Krankenhaus von innen.

Aktuelle Themen aus der Gesundheitsversorgung

Aufgabe der Gesundheitsversorgung ist es, Ihre Gesundheit zu erhalten, zu fördern und im Fall einer Erkrankung sie wiederherzustellen. Wir bieten Ihnen die aktuellsten Informationen aus den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung.

Bayern fordert bessere Arzneimittel-Versorgung in Deutschland

Bayern setzt sich dafür ein, dass die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland rasch verbessert wird. Der Ministerrat hat dafür am 27. Februar 2024 eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, wirksame Schritte gegen die Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung einzuleiten. Denn die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und der Stärkung des Pharmastandorts liegen beim Bund und der EU.

Bayern hat schon im Rahmen seiner Zuständigkeit pragmatische Maßnahmen umgesetzt, um die dringendsten Fälle von Versorgungsengpässen abzumindern. Ein Beispiel sind wichtige rechtliche Anpassungen, um den Import von in Deutschland knappen Arzneimitteln zu ermöglichen. Zudem wurde eine Task-Force Arzneimittelversorgung eingerichtet.

Die weitreichenden Sparmaßnahmen der Bundesregierung im Arzneimittelbereich haben negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Dadurch wird auch der Pharmastandort Deutschland geschwächt.

Mit der Bundesratsinitiative werden wichtige Maßnahmen des Bundes für die Versorgungssicherheit in Deutschland, insbesondere erleichterte Importregelungen und die Entwicklung einer nationalen Bevorratungsstrategie, gefordert. Insbesondere sollen mehr Anreize für pharmazeutische Unternehmen geschaffen werden. Ziel ist es dabei, dass sich Europa künftig wieder verstärkt selbst mit Arzneimitteln versorgen kann – und damit Abhängigkeiten reduziert werden.

Apothekerin

Medikamente digital einlösen – das E-Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 können apothekenpflichtige Medikamente für gesetzlich Versicherte nicht mehr über den rosa Rezeptzettel sondern nur noch über das E-Rezept bezogen werden.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Es gibt künftig grundsätzlich drei Möglichkeiten wie gesetzlich Versicherte an ihre apothekenpflichtigen Medikamente gelangen. Vom Vorgehen her wird das E-Rezept für das jeweilige Medikament zuerst von der Arztpraxis digital in der sicheren Gesundheitsinfrastruktur, der sogenannten Telematikinfrastruktur, abgespeichert. Versicherte haben dann die Möglichkeit das E-Rezept entweder über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) über ein Kartenlesegerät in der Apotheke einlesen zu lassen. Alternativ kann das E-Rezept auch über die E-Rezept-App abgerufen werden.

Sofern eine digitale Lösung nicht möglich ist, kann das E-Rezept über einen Papierausdruck, den die Versicherten in der Arztpraxis ausgehändigt bekommen, in der Apotheke zum Einlesen genutzt werden. Wie so ein Papierausdruck zu einem E-Rezept aussieht, könne Sie in einem Muster-PDF Dokument der Kassenärztliche Bundesvereinigung sehen.

Was hat es mit der E-Rezept-App auf sich?

Mit der E-Rezept-App lassen sich zum einen die E-Rezepte komplett digital verwalten. Damit haben Versicherte zum einen Überblick über ihre Rezepte, die sie in den letzten 100 Tagen eingelöst haben. Über die App hat man außerdem die Möglichkeit, Medikamente direkt bei den Apotheken zu bestellen.

Die E-Rezept-App können Sie entsprechend ihres Smartphones im jeweiligen App-Store Herunterladen. Die Links zu den App-Stores finden Sie in der rechten Infobox.

Für die Anmeldung in der App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Heutzutage sind fast alle Mobiltelefone mit dem NFC-Standard ausgerüstet. Sollte das bei Ihrem Gerät nicht der Fall sein können Sie ihr Mobiltelefon über einen NFC-Sticker nachrüsten. Alternativ können Sie sich auch mit der ePA-App der jeweiligen Krankenkasse in der E-Rezept-App anmelden. Bei Fragen zum Vorgehen über die ePA-App wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen

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Ja
Krankenpfleger vor einem Krankenhausbett

Gutachten zur zukünftigen Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung in Bayern

Um die Ursachen für den in der Corona-Pandemie zutage getretenen Fachkräftemangel auf den Intensivstationen bayerischer Kliniken genauer zu analysieren und angehen zu können, hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek ein „Gutachten zur zukünftigen Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung in Bayern angesichts des Fachkräftemangels und kritischer medizinischer Situationen z.B. der COVID-19-Pandemie“ in Auftrag gegeben.

Das von Professor Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth erstellte Experten-Gutachten liefert im Ergebnis ein Kompendium mit einer Reihe möglicher Lösungsvorschläge, um dem Fachkräftemangel in der Intensivpflege entgegenzuwirken. Die Lösungsansätze beziehen sich etwa auf die Bereiche Stärkung von Zusammenarbeit und Ausbildung, partizipative Führung, innovative Arbeitszeitmodelle und Stärkung der psychischen Ressourcen von Intensivpflegekräften. Viele der untersuchten Maßnahmen lassen sich auf weitere pflegerische Bereiche im Krankenhaus übertragen.

Den Lösungsansätzen gingen umfangreiche Daten- und Literaturanalysen sowie Experteninterviews voraus. Das Gutachten bekräftigt damit auf Basis einer belastbaren Grundlage die dringende Notwendigkeit, die Personalsituation in der Intensivpflege in Bayern durch eine Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes deutlich zu verbessern. Pflegekräfte brauchen Wertschätzung, Mitspracherechte, ein respektvolles Arbeitsklima und Rücksicht auf ihre familiäre Situation. Das Gutachten betont, dass alle Beteiligten – vor allem Krankenhausträger und Führungskräfte – gemeinsam alles daransetzen müssen, den Arbeitsalltag für Pflegende zu verbessern und die Wertschätzung für (Intensiv-)Pflegende zu erhöhen. Ein Zusammenwirken und Ineinandergreifen vieler Maßnahmen ist wichtig, um die intensivmedizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern. Der Staat kann hierbei durch Impulse, Rahmenbedingungen und Moderation unterstützen.

Das Gutachten ist unter folgendem Link verfügbar:

Virtuelle Kinderklinik beim Medizingipfel 2023

Das Ministerium stellt die Weichen dafür, dass Kinder künftig auch bei Krankheitswellen im Freistaat möglichst rasch in ein geeignetes Krankenhaus gebracht werden können. Im Rahmen des Medizingipfels in München wurde ein Förderbescheid über rund 360.000 Euro für den Start des „virtuellen Kinderkrankenhauses Bayern“ an die Universität Passau und Vertreterinnen und Vertreter bayerischer Kinderkliniken übergeben. Ziel des Projektes ist es, die Kinderkrankenhäuser miteinander zu vernetzen, damit die Behandlungskapazitäten besser abgestimmt werden können.

In der Praxis bedeutet es, dass der einzelne Arzt und der Rettungsdienst in Zukunft bei Engpässen nicht mehr alle Kinderkliniken im Umkreis abtelefonieren müssen, um einen freien Platz zu finden. Außerdem ist in weiteren Ausbaustufen vorgesehen, dass sich künftig Ärztinnen und Ärzte in Notfallsituationen beispielweise mit Videotelefonie schneller miteinander beraten und gegenseitig unterstützen können.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert den Aufbau, die Implementierung und den Betrieb sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der „virtuellen Kinderklinik“ – kurz TeleKiN – für einen Zeitraum von drei Jahren.

Vorstellung der virtuellen Kinderklinik

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Ja

Vorstellung der virtuellen Kinderklinik

Mit der virtuellen Kinderklinik soll die Digitalisierung im besten Sinne genutzt werden. Die Universität Passau entwickelt dafür eine Plattform, die die Kinderkrankenhäuser miteinander vernetzt und es so ermöglicht, Behandlungskapazitäten besser abzustimmen.

Bayerischer Pharmagipfel 2023

Zum 19. April 2023 hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek zum Bayerischen Pharmagipfel nach Berlin eingeladen. Dabei wird unter anderem auch eine gemeinsame Erklärung des Gipfels zu den Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf die Arzneimittelversorgung und den Pharma- und Forschungsstandort Deutschland vorgestellt. Bei der Veranstaltung wird Frau Overwiening (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) einen Impulsvortrag halten. Herr Moisa (Novartis Pharma Deutschland), Herr Kirst (Servier Deutschland) und Herr Späth (Hexal) beteiligen sich aktiv an einer Podiumsdiskussion.

Der Bayerische Pharmagipfel findet regelmäßig und in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie statt.

Gemeinsame Erklärung zur Arzneimittelversorgung

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und die Ende 2022 gegründete bayerische Taskforce Arzneimittelversorgung fordern in einer gemeinsamen Erklärung mit Vertreter der Ärzteschaft, der Apotheken, der Pharmaunternehmen und des Großhandels von der Bundesregierung mehr Einsatz gegen Lieferprobleme bei Arzneimitteln.

