Berufsbild der Psychotherapeutin/ des Psychotherapeuten
Psychotherapeutinnen und -therapeuten widmen sich der Heilung oder Linderung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Als Psychotherapeut bezeichnen dürfen sich nur Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Berufsbild der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind in ihrem Beruf mit einer breiten Palette psychischer Beschwerden und Störungen konfrontiert. Sie diagnostizieren und therapieren Probleme seelischer Natur, darunter Essstörungen, Depressionen oder Suchtprobleme. Die Psychotherapie basiert auf wissenschaftlich anerkannten Verfahren, wie der Verhaltenstherapie, der Gesprächstherapie, der Psychoanalyse oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Aufgrund der Schwere einiger psychischer Leiden und der Nähe, die sich im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung zwischen dem Psychotherapeuten und dem zu Behandelnden aufbaut, erfordert dieser Beruf ein hohes Maß an Empathie und Verständnis. Daneben ist die Fähigkeit gefragt, professionellen Abstand zum Patienten zu wahren. Das gilt in gleicher Weise für ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die Psychotherapeutenkammer Bayern, kurz PTK. Die PTK ist – wie die übrigen Heilberufekammern – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Aufbau und die Aufgaben der PTK sind im Heilberufe-Kammergesetz geregelt. Zu den Aufgaben der PTK gehört die Berufsaufsicht über in Bayern tätige Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die PTK regelt zudem die Fort- und Weiterbildung der Psychotherapeuten. Des Weiteren fördert die PTK die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie und wirkt an der öffentlichen Gesundheitspflege in Bayern mit.