letzten Lebensphase als „Hospizgäste“, wie die Betroffenen im Hospiz genannt werden, aufnehmen. Im Hospiz steht die palliativpflegerische und hospizliche Betreuung und Begleitung der Hospizgäste im Vordergrund, wobei selbstverständlich auch eine ärztliche palliativmedizinische Behandlung sichergestellt ist.
Stationäre Hospize sind aufgrund ihres Versorgungsauftrags baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Die räumliche Gestaltung der Einrichtung ist auf die besonderen Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen ausgerichtet. Die Umsetzung des Auf- und Ausbaus der stationären Hospizversorgung obliegt den Krankenkassen, die unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, entsprechende Versorgungsverträge abschließen. Aus diesem Grund ist die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) wichtigster Ansprechpartner für detailliertere Informationen über die Errichtung weiterer stationärer Hospize.
Wer erhält stationäre Hospizversorgung?
In Fällen, in denen eine Versorgung im Krankenhaus nicht notwendig und die Betreuung zu Hause aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, kann die Voraussetzung für die sogenannte Hospizbedürftigkeit gegeben sein. Dies muss durch die behandelnde Ärztin beziehungsweise den behandelnden Arzt bescheinigt und eine entsprechende Überweisung in ein stationäres Hospiz ausgestellt werden. Mit dieser Überweisung hat jeder krankenversicherte Mensch einen Anspruch auf stationäre Hospizversorgung und kann in ein Hospiz aufgenommen werden, vorausgesetzt es steht ein Platz zur Verfügung. Es ist empfehlenswert, telefonisch mit dem vorgesehenen stationären Hospiz Kontakt aufzunehmen und einen Termin für Erstgespräch und Besichtigung zu vereinbaren.
Die Kosten für den Aufenthalt in einem stationären Hospiz werden größtenteils von den Kostenträgern (insbesondere Kranken- und Pflegekassen) sowie im Übrigen vom jeweiligen Träger des Hospizes aus Spendengeldern übernommen, so dass der Hospizgast bzw. seine Familie keinen Eigenanteil aufbringen muss.
Qualitätsstandards
Auf stationäre Hospize ist in Bayern das Pflege und Wohnqualitätsgesetz anwendbar. Sie unterliegen demzufolge auch der zuständigen Aufsicht (FQA), die den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt.
Teilstationäre Tageshospize
In teilstationären Tageshospizen erhalten die Gäste tagsüber bestmögliche Betreuung und Pflege durch ein multiprofessionelles Team und kehren abends nach Hause zurück. Der Besuch eines Tageshospizes ermöglicht schwerstkranken und sterbenden Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie eine Vernetzung mit anderen Gästen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung pflegender An- und Zugehöriger.
Für die Aufnahme in ein teilstationäres Tageshospiz müssen die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfüllt sein (siehe hierzu die Frage „Wer erhält stationäre Hospizversorgung?“). Zusätzlich müssen die schwerstkranken und sterbenden Menschen so mobil sein, dass sie den Weg zum teilstationären Tageshospiz bewältigen können.
Teilstationäre Tageshospize sind eine innovative Versorgungsform und daher nicht Teil der Regelversorgung. Bisher gibt es in Bayern nur wenige Angebote, die als Modellprojekte einschließlich einer wissenschaftlichen Begleitung geführt werden.
Spenden
Mit einer Spende an die Bayerische Stiftung Hospiz unterstützen Sie die Hospizbewegung in wertvoller Weise. Die Bayerische Stiftung Hospiz hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Hospizgedanken und die Palliativmedizin zu verbreiten und die Sterbebegleitung zu verbessern. Das gespendete Geld kommt ohne Abzüge den Hospizvereinen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugute.