Coronavirus SARS-CoV-2
Auf dieser Seite klärt das Bayerische Gesundheitsministerium wichtige Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2: Wie verhält man sich bei einer Infektion, wer sollte sich impfen lassen und wo finde ich Anlaufstellen bei weiteren Fragen?
Infektion
Das Coronavirus verbreitet sich über Tröpfchen und Aerosole aus den Atemwegen. Trotz Einhaltung aller Schutzmaßnahmen und Impfung wird sich eine Ansteckung nicht immer vermeiden lassen. Hier finden Sie Informationen darüber, welche Verhaltensempfehlungen im Fall einer Ansteckung zu beachten sind.
- Wie bei anderen akuten Atemwegserkrankungen gilt auch bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 die Empfehlung: Wer Symptome hat und krank ist, bleibt daheim, um andere nicht anzustecken!
- Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 oder in Notfällen an den Notruf unter 112.
Positiv getestet oder Kontaktperson? Das ist zu tun!
In diesen Handlungsleitfäden informieren wir über Verhaltensempfehlungen und Hygiene:

Positiver Test – Antworten auf häufige Fragen
Impfen gegen das Coronavirus
Das Coronavirus SARS-CoV-2 zirkuliert auch weiterhin in der Bevölkerung. Durch die weniger schwer verlaufenden Omikron-Varianten und die hohe Immunität in der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen sind schwere Verläufe einer COVID-19-Erkrankung und Langzeitfolgen deutlich seltener geworden. Aber insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen haben weiterhin ein erhöhtes Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben.
Deshalb bleibt der beste Schutz vor schweren Verläufen einer Corona-Infektion nach wie vor die COVID-19-Impfung.
Weitere Ziele der Impfung sind die Reduktion von möglichen Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der Bevölkerung und die Entlastung des Gesundheitssystems.
Wer sollte sich impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität bestehend aus drei SARS-CoV-2-Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, davon mindestens eine Impfung). Auch Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren, die aufgrund einer Grundkrankheit ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, Frauen im gebärfähigem Alter und Schwangeren wird eine Basisimmunität empfohlen.
Für gesunde Säuglinge, (Klein-)Kinder und Jugendliche empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-Impfung.
Folgenden Personengruppen empfiehlt die STIKO eine Basisimmunität und zusätzlich jährlich im Herbst eine Auffrischungsimpfung:
- Personen im Alter ab 60 Jahren
- Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht.
- Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen bzw. pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.
Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischungsimpfungen empfohlen.
Die aktuelle Impfempfehlung der STIKO mit der wissenschaftlichen Begründung finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts:
Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind möglich
Vor der Impfung wird jede Patientin und jeder Patient eingehend von einer Ärztin, einem Arzt, einer Apothekerin oder einem Apotheker aufgeklärt, um die individuellen Risiken einzuschätzen und eine informierte Impfentscheidung treffen zu können. Unmittelbar nach der Impfung erfolgt eine routinemäßige Nachbeobachtung.
Wie bei jeder Impfung kann es auch nach der Corona-Schutzimpfung zu kurzfristigen Reaktionen kommen, die in der Regel nach wenigen Tagen komplett abklingen (Impfreaktionen). Es handelt sich hier um einen Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff und zeigt an, dass das Immunsystem mobilisiert wurde.
Eine Impfkomplikation beziehungsweise Impfnebenwirkung dagegen ist eine seltene, über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende, Folge einer Impfung. Der Verdacht auf eine solche unerwünschte Wirkung ist nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig, unter anderem durch die Ärzteschaft. Die Meldepflicht ist somit auch Teil der kontinuierlichen Überwachung eines Arzneimittels beziehungsweise Impfstoffs nach der Zulassung. Die dafür zuständige Bundesbehörde ist das Paul-Ehrlich-Institut.
Wichtig zu wissen: Durch die Impfung bedingte, anhaltende Gesundheitsstörungen kommen insgesamt nur sehr selten vor, sodass der Nutzen einer Impfung bei weitem die Risiken überwiegt!
Häufig gestellte Fragen bei gesundheitlichen Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung
Post-COVID-Syndrom
Egal ob sie einen schweren oder leichten Krankheitsverlauf durchlaufen haben: An COVID-19 Erkrankte können auch noch lange Zeit nach ihrer Akutbehandlung an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Betroffen sind Menschen aller Altersgruppen – Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen. Aktuelle Studien schätzen, dass circa zehn Prozent der Corona-Patientinnen und -Patienten vom Post-COVID-/Long-COVID-Syndrom betroffen sind.
Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie auf unserer Unterseite:
