Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 22. Oktober 2021
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BayBITV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich der Anforderungen der BayBITV angepasst.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien aber in einem barrierearmen Format abrufbar.
- Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
- Teilweise werden Videos werden von Youtube mit automatisch generierten Untertiteln versehen. Wir sind bemüht, alle Videos so schnell wie möglich mit eigens formulierten Untertiteln zu versehen.
- Video-Transkriptionen sind auf Anfrage erhältlich.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen unter www.stmgp.bayern.de ist:
Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Haidenauplatz 1
81667 München
Telefon: +49 89 95414-0
Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an unserer Seite haben können Sie uns diese mitteilen unter internet@stmgp.bayern.de.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Paragraf drei BayBITV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html