Presse­mitteilung

Gerlach: Bayern startet Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärzten mit ausländischer Ausbildung – Bayerns Gesundheitsministerin: Ärzte besonders vom Fachkräftemangel betroffen

Bayern startet eine Bundesratsinitiative zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung. Das hat der Ministerrat auf Initiative von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Gerlach betonte: „Es braucht jetzt dringend mehr Tempo bei den Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung. Denn im Gesundheitswesen sind neben Pflegekräften besonders auch die Ärztinnen und Ärzte vom Fachkräftemangel betroffen. Gerade im ländlichen Raum drohen uns in absehbarer Zeit Versorgungsengpässe.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Die Gewinnung, Anerkennung und nachhaltige Integration von Fachkräften aus dem Ausland ist eines der zentralen Elemente, um Personalengpässe und -lücken hierzulande vorzubeugen bzw. zu schließen. Leider sind gerade die Anerkennungsverfahren von Ärztinnen und Ärzten mit Drittstaatsausbildung sehr aufwändig. Aktuell dauern diese Verfahren in Bayern im Schnitt etwa 18 bis 24 Monate sobald die Unterlagen vollständig vorliegen.“

Gerlach erläuterte: „Bayern hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren zu beschleunigen. So wurde beispielsweise das Informationsangebot verbessert, ein Online-Antrag eingerichtet und Personal aufgestockt. Zudem prüfen wir seit Januar dieses Jahres in einem Pilotprojekt, ob und wie die Anerkennungsverfahren durch einen Einsatz von Künstlicher Intelligenz beschleunigt werden können. Aber: Die Möglichkeiten Bayerns sind begrenzt.“

Die Ministerin betonte: „Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Ärztinnen und Ärzten ist auf Bundesebene in der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) geregelt. Hier braucht es Anpassungen, damit Digitalisierungs- und Standardisierungsmaßnahmen greifen und hohe Antragszahlen bewältigt werden können. Der Bund muss hier dringend handeln.“

Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte Bayern als Vorsitzland der eigens eingerichteten länderoffenen Arbeitsgruppe „Anerkennungen“ bereits mit einem Beschluss in ihrer letzten Sitzung einstimmig beauftragt, den Entschließungsantrag im Bundesrat einzubringen.

Gerlach ergänzte: „Wir fordern unter anderem eine Änderung der BÄO, durch die das bisherige Verfahren zur Feststellung der fachlichen Eignung der Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung angepasst wird. Anstelle einer zeitlich sehr aufwändigen Prüfung der Ausbildungsunterlagen soll es künftig vorrangig eine mündliche Kenntnisprüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission geben. Die Prüfung der Ausbildungsunterlagen soll nur noch auf ausdrücklichen und verbindlichen Wunsch der Antragstellenden erfolgen. Zudem sollen die Länder durch Änderung von Bundesrecht die Möglichkeit erhalten, eine rein elektronische Antragstellung zuzulassen. Momentan müssen die Berufszulassungsstellen generell noch Papierunterlagen anfordern. Das ist längst nicht mehr zeitgemäß.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Das Interesse von ausländischen Ärztinnen und Ärzten, in Deutschland bzw. Bayern zu arbeiten, ist groß. Nach der Ärztestatistik der Bayerischen Landesärztekammer waren dort Ende des Jahres 2023 insgesamt 12.454 ausländische Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Auch die Antragszahlen im Bereich der Anerkennung ausländischer Medizinabschlüsse belegen die Attraktivität Bayerns. In den vergangenen Jahren sind die Antragszahlen massiv gestiegen.“

Alleine von Personen mit einer Drittstaatsausbildung in einem Approbationsberuf wurden im Jahr 2013 noch insgesamt 356 Approbations- und 149 Berufserlaubnisanträge gestellt. Im Jahr 2023 waren es dann schon 1.906 Approbations- und 4.023 Berufserlaubnisanträge. Ärztinnen und Ärzte machen etwa 80 bis 90 Prozent dieser Anträge aus.