Aktuelle Themen aus der Gesundheitsversorgung
Aufgabe der Gesundheitsversorgung ist es, Ihre Gesundheit zu erhalten, zu fördern und im Fall einer Erkrankung sie wiederherzustellen. Wir bieten Ihnen die aktuellsten Informationen aus den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung.
Menschenrechtsverletzung weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ächten:
Hilfsfonds für von Genitalverstümmelung betroffene Frauen
Der Landtag hat im März 2023 beschlossen, dass von Genitalverstümmelung betroffene Frauen der gesamtgesellschaftlichen Solidarität bedürfen. Dabei geht es nicht nur um die Linderung körperlicher Leiden, sondern auch um Verletzungen der Seele, um Traumata und die Scham, über dieses Thema zu sprechen.
Die Staatsregierung in Bayern hat einen Hilfsfonds für von Genitalverstümmelung betroffene Frauen und Mädchen eingerichtet. Denn nicht jedes Gespräch mit Helferinnen und Helfern ist über das Solidarsystem der Krankenversicherung abrechenbar. Der Fonds soll offen auch für Spenden aus privater Hand sein und vor allem die Beratungs- und Versorgungssituation der Betroffenen verbessern.
Hier können Sie für die Behandlung betroffener Frauen spenden:
Spendenkonto:
Staatsoberkasse Bayern
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Verwendungszweck: PK Nr. 2528.1000.0043 Bayerischer FGM-Hilfsfonds
Nähere Informationen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales:

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle
Seit Anfang 2025 gibt es die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Mit der ePA können Gesundheitsdaten künftig einfach und nach hohen Sicherheitsstandards verwaltet werden. Versicherte haben damit jederzeit und von überall Zugriff auf wichtige Informationen zu ihren Behandlungen, Medikamenten und Arztbesuchen. Das bedeutet weniger Papierkram und weniger Stress, wenn es darum geht, medizinische Unterlagen zur Hand zu haben.
Ein weiterer großer Vorteil der ePA ist der verbesserte Austausch von Informationen zwischen Ärzten, Gesundheits- und Pflegepersonal und den Versicherten. So können behandelnde Ärzte schnell und unkompliziert auf alle relevanten Daten zugreifen, was eine bessere und individuellere Behandlung ermöglicht. Außerdem behalten Versicherte jederzeit die Kontrolle über ihre Daten: Sie entscheiden, wer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten erhält und können jederzeit Änderungen vornehmen.
Die Einführung der ePA ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung, die auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten ist. Doch welche geplanten Funktionen gibt es, welche Vorteile hält die ePA bereit?
Bayerischer Pharmagipfel 2024
Auch in diesem Jahr haben Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zum Bayerischen Pharmagipfel in die Residenz München geladen. Am 29. Juli 2024 trafen sich hierzu wichtige Entscheidungsträger aus den Bereichen Politik, Pharma und Gesundheitswesen, um sich über die aktuellen Herausforderungen und die Zukunft des Pharmastandorts Deutschland auszutauschen. Bei der Veranstaltung hat Herr Prof. Hecken (Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA) das Thema „Weiterentwicklung des AMNOG“ aus der Sicht des G-BA beleuchtet. Mit Herrn Prof. Pfundner (Vorsitzender der Roche Deutschland Holding GmbH, Mitglied des vfa-Präsidiums), Herrn Kirst (GF von Servier Deutschland, Vorsitzender des Vorstands des BPI) und Herrn Weigold (Country President Sandoz Germany, stellv. Vorsitzender von ProGenerika) wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion wesentliche Fragen des Pharmastandorts Deutschland erörtert.
Höhepunkt des Bayerischen Pharmagipfels 2024 war die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung der Beteiligten, die die Positionen des Pharmagipfels zu den Themen EU Pharmapaket, Arzneimittellieferengpässe, Orphan Drugs, Weiterentwicklung des AMNOG, Stärkung der klinischen Forschung und Gesundheitsdatennutzung klarstellt und für die weitere Entwicklung wichtige Vorschläge und Forderungen formuliert.
Mit dem Bayerischen Pharmagipfel 2024 wird der regelmäßige, erfolgreiche und gewinnbringende Austausch von Bayerischer Staatsregierung und der Pharma- und Gesundheitsbranche weiter fortgeführt. Mit ihm wurden bereits wichtige Impulse und Anregungen für die Weiterentwicklung des Pharmastandorts Deutschland gesetzt. Der diesjährige Pharmagipfel wird in dieser Tradition weitere Anstöße für die Sicherung und Weiterentwicklung von pharmazeutischer Forschung und Entwicklung wie auch der Arzneimittelversorgung geben.
