Rauchen ist der vermeidbarste mit dem Lebensstil assoziierte Risikofaktor für die Gesundheit, solange noch keine Sucht besteht. Auch wer „nur“ in Stresssituationen oder an den Wochenenden regelmäßig zur Zigarette greift, ist Raucher.
Wasserpfeife – Genuss nur mit vielen Gefahren
Hintergrund
Orientalische Tabakpfeifen (Wasserpfeifen, Shisha, Nargile, Hookah, Gozah) sind weltweit verbreitet und werden auch in Mitteleuropa gerade bei Jugendlichen immer beliebter. Bei den 12- bis 17-Jährigen rauchten in den letzten 30 Tagen 9 Prozent eine Wasserpfeife, bei den 18- bis 24-Jährigen 15,4 Prozent. Dabei gehen die Nutzer oft davon aus, dass beim Rauchen einer Wasserpfeife nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerechnet werden muss. So wird oft angenommen, dass der Rauch durch das Wasser quasi vollkommen „gefiltert“ und somit die Schadstoffe des Tabakrauchs nicht inhaliert werden. Dies stimmt so nicht.
Bei der Wasserpfeife (siehe Abbildung) wird etwa 5 bis 20 Gramm Tabak in den Tabakkopf gelegt, mit einem Sieb oder perforierter Folie abgedeckt und darauf die Kohle platziert. Nach dem Entzünden der Kohlen verschwelt der Tabak. Über das Mundstück wird der Tabakrauch durch ein Wasserbad angesaugt und eingeatmet. Dabei wird der Rauch zwar abgekühlt, die Schadstoffe werden jedoch nicht eliminiert.
Gesundheitliche Auswirkungen
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im eingeatmeten Rauch von Wasserpfeifen ein ähnliches Substanzspektrum gefunden werden kann wie im Zigarettenrauch. Gewisse Unterschiede können sich allerdings aufgrund verschiedener Temperaturen in den Glutzonen, der Zusammensetzung der Tabake und dem individuellen Rauchverhalten ergeben. Der Hauptstromrauch enthält hohe Gehalte an gesundheitlich bedenkliche Stoffe wie Nikotin, „Teer“, Metallen (zum Beispiel Arsen, Nickel, Chrom, Blei), Kohlenmonoxid, Stickoxide, Aldehyde und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Für eine Wasserpfeifensitzung entspricht die Nikotinaufnahmemenge ungefähr der von zehn Zigaretten. Auch in Innenräumen in denen geraucht wird lassen sich sehr hohe Konzentrationen, insbesondere an Kohlenmonoxid und Feinstäuben finden.
Wasserpfeifenrauchen hat ein mit dem Zigarettenrauchen vergleichbares Suchtpotential, kann die Lungenfunktion einschränken, erhöht das Risiko für eine chronische Lungenerkrankung sowie tabaktypische Krebsarten und kann möglicherweise Infektionskrankheiten übertragen. Die sehr hohen Gehalte an Kohlenmonoxid können zu akuten Vergiftungen mit Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindel, Übelkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit führen. Personen mit Herz- Kreislauf- und Lungenerkrankungen sind besonders gefährdet.
Besonders in der Schwangerschaft stellt das Rauchen ein gesundheitliches Risiko dar. So kann es zu Geburtskomplikationen, einem niedrigeren Geburtsgewicht und Atemwegsproblemen bei den Kindern führen.
Regulierung
Am 1. August 2010 trat in Bayern das mit Volksentscheid vom 4. Juli 2010 angenommene Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz GSG) in Kraft. Wasserpfeifen, in denen Tabak geraucht wird, unterliegen dieser rechtlichen Regelung.
E-Zigaretten / E-Shishas – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko
Hintergrund
Das Rauchen von E-Zigaretten und E-Shishas wird immer beliebter. Bei Jugendlichen ist insbesondere der Gebrauch von E-Shishas zunehmend verbreitet. E-Shishas entsprechen in Aufbau und Funktionsweise einer E-Zigaretten mit einem Mundstück, das dem einer Wasserpfeife (arabisch Shisha) nachempfunden ist. Da E-Zigaretten und E-Shishas im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette oft ohne Tabak auskommen, glauben viele, sie wären weniger gesundheitsschädigend. Das ist ein Trugschluss. E-Zigaretten und E-Shishas sind nicht harmlos. Sie enthalten schädliche Chemikalien, die zu Reizungen der Atemwege, trockenem Husten sowie Kopfschmerzen und Übelkeit führen können. Außerdem können E-Zigaretten und E-Shishas auch giftiges und abhängig machendes Nikotin enthalten. Über die Langzeitwirkungen des Konsums ist noch wenig bekannt.