Die Task-Force Arzneimittelversorgung schlägt (mit Ausnahme der gesetzlichen Krankenkassen) zu den folgenden vier Punkten Maßnahmen vor und
fordert den Bund und die EU zur raschen Umsetzung auf:

  1. Rahmenbedingungen für Arzneimittelversorgung verbessern
  2. Versorgung durch Vorhaltemaßnahmen für wichtige Arzneimittel sichern Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
  3. Liefer- und Versorgungsengpässe durch Transparenz und wirksame Frühwarnsysteme frühzeitig erkennen
  4. Bei Liefer- und Versorgungsengpässen pragmatische Verfahren ermöglichen

Holetschek betonte anlässlich der Veröffentlichung des Papiers: „Ich habe die Taskforce Arzneimittelversorgung Ende 2022 einberufen, um Maßnahmen für eine stabile und verlässliche Arzneimittelversorgung zu entwickeln. Nun haben wir vier zentrale Handlungsfelder und Vorschläge erarbeitet und rufen die Bundesregierung und die Europäische Union auf, unsere Vorschläge rasch umzusetzen. Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen enthält leider nur punktuelle Maßnahmen. Notwendig ist aber ein Konzept mit pragmatischen und unbürokratischen Lösungen zur Bekämpfung von Liefer- und Versorgungsengpässen. Die Gemeinsame Erklärung schlägt ein solch umfassendes Konzept vor.“

Rechtsgutachten zur Cannabislegalisierung in Deutschland vorgestellt

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat ein Rechtsgutachten zu den Plänen der Bundesregierung für eine Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Dadurch wird festgestellt, dass eine Legalisierung von Cannabis sowohl gegen das Völkerrecht als auch das Europarecht verstoßen würde. Das Gutachten kommt zu dem klaren Schluss, dass Deutschland mit einer solchen Entkriminalisierung geltende Verträge brechen würde.

Das Gutachten hat Professor Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erstellt. In der mehr als 50-seitigen Analyse heißt es wörtlich: „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht in weiten Teilen völker- und

Als nicht haltbar wies Minister Holetschek die Behauptung zurück, mit den Plänen der Bundesregierung könnten der Schwarzmarkt und die Kriminalität besser bekämpft werden. Die Erfahrungen aus den USA oder Kanada zeigen, dass sich der Schwarzmarkt mit einer Legalisierung nicht austrocknen lässt. Der Schwarzmarkt existiert vielmehr weiter – und die Marktregulierung, der Schmuggel und der Steuerbetrug stellen den Staat vor unlösbare Probleme. Es wäre außerdem naiv zu glauben, dass Kinder und Jugendliche durch so ein Gesetz keinen Zugang zu Cannabis hätten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass ein sogenannter grauer Markt entstehen kann, bei dem Volljährige legal erworbenen Stoff an Minderjährige weitergeben. Das wäre eine neue Herausforderung für Polizei und Justiz, die niemand braucht. Von einer mutmaßlichen ‚Entlastung‘ der Polizei, mit der Legalisierungs-Befürworter gerne argumentieren, ist daher nicht auszugehen.

Gutachten zur Krankenhausreform des Bundes veröffentlicht

Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat ein Gutachten vorgestellt, das die negativen Folgen der geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung aufzeigt. Deshalb fordert Gesundheitsminister Holetschek massive Korrekturen an dem Vorhaben. Mit dem derzeitigen Konzept drohen drastische Einschnitte in der bayerischen Krankenhauslandschaft, sofern an den Plänen festgehalten wird.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass 53 der rund 3000 somatischen bayerischen Krankenhäuser (18 Prozent) durch die Reformpläne auf das sogenannte Level I i herabgestuft würden. Das bedeutet, sie könnten künftig nur noch eine ambulant-stationäre Basisversorgung anbieten, zum Beispiel bei Diabetes- oder Kreislaufproblemen. An diesen Häusern könnten keine Notfallversorgung und keine reguläre stationäre Versorgung mehr stattfinden.

Mehr als 50 Krankenhäuser in Bayern wären keine vollwertigen Krankenhäuser mehr, wenn der Bund die bislang bekannten Pläne umsetzen würde. Auch bei Häusern mit einem breiteren Versorgungsangebot würde sich das Angebot nach den Plänen des Bundes verschlechtern. Knapp 100 Krankenhäuser würden künftig nur noch eine stationäre Basisversorgung anbieten. Zahlreiche andere auch in der Fläche relevante Angebote würden nach der Konzeption des Bundes an diesen Häusern wegfallen, ein besonders gravierendes Beispiel ist die Geburtshilfe. Auch die Versorgung bei einem Schlaganfall wäre gefährdet.

Eine Krankenhausreform ist dringend erforderlich. Nach Aussage von Staatsminister Holetschek darf es aber kein Diktat der Wirtschaftlichkeit zulasten der Strukturen vor Ort geben. Die Reform muss sich am Wohl der Patientinnen und Patienten orientieren.

Das „Gutachten zur Folgenabschätzung der Krankenhausreform auf die Versorgungsstruktur in Bayern“ hat die Firma BinDoc im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention erstellt. Als Grundlage dienten Ergebnisse der dritten Stellungnahme und die Empfehlung der Regierungskommission. Die verfügbaren Daten sind in Teilen noch limitiert, weshalb die berechneten Zahlen nicht mit letzter Exaktheit die Auswirkungen wiedergeben können. Sie sind aber ein klarer Indikator für die Tendenz der zu erwartenden Folgen.

