Pflegerin geht mit Patientin über Flur, Kopf auf Schulter.

Palliativversorgung

Schwerstkranken Menschen bis zuletzt ein Leben in Würde und ohne Schmerzen zu ermöglichen, ist der bayerischen Gesundheitspolitik ein wichtiges Anliegen. Hier erhalten Sie Informationen über Versorgungsangebote, Unterstützung und den weiteren Aufbau der Palliativversorgung.

Die Palliativversorgung hat das Ziel, belastende Symptome wie z.B. starke Schmerzen als Folgen einer Erkrankung zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Sie zielt darauf ab, diese Menschen und ihre An- und Zugehörigen so zu versorgen, dass in der vertrauten Umgebung ein würdevolles Sterben möglich ist. Hierfür ist nicht nur ein ganzheitlicher Betreuungsansatz erforderlich, sondern auch ein intensives Zusammenarbeiten zwischen den einzelnen Versorgungsstrukturen. Palliativversorgung kann zu Hause, im Krankenhaus, in der stationären Pflegeeinrichtung oder im Hospiz erfolgen.

Ambulante Palliativversorgung

Ziel der ambulanten Palliativversorgung ist eine gute Betreuung der Betroffenen am Lebensende im vertrauten Umfeld, möglichst daheim. Eine Herausforderung stellt dabei der demografische Wandel dar. Immer mehr Menschen müssen medizinisch – auch palliativmedizinisch – versorgt werden, während im Gegenzug die Anzahl der Versorgenden vor Ort sowie die Anzahl der pflegenden An- und Zugehörigen abnimmt. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum.

Welche Formen der ambulanten Palliativversorgung gibt es?

Die ambulante Palliativversorgung wird durch die niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzte (allgemeine ambulante Palliativversorgung [AAPV]) erbracht. Bei Bedarf kann sie um die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ergänzt werden.

Entscheidend dafür, ob Leistungen im Rahmen der AAPV erbracht werden können oder ob Leistungen der SAPV erforderlich sind, sind die Symptome und Schmerzen der Patientin oder des Patienten. SAPV ist dann angebracht, wenn für die Linderung der Schmerzen und/oder Symptome spezifische palliativmedizinische und/oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen, eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sowie eine besondere Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure nötig sind. In der AAPV kann auch ein einzelner Akteur (zum Beispiel die Hausärztin oder der Hausarzt) die erforderliche palliativmedizinische Leistung erbringen. Nur 10 Prozent der schwerstkranken und sterbenden Menschen, die palliativmedizinisch versorgt werden, benötigen SAPV, 90 Prozent können in der AAPV versorgt werden.

Um den Aufbau von SAPV-Teams zu beschleunigen, fördert das Gesundheitsministerium seit Mitte 2010 die Aufbauphase mit bis zu 15.000 Euro pro Team (Kinder- und Erwachsenenteams). Einzelheiten zum Förderverfahren sowie zur Beantragung der Förderung finden Sie hier.

Weiterführende und gezielte Informationen erhalten Sie von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, den ambulanten Pflegediensten oder dem ambulanten Hospizdienst vor Ort. Erste Fragen beantworten auch Beratungsstellen der Krankenkassen.

Allgemeine Informationen zu den bayerischen SAPV-Teams finden Sie auch unter www.sapv-bayern.de.

Alte Dame liegt im Krankenbett.
Helles, freudliches Zimmer auf einer Palliativstation im Krankenhaus.

Palliativversorgung in Krankenhäusern

Die medizinische und pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten, die an einer unheilbaren und lebensverkürzenden Erkrankung leiden und einer Krankenhausbehandlung bedürfen, ist Aufgabe jedes Krankenhauses. Das Ziel der stationären Palliativversorgung ist die Stabilisierung der Krankheitssymptome der Patientinnen und Patienten, damit diese in die ambulante Palliativversorgung – also zurück in ihr vertrautes Umfeld – oder in ein stationäres Hospiz entlassen werden können.

Unter diesen Aufgaben fallen grundsätzlich auch allgemeine palliativmedizinische Leistungen, die auf jeder Station erbracht werden können. In den Fällen, in denen Patientinnen und Patienten als Palliativpatientinnen und Palliativpatienten aufgenommen werden, sind jedoch spezialisierte palliativmedizinischen Leistungen notwendig, die zum einen spezielles Fachwissen und zum anderen auch einen ganzheitlichen Behandlungsansatz erfordern.

Diese werden auf Palliativstationen oder von Palliativdiensten erbracht. Die Besonderheit der Palliativstationen ist, dass sie überregionale Kompetenzzentren sind, die palliativmedizinisches und palliativpflegerisches Wissen in den übrigen Einrichtungen und in den ambulanten Bereich verbreiten sollen.

Während Palliativstationen eigenständige Abteilungen in Krankenhäusern sind, besteht ein Palliativdienst aus einem multiprofessionellen Team aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Psychologinnen und Psychologen, Therapeutinnen und Therapeuten oft unterstützt von der Klinikseelsorge. Das Team wird auf Anfrage der verantwortlichen Fachabteilung des jeweiligen Krankenhauses, in der die Patientin /der Patient aufgenommen worden ist, unterstützend tätig.

Planung der stationären Palliativversorgung
in Bayern

Um die stationäre Palliativversorgung in Bayern sowohl in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum zu verbessern, hat der Krankenhausplanungsausschuss ein Fachprogramm „Spezialisierte Palliativversorgung in Krankenhäusern“ beschlossen. Um als Palliativstation oder als Palliativdienst nach dem Fachprogramm anerkannt zu werden, müssen die darin genannten Qualitätskriterien der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erfüllt werden.

Das Fachprogramm „Spezialisierte Palliativversorgung in Krankenhäusern“ finden Sie im Bayerischen Krankenhausplan.

Trauriger Junge auf dem Arm seiner Mutter.

Kinderpalliativversorgung

In Deutschland leiden mehr als 20.000 Kinder und Jugendliche an unheilbaren Erkrankungen, jährlich sterben etwa 5.000 daran. Im Unterschied zu den Hospiz- und Palliativangeboten für schwerstkranke und sterbende Erwachsene werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzenden Erkrankungen und ihre Familien bereits ab der Diagnose und nicht erst in der letzten Lebensphase begleitet.

Sie finden zahlreiche Informationen zum Thema auf unserer Unterseite:

Publikationen zum Thema

  • Bayerisches Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung

  • Ethische Handlungsorientierung in der Hospiz- und Palliativversorgung