Presse­mitteilung

Gerlach pocht auf Korrekturen bei Krankenhausreform – Bayerns Gesundheitsministerin: Lauterbach sollte am Mittwoch beim Bund-Länder-Gespräch seine starre Haltung aufgeben

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, am Mittwoch bei dem Bund-Länder-Gespräch über die Krankenhausreform die Bereitschaft zu deutlichen Nachbesserungen an seinem Gesetzentwurf zu zeigen. Gerlach betonte am Dienstag: „Deutschland braucht dringend eine sinnvolle Krankenhausreform. Deshalb sollte Lauterbach seine starre Haltung aufgeben und im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren die wichtigen Vorschläge der Länder unterstützen!“

Gerlach kritisierte: „Der bisherige Gesetzentwurf hat gravierende inhaltliche Schwächen. Leider ist Lauterbach aber nicht auf die vielen konstruktiven Vorschläge der Länder eingegangen. Wir Länder werden im Rahmen des anstehenden parlamentarischen Verfahrens alle Möglichkeiten ausschöpfen, um doch noch Gehör für notwendige Korrekturen zu finden."

Die Ministerin fügte hinzu: „Es ist ein starkes Signal, dass alle Länder geschlossen und über Parteigrenzen hinweg ein gemeinsames Papier erarbeitet haben, das alle wesentlichen Forderungen enthält, die nunmehr im Bundesratsverfahren diskutiert werden. Die Einigkeit aller Länder macht deutlich, dass Lauterbach mit seinem Reformpaket kaum Unterstützer hat und Nachbesserungen unerlässlich sind.“

Gerlach warnte: „Wenn es am Entwurf keine Korrekturen geben sollte, drohen noch schwierigere Zeiten für viele Krankenhäuser. Die Folge wäre eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten in manchen Regionen – vor allem auf dem Land. Unkontrollierte Standortschließungen aus finanziellen Gründen müssen vermieden werden.“

Gerlach erläuterte: „Bayern und den anderen Ländern geht es zum Beispiel darum, dass der Bund seiner Verantwortung für die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken gerecht wird und eine auskömmliche Finanzierung sicherstellt. Denn ohne auskömmliche Finanzierung droht eine Pleitewelle der Kliniken. Der Bund ist für die Betriebskosten zuständig.“

Die Ministerin ergänzte: „Außerdem braucht es deutlich mehr Möglichkeiten für Krankenhäuser, um mit anderen Kliniken kooperieren und Strukturen zusammenlegen zu können. Bisher sieht der Bund hier nur sehr begrenzte Regelungen vor. Es muss aber möglich sein, Standorte durch sinnhafte Kooperationen zu erhalten und so eine bestmögliche medizinische Versorgung für die Menschen auch auf dem Land zu sichern.“

Gerlach fügte hinzu: „Darüber hinaus betrachten wir das Gesetz in seiner aktuell geplanten Form als verfassungswidrig. Denn die Regelungen greifen viel zu stark in die Planungshoheit der Länder ein. Deshalb behält sich Bayern auch weiterhin das Instrument der Verfassungsklage vor, wenn der Bundesgesundheitsminister die Länder weiterhin ignoriert.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Länder kennen die Bedürfnisse vor Ort am besten. Ein starres am grünen Tisch in Berlin festgelegtes Korsett wird den unterschiedlichen Versorgungslandschaften in Stadtstaaten und Flächenländern wie Bayern nicht gerecht. In der jetzigen Form droht die Reform dringend notwendige medizinische Versorgungsstrukturen zu zerstören. Leidtragende wären die Patientinnen und Patienten – vor allem im ländlichen Raum.“

Gerlach unterstrich: „Zudem wird auch über den Transformationsfonds zu reden sein. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht nur sehr wenige Unterstützungsmöglichkeiten vor. Die Umstrukturierung kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn weitreichende Fördermöglichkeiten bestehen. Zudem lehnen wir die hälftige Finanzierung durch die Länder klar ab. Denn sie berücksichtigt nicht, dass der Bund die alleinige Verantwortung für die notwendigen Transformationsmaßnahmen trägt. Dies muss sich auch in der Finanzierung widerspiegeln.“