Landarztquote – die Chance auf einen Medizinstudienplatz

Das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit werden seit dem Wintersemester 2020/21 bis zu 5,8 Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Studierende vorgehalten, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum haben. Interessentinnen und Interessenten können sich jedes Jahr vom 1. bis 28. Februar auf die Landarztquote bewerben.
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2022/23 ist abgeschlossen und zeigt, dass das Interesse an der Landarztquote mit 376 Bewerbungen für voraussichtlich 113 zu vergebende Studienplätze weiterhin hoch ist.

Landarzt

Projekt „Smart Hospitals – Sichere Digitalisierung bayerischer Krankenhäuser“

Die IT-Sicherheit von Krankenhäusern ist von zentraler Bedeutung. Um sensible Patientendaten zu schützen und den Regelbetrieb gewährleisten zu können, müssen sich Krankenhäuser gegen digitale Angriffe von außen wappnen.

Unterstützung dafür soll das Projekt „Smart Hospitals – Sichere Digitalisierung bayerischer Krankenhäuser“ bieten. Das Projekt ist Teil der Digitalisierungsoffensive der Staatsregierung. Es läuft seit Oktober 2018 an der Universität der Bundeswehr München. Mit dem Projekt sollen konkrete Vorschläge erarbeiten werden, wie Krankenhäuser der verschiedenen Versorgungsstufen eine optimale interne IT-Infrastruktur aufbauen können. Dieser Maßnahmenkatalog wird dann allen Krankenhäusern als Leitfaden zur Verfügung gestellt.

Schwachstellen erfassen, Verbesserungspotenziale identifizieren

Zunächst werden der aktuelle Stand und mögliche Schwachstellen im Bereich der Digitalisierung und IT-Sicherheit in den bayerischen Krankenhäusern flächendeckend erfasst. Die Projektgruppe identifiziert auf dieser Grundlage Verbesserungspotenziale und untersucht, in welchen Bereichen die Digitalisierung absehbar weitere Angriffsziele bieten wird – etwa durch die verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte auf den Krankenhausstationen oder die digitale Fernunterstützung durch Experten in den Operationssälen. Ein IT-Risiko können künftig aber auch die in die Krankenhäuser mitgeführten Datenträger von Patientinnen und Patienten mit ihren gespeicherten Gesundheitsdaten darstellen. Hier geht es darum zu ermitteln, wie diese Bereiche möglichst im Vorfeld bereits geschützt werden können.

IT-Sicherheit bedeutet auch medizinische Versorgungssicherheit

Krankenhäuser müssen wirksam gegen Angriffe auf ihre IT-Infrastruktur geschützt sein. Denn IT-Sicherheitsvorfälle können etwa wichtige medizinische Eingriffe verzögern oder gar zu lebensgefährlichen Situationen für die Patientinnen und Patienten führen. Auch können sie hohe Kosten für den Wiederanlauf des Regelbetriebs nach sich ziehen. Bezogen auf den Datenschutz besteht die Gefahr der widerrechtlichen Aneignung hochsensibler Daten über Patientinnen und Patienten und Betriebsinterna durch unbefugte Dritte.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert „Smart Hospitals“ zunächst bis September 2021.

Maßnahmenkatalog zur sicheren Digitalisierung bayerischer Krankenhäuser

Die fortschreitende Digitalisierung hat schon seit langem alle Lebensbereiche erfasst und auch vor dem Gesundheitswesen nicht haltgemacht. Dabei erleichtert sie den Arbeitsalltag für die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – kommt aber natürlich auch den Patientinnen und Patienten in Form von verbesserten Behandlungsmöglichkeiten zugute. Bei allen Segnungen einer mehr und mehr digitalen Welt darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass ein erhöhter IT-Einsatz auch zu einer Verwundbarkeit führt, die im Extremfall zum Ausfall der Krankenhäuser als wichtige Einrichtungen der Gesundheitsversorgung führen kann. Gerade die Corona-Pandemie hat uns eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Krankenhäuser das Rückgrat der medizinischen Versorgung sind und damit ein dortiger „Stillstand“ unter allen Umständen zu vermeiden ist.

Das Projekt „Smart Hospitals“ hat daher zwei Ziele. Zum einem sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung aufgezeigt werden. Der Maßnahmenkatalog gibt zum anderen – und das ist der entscheidende Aspekt – praktische Tipps, wie Datenverluste oder Systemausfälle durch Angriffe von außen, aber auch durch interne Schwachstellen, vermieden werden können. Diese sind im vorliegenden Leitfaden praxisorientiert zusammengefasst. Dabei ist das Werk bewusst so konzipiert, dass auch der Nicht-Experte gut damit umgehen kann.

Gutachten zu Auswirkungen des Zustroms von Asylbewerbern auf die gesundheitliche Versorgung

Das Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention hat ein Gutachten über die „Auswirkungen des Zustroms von Asylbewerbern auf die gesundheitliche Versorgung in Bayern“ der Universität Bayreuth in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH erstellen lassen. Anhand von vier verschiedenen Zuwanderungsszenarien wurden die Wirkungen auf die medizinische Versorgung und die entsprechenden Kosten für den Freistaat Bayern dargelegt.

