Die Einplanung des Nachtdienstes erfolgt erst in der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit und soll 80 bis 120 Stunden umfassen. Bei unter 18-Jährigen sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Nachtdienste können nur unter unmittelbarer Aufsicht von Pflegefachkräften erfolgen. Die Träger und Einrichtungen sollen der Pflegeschule die Anzahl der Stunden melden, die jeder oder jede Auszubildende im Nachtdienst leistet. Es ist geplant, dies im Ausbildungsnachweis zu erfassen.