Apotheken und Arzneimittelversorgung
In Bayern steht der Bevölkerung ein flächendeckendes Netz von rund 2.900 Apotheken zur Verfügung. Darüber hinaus ist Bayern Spitzenstandort der Biotechnologie und Pharmaindustrie. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention setzt sich für eine sichere und bezahlbare Arzneimittelversorgung und die Attraktivität des Standortes für Unternehmen der Gesundheitswirtschaft ein.
Arzneimittelknappheit
Bayerische Pharma-Taskforce
Die bayerische Staatsregierung rief die bayerische Pharma-Taskforce am 30. November 2022 ins Leben. Ziel der Pharma-Taskforce ist, Vorschläge für bessere Rahmenbedingungen zu erarbeiten, um die Arzneimittelversorgung mittel- und langfristig zu stabilisieren. Die Ergebnisse der Taskforce sollen bis Anfang 2023 vorliegen und im Bayerischen Pharmadialog in konkrete Vorschläge an den Bund einfließen.
Bei der Taskforce wirken der Bayerische Apothekerverband sowie Verbände und Firmen der pharmazeutischen Industrie, Pharmagroßhändler und Krankenkassen mit.
Import von Arzneimitteln aus dem Ausland
Privatpersonen ist die Einfuhr von (ausländischen) Arzneimitteln nach Deutschland grundsätzlich verboten.
Die einzig zulässige Möglichkeit, ausländische Arzneimittel zu beziehen, ist die Bestellung über eine in Deutschland ansässige Apotheke. Für eine solche Apothekenbestellung von ausländischen Fertigarzneimitteln ist unter anderem Voraussetzung, dass keine gleichartigen Arzneimittel in Deutschland zur Verfügung stehen. Sollen die Arzneimittel nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bezogen werden, sondern aus Drittstaaten außerhalb des EWR ist immer eine ärztliche Verschreibung erforderlich.
Deshalb die Empfehlung:
Informieren Sie sich in der Apotheke Ihres Vertrauens über die gewünschten Importpräparate. Bei konkreten Bedenken bezüglich der Zulässigkeit eines Imports ist es außerdem ratsam, sich vorab bei den zuständigen Zollbehörden zu erkundigen.
Erlaubter Arzneimittel-Versandhandel
Versandhandel mit verschreibungs- und apothekenpflichtigen Arzneimitteln innerhalb Deutschlands ist nur öffentlichen Apotheken mit entsprechender behördlicher Erlaubnis gestattet.
Zudem ist der Versand nach Deutschland derzeit nur aus Island, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und mit Einschränkungen aus Schweden und Tschechien erlaubt.
Im Wege des erlaubten Versandhandels an private Verbraucher innen und Verbraucher dürfen nur in Deutschland zugelassene oder registrierte Arzneimittel geliefert werden. Eine Reihe von Arzneimitteln ist generell vom Versand ausgeschlossen. Ebenso kommt eine Versendung nicht in Betracht, wenn die zur sicheren Anwendung des Arzneimittels notwendige Patienteninformation nur durch die persönliche Beratung durch einen Apotheker bzw. eine Apothekerin erreicht werden kann.
Arzneimittelfälschungen
Seit der Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln 2004 kam es zu einer Verminderung der Patientensicherheit. Die Anzahl und Gefahr von Arzneimittelfälschungen ist in Deutschland gestiegen, gerade weil die Patientinnen und Patienten nicht klar zwischen legalen und illegalen Versandangeboten von Arzneimitteln unterscheiden können. Aktuelle Recherchen bestätigen, dass etwa 95 Prozent der Internetangebote von Arzneimitteln illegal sind. Rund 50 Prozent aller Arzneimittel aus dem Internet sind gefälscht. Gefälschte Arzneimittel können tödlich sein!
Die Fälschung von Arzneimitteln ist ein weltweites Problem, das wirksame und verstärkte internationale Abstimmung und Zusammenarbeit erfordert. Nur so versprechen die Strategien zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen die gewünschte Wirkung.