Im Ergebnis zeigt sich, dass mit Ausnahme von mehr Erkrankungen der Zähne sowie akuter Erkrankungen aufgrund von Hygiene- und Versorgungsmängeln im Herkunftsland bzw. während der Flucht keine spezifischen Unterschiede zur Art und Häufigkeit von Erkrankungen der einheimischen Bevölkerung festzustellen sind. Allerdings ist bei Flüchtlingen und Asylbewerbern die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen deutlich erhöht.

In Bezug auf künftig entstehende Kosten im bayerischen Gesundheitswesen durch Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zeigt sich laut Gutachten, dass die vorhandenen Kapazitäten des bayerischen Gesundheitssystems grundsätzlich ausreichen, wenn bis zum Jahr 2022 eine Zahl von jährlich rund 200.000 Asylsuchenden in Deutschland nicht wesentlich überschritten wird. Bei einem deutlich stärkeren Zustrom sind dagegen in einzelnen Bereichen Engpässe zu erwarten. Das betrifft insbesondere die Versorgung psychischer Erkrankungen.

Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Was bedeutet PID?

Als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor dieser in die Gebärmutter übertragen wird.

Wann darf eine PID durchgeführt werden?

Gemäß § 3a Embryonenschutzgesetz darf die PID nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. In medizinischer Hinsicht ist erforderlich, dass auf Grund der genetischen Disposition der Frau, von der die Eizelle stammt, oder des Mannes, von dem die Samenzelle stammt, oder von beiden für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Die PID darf auch zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos vorgenommen werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
  2. Die Patientin muss zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der gewünschten genetischen Untersuchung beraten und aufgeklärt worden sein. Dabei muss die Aufklärung vor der Einholung der Einwilligung der Patientin stattfinden.
  3. Eine Ethikkommission muss die Einhaltung der unter 1. genannten Voraussetzungen geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben haben.
  4. Die PID muss durch eine hierfür qualifizierte Ärztin oder einen hierfür qualifizierten Arzt in für die PID staatlich zugelassenen Zentren durchgeführt werden.
Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik ermöglicht es, betroffenen Eltern zu helfen. Zugleich stellt sie sicher, dass die Möglichkeiten, welche sich aus der PID ergeben, verantwortungsvoll genutzt werden. Dem Schutz des Lebens muss die höchste Priorität eingeräumt werden.
Klaus Holetschek, Staatsminister

Um die PID in Bayern durchführen zu können, ist für Sie folgendes zu tun:

  • 1 Schritt

    Um die PID in Bayern durchführen zu können, ist für Sie folgendes zu tun:

    Kontaktieren Sie ein PID-Zentrum und lassen Sie sich von den Fachleuten vor Ort über alle Aspekte der beabsichtigten Untersuchung beraten.

  • 2 Schritt

    Kontaktieren Sie ein PID-Zentrum und lassen Sie sich von den Fachleuten vor Ort über alle Aspekte der beabsichtigten Untersuchung beraten.

    Kommt als Ergebnis der Beratung eine PID für Sie in Betracht,

    … ist von Ihnen ein schriftlicher Antrag auf Durchführung einer PID an die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik zu richten.

  • 4 Schritt

    Kontaktieren Sie ein PID-Zentrum und lassen Sie sich von den Fachleuten vor Ort über alle Aspekte der beabsichtigten Untersuchung beraten.

    Die Kommission übermittelt Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der erforderlichen Angaben und vollständigen Unterlagen die Entscheidung über Ihren Antrag.

  • 5 Schritt

    Die Kommission übermittelt Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der erforderlichen Angaben und vollständigen Unterlagen die Entscheidung über Ihren Antrag.

    Hat die Kommission dem Antrag zugestimmt, kann die PID in dem bayerischen PID-Zentrum Ihres Vertrauens durchgeführt werden.