Verfassungsrechtliches Gutachten zum Entwurf der Krankenhausreform veröffentlicht
Bayern hat zusammen mit den Ländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein verfassungsrechtliches Gutachten bei Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg in Auftrag gegeben. Das Gutachten zeigt auf, dass der vorliegende Entwurf zur Krankenhausreform des Bundes erheblich in die Krankenhausplanungshoheit der Länder eingreift. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach sieht die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gefährdet, da zu viele Krankenhäuser in Folge des vorgelegten Reformvorschlags ihr Leistungsangebot erheblich verringern müssten.
Das Gutachten von Prof. Wollenschläger stellen wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.
Gutachten zur zukünftigen Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung in Bayern
Um die Ursachen für den in der Corona-Pandemie zutage getretenen Fachkräftemangel auf den Intensivstationen bayerischer Kliniken genauer zu analysieren und angehen zu können, hat das bayerische Gesundheitsministerium ein „Gutachten zur zukünftigen Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung in Bayern angesichts des Fachkräftemangels und kritischer medizinischer Situationen z.B. der COVID-19-Pandemie“ in Auftrag gegeben.
Das von Professor Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth erstellte Experten-Gutachten liefert im Ergebnis ein Kompendium mit einer Reihe möglicher Lösungsvorschläge, um dem Fachkräftemangel in der Intensivpflege entgegenzuwirken. Die Lösungsansätze beziehen sich etwa auf die Bereiche Stärkung von Zusammenarbeit und Ausbildung, partizipative Führung, innovative Arbeitszeitmodelle und Stärkung der psychischen Ressourcen von Intensivpflegekräften. Viele der untersuchten Maßnahmen lassen sich auf weitere pflegerische Bereiche im Krankenhaus übertragen.
Den Lösungsansätzen gingen umfangreiche Daten- und Literaturanalysen sowie Experteninterviews voraus. Das Gutachten bekräftigt damit auf Basis einer belastbaren Grundlage die dringende Notwendigkeit, die Personalsituation in der Intensivpflege in Bayern durch eine Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes deutlich zu verbessern. Pflegekräfte brauchen Wertschätzung, Mitspracherechte, ein respektvolles Arbeitsklima und Rücksicht auf ihre familiäre Situation. Das Gutachten betont, dass alle Beteiligten – vor allem Krankenhausträger und Führungskräfte – gemeinsam alles daransetzen müssen, den Arbeitsalltag für Pflegende zu verbessern und die Wertschätzung für (Intensiv-)Pflegende zu erhöhen. Ein Zusammenwirken und Ineinandergreifen vieler Maßnahmen ist wichtig, um die intensivmedizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern. Der Staat kann hierbei durch Impulse, Rahmenbedingungen und Moderation unterstützen.
Das Gutachten ist unter folgendem Link verfügbar:
Rechtsgutachten zur Cannabislegalisierung in Deutschland vorgestellt
Das bayerische Gesundheitsministerium hat ein Rechtsgutachten zu den Plänen der Bundesregierung für eine Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Dadurch wird festgestellt, dass eine Legalisierung von Cannabis sowohl gegen das Völkerrecht als auch das Europarecht verstoßen würde. Das Gutachten kommt zu dem klaren Schluss, dass Deutschland mit einer solchen Entkriminalisierung geltende Verträge brechen würde.
Das Gutachten hat Professor Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erstellt. In der mehr als 50-seitigen Analyse heißt es wörtlich: „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht in weiten Teilen völker- und europarechtlichen Vorgaben.“
Als nicht haltbar weißt das bayerische Gesundheitsministerium zurück, mit den Plänen der Bundesregierung könnten der Schwarzmarkt und die Kriminalität besser bekämpft werden. Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt. Der Schwarzmarkt existiert vielmehr weiter – und die Marktregulierung, der Schmuggel und der Steuerbetrug stellen den Staat vor unlösbare Probleme. Es wäre außerdem naiv zu glauben, dass Kinder und Jugendliche durch so ein Gesetz keinen Zugang zu Cannabis hätten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass ein sogenannter grauer Markt entstehen kann, bei dem Volljährige legal erworbenen Stoff an Minderjährige weitergeben. Das wäre eine neue Herausforderung für Polizei und Justiz, die niemand braucht. Von einer mutmaßlichen ‚Entlastung‘ der Polizei, mit der Legalisierungs-Befürworter gerne argumentieren, ist daher nicht auszugehen.