Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat weitere Schritte gegen die derzeitigen Engpässe bei Kochsalzlösungen eingeleitet. Die Ministerin betonte am Freitag: „Wir haben sofort gehandelt, nachdem die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen hat durch die offizielle Feststellung des Versorgungsmangels. Die Importe sollen nun durch eine Ausnahmeregelung rasch erleichtert werden. Wir sind zuversichtlich, damit den Engpässen wirksam begegnen zu können.“
Gerlach fügte hinzu: „Für Bayern hat die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln höchste Priorität. Deshalb hatten wir uns bereits im Juli dieses Jahres an das Bundesgesundheitsministerium gewandt, damit die Lage bei Kochsalzlösungen eingehend geprüft wird. Das Ergebnis liegt nun vor. Die offizielle Bestätigung des Versorgungsmangels war die rechtliche Voraussetzung für die Länder, selbst aktiv zu werden.“
Die Ministerin forderte zugleich die Bundesregierung auf, endlich umfassende Schritte gegen die Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu ergreifen. Denn die Zuständigkeit für den Erlass notwendiger Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Arzneimittelversorgung und zur Stärkung des Pharmastandorts liegt neben der EU beim Bund.
Gerlach unterstrich: „Die Arzneimittelknappheit besteht auch in weiteren Bereichen, wie zum Beispiel bei Antibiotika und Antidiabetika. Die bislang von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen waren zu zögerlich. So war der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach im September 2023 präsentierte ‚5-Punkte-Plan zur Sicherung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln im Herbst/Winter 2023/24‘ weitestgehend nur Symbolpolitik.“
Gerlach erläuterte: „Bei den Kochsalzlösungen haben wir heute die zuständigen Regierungen von Oberbayern und Oberfranken gebeten, umgehend die notwendigen Allgemeinverfügungen zu erlassen. Dadurch können wir den Import von Arzneimitteln ermöglichen, die zwar nicht in Deutschland zugelassen sind, aber in anderen Ländern. Dieses Vorgehen hat sich bereits Anfang dieses Jahres bei salbutamolhaltigen Arzneimitteln bewährt, die zum Beispiel für die Behandlung von Asthma und chronischen Lungenerkrankungen eingesetzt werden.“
Die Ministerin ergänzte: „Die Kochsalzlösungen, die wir nun durch die Allgemeinverfügungen importieren können, unterscheiden sich inhaltlich nicht von den hier verfügbaren. Beispielsweise können jetzt Kochsalzlösungen importiert werden, deren Beipackzettel nicht in deutscher Sprache verfasst sind und nur deshalb hier nicht zugelassen sind. Der Wirkstoff ist derselbe.“
Gerlach verwies darauf, dass Bayern trotz der Zuständigkeit des Bundes und der EU für die richtigen Rahmenbedingungen bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, um die Versorgung mit Medizinprodukten und Arzneimitteln sicherzustellen. So wurden im Rahmen des Bayerischen Pharmagipfels im Juli 2024 mit Vertreterinnen und Vertretern der pharmazeutischen Industrie in Bayern eine Reihe notwendiger Maßnahmen benannt. Diese sollen auch den Pharmastandort Bayern und Deutschland stärken.