Präimplantationszentren

Bezeichnung Kategorie Adresse Beschreibung
MVZ Martinsried MVZ Martinsried Humangenetische Einrichtung Lochhamer Straße 29, 82152 Martinsried Zentrum für Humangenetik und Laboratoriumsdiagnostik, Dr. Hanns-Georg Klein, Dr. Imma Rost und Kollegen
Synlab Humane Genetik Synlab Humane Genetik Humangenetische Einrichtung Lindwurmstraße 23, 80337 München Synlab medizinisches Versorgungszentrum Humane Genetik, Dr. Dr. Claudia Nevinny-Stickel-Hinzpeter
MGZ München MGZ München Humangenetische Einrichtung Bayerstraße (3-)5, 80335 München, Deutschland Medizinisch Genetisches Zentrum München, Prof. Dr. Elke Holinski-Feder, PD Dr. Angela Abicht
Zentrum für Humangenetik Zentrum für Humangenetik Humangenetische Einrichtung Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg Zentrum für Humangenetik Regensburg im Universitätsklinikum, Prof. Dr. Ute Hehr(Universitätsklinikum, Bauteil D3)
profertilita - Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin Regensburg profertilita - Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin Regensburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Hildegard-von-Bingen-Straße 1, 93047 Regensburg Prof. Dr. Monika Bals-Pratsch, Dr. Angelika Eder,
MVZ KITZ Regensburg GmbH MVZ KITZ Regensburg GmbH Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Hemauerstraße 1, 93047 Regensburg Kinderwunschtherapie im Zentrum , PD Dr. Andreas Schüring, Prof. Dr. Bernd Seifert
Gemeinschaftspraxis der Frauenärzte Gemeinschaftspraxis der Frauenärzte Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Nürnberger Straße 35, 91052 Erlangen Zentrum für Reproduktionsmedizin, Dr. Miklos Hamori, Dr. Rolf Behrens, Dr. Andreas Hammel
Reproduktionsmedizin München Reproduktionsmedizin München Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Tal 11, 80331 München Medizinisches Versorgungszentrum, Dr. Walter Bollmann, Dr. Thomas Brückner, Dr. Ulrich Noss, Dr. Daniel Noss
Kinderwunsch Centrum MVZ München Kinderwunsch Centrum MVZ München Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Lortzingstraße 26, 81241 München Dr. Claudia Gaßner, Dr. Gottfried Krüsmann, Dr. Jan Krüsmann und Prof. Dr. Dr. habil. Wolfgang Würfel
Kinderwunschzentrum Ludwigsburg Kinderwunschzentrum Ludwigsburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg Dr. Andreas Ott
Kiz)-Kinderwunsch im Zentrum Kiz)-Kinderwunsch im Zentrum Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Bayerstraße 3, 80335 München PD Dr. Roxana Popovici, Dr. Anja Kuhlmann
Kinderwunschzentrum Altonaer Straße im Gynaekologicum Hamburg Kinderwunschzentrum Altonaer Straße im Gynaekologicum Hamburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Altonaer Straße 59, 20357 Hamburg Dr. Annick Horn, Dr. Wolf Michel, Prof. Dr. Kupka, Dr. Tim Cordes
Kinderwunsch-Zentrum Ulm Kinderwunsch-Zentrum Ulm Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Einsteinstraße 59, 89077 Ulm Dr. Friedrich Gagsteiger
MVZ PAN Institut für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Köln MVZ PAN Institut für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Köln Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Zeppelinstraße 1, 50667 Köln Dr. Stefan Palm
Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Rankestraße 34, 10789 Berlin, Deutschland Dr. Matthias Bloechle, Dr. Silke Marr
Kinderwunschteam Berlin Kinderwunschteam Berlin Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Friedrichstraße 79, 10117 Berlin, Deutschland Kinderwunsch- und Endometriosezentrum, Dr. Gülden Halis, Dr. Kathrin Wolfahrt
MVZ VivaNeo Praxisklinik Sydow Berlin GmbH MVZ VivaNeo Praxisklinik Sydow Berlin GmbH Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, Deutschland Dr. Peter Sydow, Dr. Carmen Sydow
IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Europaallee 15, 66113 Saarbrücken, Deutschland Dr. Lars Happel, Andreas Giebel, Dr. Sascha Tauchert
Kinderwunschzentrum Erfurt Kinderwunschzentrum Erfurt Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Anger 59, 99084 Erfurt, Deutschland Dr. Patricia Klinzing, Dr. Andreas Lahl
Universitäre Kinderwunschzentren GmbH Lübeck Universitäre Kinderwunschzentren GmbH Lübeck Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Ratzeburger Allee 160, Lübeck, Deutschland Prof. Dr. Georg Griesinger
MVZ Martinsried MVZ Martinsried Humangenetische Einrichtung Lochhamer Straße 29, 82152 Martinsried Zentrum für Humangenetik und Laboratoriumsdiagnostik, Dr. Hanns-Georg Klein, Dr. Imma Rost und Kollegen
Synlab Humane Genetik Synlab Humane Genetik Humangenetische Einrichtung Lindwurmstraße 23, 80337 München Synlab medizinisches Versorgungszentrum Humane Genetik, Dr. Dr. Claudia Nevinny-Stickel-Hinzpeter
MGZ München MGZ München Humangenetische Einrichtung Bayerstraße (3-)5, 80335 München, Deutschland Medizinisch Genetisches Zentrum München, Prof. Dr. Elke Holinski-Feder, PD Dr. Angela Abicht
Zentrum für Humangenetik Zentrum für Humangenetik Humangenetische Einrichtung Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg Zentrum für Humangenetik Regensburg im Universitätsklinikum, Prof. Dr. Ute Hehr(Universitätsklinikum, Bauteil D3)
profertilita - Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin Regensburg profertilita - Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin Regensburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Hildegard-von-Bingen-Straße 1, 93047 Regensburg Prof. Dr. Monika Bals-Pratsch, Dr. Angelika Eder,
MVZ KITZ Regensburg GmbH MVZ KITZ Regensburg GmbH Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Hemauerstraße 1, 93047 Regensburg Kinderwunschtherapie im Zentrum , PD Dr. Andreas Schüring, Prof. Dr. Bernd Seifert
Gemeinschaftspraxis der Frauenärzte Gemeinschaftspraxis der Frauenärzte Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Nürnberger Straße 35, 91052 Erlangen Zentrum für Reproduktionsmedizin, Dr. Miklos Hamori, Dr. Rolf Behrens, Dr. Andreas Hammel
Reproduktionsmedizin München Reproduktionsmedizin München Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Tal 11, 80331 München Medizinisches Versorgungszentrum, Dr. Walter Bollmann, Dr. Thomas Brückner, Dr. Ulrich Noss, Dr. Daniel Noss
Kinderwunsch Centrum MVZ München Kinderwunsch Centrum MVZ München Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Lortzingstraße 26, 81241 München Dr. Claudia Gaßner, Dr. Gottfried Krüsmann, Dr. Jan Krüsmann und Prof. Dr. Dr. habil. Wolfgang Würfel
