Die Bayerische Landarztprämie stößt weiterhin auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Montag hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Ich freue mich sehr, dass allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres fast 50 Anträge für unsere Landarztprämie eingegangen sind. Das zeigt, wie attraktiv unser Programm ist.“
Gerlach erläuterte: „Konkret sind von Anfang Januar 2024 bis zum 25. März dieses Jahres 47 Anträge eingegangen, von denen bereits 28 bewilligt wurden. Die übrigen Anträge werden derzeit noch geprüft. Im ersten Quartal des laufenden Jahres haben wir somit bereits 21 Hausärztinnen und Hausärzte, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt und fünf Psychotherapeuten bei der Niederlassung im ländlichen Raum unterstützt. Damit konnte die ärztliche Versorgung auf dem Land weiter verbessert werden.“
Gerlach unterstrich: „Das ist ein wichtiger Erfolg, denn die ambulante Versorgung steht vor großen Herausforderungen. Schon heute sind rund 470 Hausarztsitze unbesetzt. Dazu kommt die demografische Entwicklung, die den Ärztemangel noch weiter verschärfen wird. So liegt der Altersdurchschnitt beispielsweise bei den Hausärztinnen und Hausärzten aktuell bei rund 55 Jahren.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Vor allem in unseren ländlichen Regionen gibt es Handlungsbedarf. Umso wichtiger ist es, noch mehr Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit auf dem Land zu gewinnen. Denn für mich steht fest: Die Qualität der ärztlichen Versorgung darf nicht von der Postleitzahl abhängen.“
Durch die bayerische Landarztprämie – und zuvor die Niederlassungsförderung – werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen.
Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Des Weiteren haben die Niederlassungen in Gemeinden zu erfolgen, die nicht überversorgt sind. Ärztinnen und Ärzte können auch dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine schon bestehende Praxis übernehmen. Gerlach ergänzte: „Seit 2012 konnten wir bereits 1.214 Niederlassungen und Filialbildungen fördern – davon alleine 828 Hausärztinnen und Hausärzte.
Die Ministerin betonte: „Wir setzen uns mit zahlreichen Maßnahmen für die bestmögliche medizinische Versorgung in Bayern ein – und zwar flächendeckend. Neben der Landarztprämie schaffen wir mit der Landarztquote für angehende Medizinerinnen und Mediziner, dem Stipendienprogramm, dem Programm ‚Beste Landpartie Allgemeinmedizin‘ und dem Förderprogramm für Kommunen wichtige Anreize, um die medizinische Versorgung auf dem Land auch in Zukunft sicherzustellen.“
Gerlach fügte hinzu: „Bayern nimmt dafür auch viel Geld in die Hand. Seit 2012 haben wir alleine in unserem Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung fast 80 Millionen Euro bereitgestellt – davon 7,75 Millionen Euro im Jahr 2023.“
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des Freistaats finden Sie unter: www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/#foerderprogramme-aerztliche-versorgung-land.