Seit dem 1. April 2016 gilt für E-Zigaretten und E-Shishas: Sie dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden und Minderjährige dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit konsumieren. Diese Änderungen des Jugendschutzgesetzes waren schon seit Längerem von der Bayerischen Staatsregierung gefordert worden.
Produkteigenschaften
Seit in Deutschland ein weitgehender Nichtraucherschutz gilt, greifen immer mehr Menschen zu E-Zigaretten oder E-Shishas, darunter viele Jugendliche. Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits etwa jeder achte in der Altersgruppe von 12 bis 17, der noch keine Tabakzigarette geraucht hat, schon einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha „gedampft“ hat.
E-Zigaretten und E-Shishas bestehen aus einem Mundstück aus Kunststoff, einem Verdampfer und einem Akku. Die Mundstücke die bei E-Shishas verwendet werden, ähneln häufig den Mundstücken von Wasserpfeifenschläuchen.
Anders als die herkömmliche Zigarette enthalten E-Zigaretten und E-Shishas in der Regel keinen Tabak. Stattdessen werden sogenannte Liquids, also Flüssigkeiten, über ein batteriebetriebenes Heizelement erwärmt und verdampft. Die Betriebsflüssigkeiten bestehen in der Regel aus Vernebelungsmitteln, Aromen und Geschmacksstoffen (zum Beispiel Vanille, Apfel, Schokolade oder Zuckerwatte). Im Gegensatz zu E-Shishas enthalten Liquids für E-Zigaretten zusätzlich Nikotin. Nachgewiesen wurde Nikotin aber auch schon in Liquids, die laut Hersteller nikotinfrei sind. Neben den kommerziell erhältlichen Liquids können Konsumenten auch eigene Gemische und Konzentrate herstellen, wodurch ein unübersichtliches Spektrum an Substanzen konsumiert wird.
Gesundheitliche Auswirkungen
Da bei E-Zigaretten und E-Shishas kein Verbrennungsprozess stattfindet, werden sie häufig als gesündere Alternative zum Rauchen beworben. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass sowohl nikotinhaltige E-Zigaretten als auch nikotinfreie E-Shishas gesundheitliche Risiken bergen. Es gibt Hinweise darauf, dass beim Dampfen dieser Produkte krebserzeugende Stoffe entstehen, die eingeatmet werden. Außerdem enthalten die Aerosole feine und ultrafeine Partikel. Diese können tief in die Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen auslösen. Da das Wachstum der Lunge erst im jungen Erwachsenenalter endet, könnte daher die Lungenentwicklung bei Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt werden. Auch haben die aromatisierten Liquids zellschädigende Eigenschaften, was sich nachteilig auf die Regeneration des Lungengewebes nach Atemwegsinfektionen auswirken könnte.
Ein weiterer gesundheitlicher Risikofaktor bei nikotinhaltigen E-Zigaretten ist das Nikotin mit seiner gesundheitsschädlichen und suchterzeugenden Wirkung.
Der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Shishas könnte außerdem dazu verleiten, auf herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Insbesondere Jugendliche können das Rauchritual einüben und der Einstieg ins Rauchen kann begünstigt werden. Auf diesen sogenannten „Gateway-Effekt“ deutet eine wachsende Zahl von E-Dampfern hin, die vorher keine Tabakerzeugnisse geraucht haben.
Generell ist eine gesundheitliche Bewertung jedoch schwierig. Aufgrund der großen Produktvielfalt ist nicht bekannt, welche Stoffe im Einzelnen in den Liquids enthalten sind. Auch besteht bei nachfüllbaren Produkten die Möglichkeit, sie mit jeder beliebigen Substanz zu befüllen.
Regulierung
Seit dem 1. April 2016 gilt für E-Zigaretten und E-Shishas: Sie dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden und Minderjährige dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit benutzen. Diese Änderungen des Jugendschutzgesetzes waren schon seit Längerem von der Bayerischen Staatsregierung gefordert worden.
Seit Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU am 20. Mai 2016 unterliegen E-Zigaretten in Deutschland im Rahmen der Neufassung des Tabakrechts der behördlichen Kontrolle. Nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter müssen demnach eine Reihe von Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen. So darf der Nikotingehalt der Betriebsflüssigkeiten 20 Milligramm pro Milliliter nicht überschreiten. Die Produkte müssen kinder-, bruch- und auslaufsicher sein und einen gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen, wie „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. Es wird nicht für den Gebrauch durch Nichtraucher empfohlen.“ Darüber hinaus gelten eine Reihe weiterer Auflagen zum Beispiel in Bezug auf Deklaration, Vermarktung (Werbeverbote) und Meldepflichten zu Inhaltsstoffen, toxikologischen Daten und Marktanteilen der Produkte.