Unerwünschte Arzneimittelwirkungen kann man bei der behandelnden ärztlichen Person oder in der Apotheke melden. Solche Meldungen müssen dort dokumentiert und an die zuständigen Behörden zur Bewertung weitergeleitet werden.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen kann man bei der behandelnden ärztlichen Person oder in der Apotheke melden. Solche Meldungen müssen dort dokumentiert und an die zuständigen Behörden zur Bewertung weitergeleitet werden.