Kinderwunschzentrum Ludwigsburg Kinderwunschzentrum Ludwigsburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg Dr. Andreas Ott
Kiz)-Kinderwunsch im Zentrum Kiz)-Kinderwunsch im Zentrum Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Bayerstraße 3, 80335 München PD Dr. Roxana Popovici, Dr. Anja Kuhlmann
Kinderwunschzentrum Altonaer Straße im Gynaekologicum Hamburg Kinderwunschzentrum Altonaer Straße im Gynaekologicum Hamburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Altonaer Straße 59, 20357 Hamburg Dr. Annick Horn, Dr. Wolf Michel, Prof. Dr. Kupka, Dr. Tim Cordes
Kinderwunsch-Zentrum Ulm Kinderwunsch-Zentrum Ulm Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Einsteinstraße 59, 89077 Ulm Dr. Friedrich Gagsteiger
MVZ PAN Institut für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Köln MVZ PAN Institut für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Köln Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Zeppelinstraße 1, 50667 Köln Dr. Stefan Palm
Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Rankestraße 34, 10789 Berlin, Deutschland Dr. Matthias Bloechle, Dr. Silke Marr
Kinderwunschteam Berlin Kinderwunschteam Berlin Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Friedrichstraße 79, 10117 Berlin, Deutschland Kinderwunsch- und Endometriosezentrum, Dr. Gülden Halis, Dr. Kathrin Wolfahrt
MVZ VivaNeo Praxisklinik Sydow Berlin GmbH MVZ VivaNeo Praxisklinik Sydow Berlin GmbH Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, Deutschland Dr. Peter Sydow, Dr. Carmen Sydow
IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Europaallee 15, 66113 Saarbrücken, Deutschland Dr. Lars Happel, Andreas Giebel, Dr. Sascha Tauchert
Kinderwunschzentrum Erfurt Kinderwunschzentrum Erfurt Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Anger 59, 99084 Erfurt, Deutschland Dr. Patricia Klinzing, Dr. Andreas Lahl
Universitäre Kinderwunschzentren GmbH Lübeck Universitäre Kinderwunschzentren GmbH Lübeck Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Ratzeburger Allee 160, Lübeck, Deutschland Prof. Dr. Georg Griesinger
MVZ Martinsried MVZ Martinsried Humangenetische Einrichtung Lochhamer Straße 29, 82152 Martinsried Zentrum für Humangenetik und Laboratoriumsdiagnostik, Dr. Hanns-Georg Klein, Dr. Imma Rost und Kollegen
Synlab Humane Genetik Synlab Humane Genetik Humangenetische Einrichtung Lindwurmstraße 23, 80337 München Synlab medizinisches Versorgungszentrum Humane Genetik, Dr. Dr. Claudia Nevinny-Stickel-Hinzpeter
MGZ München MGZ München Humangenetische Einrichtung Bayerstraße (3-)5, 80335 München, Deutschland Medizinisch Genetisches Zentrum München, Prof. Dr. Elke Holinski-Feder, PD Dr. Angela Abicht
Zentrum für Humangenetik Zentrum für Humangenetik Humangenetische Einrichtung Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg Zentrum für Humangenetik Regensburg im Universitätsklinikum, Prof. Dr. Ute Hehr(Universitätsklinikum, Bauteil D3)
profertilita - Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin Regensburg profertilita - Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin Regensburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Hildegard-von-Bingen-Straße 1, 93047 Regensburg Prof. Dr. Monika Bals-Pratsch, Dr. Angelika Eder,
MVZ KITZ Regensburg GmbH MVZ KITZ Regensburg GmbH Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Hemauerstraße 1, 93047 Regensburg Kinderwunschtherapie im Zentrum , PD Dr. Andreas Schüring, Prof. Dr. Bernd Seifert
Gemeinschaftspraxis der Frauenärzte Gemeinschaftspraxis der Frauenärzte Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Nürnberger Straße 35, 91052 Erlangen Zentrum für Reproduktionsmedizin, Dr. Miklos Hamori, Dr. Rolf Behrens, Dr. Andreas Hammel
Reproduktionsmedizin München Reproduktionsmedizin München Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Tal 11, 80331 München Medizinisches Versorgungszentrum, Dr. Walter Bollmann, Dr. Thomas Brückner, Dr. Ulrich Noss, Dr. Daniel Noss
Kinderwunsch Centrum MVZ München Kinderwunsch Centrum MVZ München Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Lortzingstraße 26, 81241 München Dr. Claudia Gaßner, Dr. Gottfried Krüsmann, Dr. Jan Krüsmann und Prof. Dr. Dr. habil. Wolfgang Würfel
Kinderwunschzentrum Ludwigsburg Kinderwunschzentrum Ludwigsburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg Dr. Andreas Ott
Kiz)-Kinderwunsch im Zentrum Kiz)-Kinderwunsch im Zentrum Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Bayerstraße 3, 80335 München PD Dr. Roxana Popovici, Dr. Anja Kuhlmann
Kinderwunschzentrum Altonaer Straße im Gynaekologicum Hamburg Kinderwunschzentrum Altonaer Straße im Gynaekologicum Hamburg Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Altonaer Straße 59, 20357 Hamburg Dr. Annick Horn, Dr. Wolf Michel, Prof. Dr. Kupka, Dr. Tim Cordes
Kinderwunsch-Zentrum Ulm Kinderwunsch-Zentrum Ulm Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Einsteinstraße 59, 89077 Ulm Dr. Friedrich Gagsteiger
MVZ PAN Institut für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Köln MVZ PAN Institut für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Köln Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Zeppelinstraße 1, 50667 Köln Dr. Stefan Palm
Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Kinderwunschzentrum an der Gedächtniskirche Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Rankestraße 34, 10789 Berlin, Deutschland Dr. Matthias Bloechle, Dr. Silke Marr
Kinderwunschteam Berlin Kinderwunschteam Berlin Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Friedrichstraße 79, 10117 Berlin, Deutschland Kinderwunsch- und Endometriosezentrum, Dr. Gülden Halis, Dr. Kathrin Wolfahrt
MVZ VivaNeo Praxisklinik Sydow Berlin GmbH MVZ VivaNeo Praxisklinik Sydow Berlin GmbH Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, Deutschland Dr. Peter Sydow, Dr. Carmen Sydow
IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern IVF-SAAR Saarbrücken-Kaiserslautern Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Europaallee 15, 66113 Saarbrücken, Deutschland Dr. Lars Happel, Andreas Giebel, Dr. Sascha Tauchert
Kinderwunschzentrum Erfurt Kinderwunschzentrum Erfurt Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Anger 59, 99084 Erfurt, Deutschland Dr. Patricia Klinzing, Dr. Andreas Lahl
Universitäre Kinderwunschzentren GmbH Lübeck Universitäre Kinderwunschzentren GmbH Lübeck Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner Ratzeburger Allee 160, Lübeck, Deutschland Prof. Dr. Georg Griesinger

