Es gibt künftig grundsätzlich drei Möglichkeiten wie gesetzlich Versicherte an ihre apothekenpflichtigen Medikamente gelangen. Vom Vorgehen her wird das E-Rezept für das jeweilige Medikament zuerst von der Arztpraxis digital in der sicheren Gesundheitsinfrastruktur, der sogenannten Telematikinfrastruktur, abgespeichert. Versicherte haben dann die Möglichkeit das E-Rezept entweder über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) über ein Kartenlesegerät in der Apotheke einlesen zu lassen. Alternativ kann das E-Rezept auch über die E-Rezept-App abgerufen werden.

Sofern eine digitale Lösung nicht möglich ist, kann das E-Rezept über einen Papierausdruck, den die Versicherten in der Arztpraxis ausgehändigt bekommen, in der Apotheke zum Einlesen genutzt werden. Wie so ein Papierausdruck zu einem E-Rezept aussieht, können Sie in einem Muster-PDF Dokument der Kassenärztliche Bundesvereinigung sehen.