Präimplantationszentren – Legende

Icon Humangenetische EinrichtungenHumangenetische Einrichtung
Icon Reproduktionsmedizinische KooperationspartnerReproduktionsmedizinischer Kooperationspartner

Bayerische Ethikkommission für PID

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik hat die Aufgabe, die Zulässigkeit der Durchführung einer PID zu bewerten. Hierbei werden medizinische, psychische, soziale und ethische Aspekte berücksichtigt.

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Zulassung eines Zentrums für Präimplantationsdiagnostik

Voraussetzung für die Zulassung als PID-Zentrum ist ein schriftlicher Antrag. Dem Antrag müssen die notwendigen Unterlagen und Nachweise beigefügt sein.

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Prostituiertenschutzgesetz

Am 1. Juli 2017 trat das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft. Damit wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Regulierung der legalen Prostitution geschaffen.

Kernelemente des ProstSchG sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und eine Anmeldepflicht für Prostituierte sowie regelmäßige gesundheitliche Beratungen.
Allgemeine Informationen zum ProstSchG sowie eine Übersicht über die zuständigen Behörden finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 ProstSchG

Gemäß § 10 Abs. 3 ProstSchG müssen Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit ausüben wollen, vor der Anmeldung der Tätigkeit sowie anschließend mindestens alle zwölf Monate eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens alle sechs Monate gesundheitlich beraten lassen.

Örtlich zuständig für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort fällt, an dem der Tätigkeitsschwerpunkt als Prostituierte oder als Prostituierter liegt und soweit dort die Prostitution zulässig ist.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich und angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen zu der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und den Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs umfassen. Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der zu beratenen Person nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden.

Im Anschluss an die gesundheitliche Beratung wird der beratenen Person eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter und im gesamten Bundesgebiet gültig.