Mit der europaweiten Umsetzung der sogenannten EU-Arzneimittelfälschungsschutz-Richtlinie seit 9. Februar 2019 müssen Packungen bestimmter Arzneimittel (vom pharmazeutischen Unternehmer zum Verkauf oder Vertrieb freigegebene verschreibungspflichtige- sowie bestimmte nicht-verschreibungspflichtige Omeprazol-haltige Arzneimittel) Sicherheitsmerkmale tragen. Die Umsetzung erfolgt in Deutschland im Rahmen des Projekts „securPharm“.
securPharm e. V. ist die deutsche Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln als deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen. Der Verein wurde zur Umsetzung der EU-Arzneimittelfälschungsschutz-Richtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden (ABDA, BAH, BPI, PHAGRO und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) gegründet und getragen.
Die Bundesländer sind daran nicht beteiligt.
In Apotheken kann bei den betroffenenArzneimitteln die Echtheit überprüft werden.
Bürgerinnen und Bürger können sich, wenn sie den Verdacht einer Arzneimittelfälschung haben, an eine öffentliche Apotheke oder an die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde wenden. Zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörden in Bayern sind die Regierungen von Oberbayern und Oberfranken sowie die Kreisverwaltungsbehörden. Von den zuständigen Behörden können im Verdachtsfall Proben (Verdachtsproben) für die amtliche Untersuchung am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) entnommen werden. Zur effektiven Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen ist das LGL in ein deutschlandweites Netzwerk von Arzneimitteluntersuchungsstellen eingebunden.
Deshalb die Empfehlung:
Kaufen Sie Ihre Arzneimittel ausschließlich in der öffentlichen Apotheke Ihres Vertrauens. Die größte Sicherheit bietet die persönliche Beratung in einer Apotheke vor Ort.
Besserer Schutz vor Arzneimittelfälschungen – Bundesratsinitiative eingebracht
Gefälschte Arzneimittel gefährden Leib und Leben der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Der illegale Handel damit ist gewinnträchtiger als der Drogenhandel. Mittlerweile werden nicht mehr nur Lifestyle-Arzneimittel wie Schlankheits-, Aufputsch- oder Potenzmittel gefälscht, sondern auch unterschiedliche lebensnotwendige Arzneimittel.
Um Arzneimittelfälschungen und die oft organisierte Arzneimittelkriminalität strafrechtlich effektiver verfolgen zu können, erscheint eine Ausweitung der Straftatbestände und der Strafbewehrung der Arzneimittelfälschung erforderlich.
Deshalb hat Bayern eine Bundesratsinitiative eingebracht, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, zeitnah entsprechende gesetzliche Regelungen, die sich an den im Betäubungsmittelrecht bestehenden Regelungen orientieren, auf den Weg zu bringen.
Die Verhinderung von Arzneimittelfälschungen stellt eine der fünf Kernforderungen dar, die damalige Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am 17. März 2016 den Bundestagsabgeordneten bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin vorstellte:
- Arzneimittelfälschungen verhindern – Patienten schützen
- Importförderklausel abschaffen – mehr Sicherheit, weniger Bürokratie
- Bürokratie abbauen – weniger und effektivere Regelungen
- Anforderungen von Zulassungsbehörden und Gemeinsamem Bundesausschuss harmonisieren
- vertrauliche Erstattungsbeträge – Einsparpotenziale besser nutzen
Die Kernforderungen wurden beim Bayerischen Pharmagipfel im Jahr 2015 erarbeitet. Sie wurden am 17. März 2016 beim Parlamentarischen Frühstück auf Bundesebene präsentiert, damit sie Eingang in den Pharmadialog des Bundes finden können.
Bayerischer Pharmagipfel 2024
Beim Bayerischen Pharmagipfel wurde von Gesundheitsministerin Judith Gerlach und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sowie Vertreterinnen und Vertreter der pharmazeutischen Industrie am 29. Juli 2024 in München eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht und diskutiert:
Gemeinsame Erklärung des Bayerischen Pharmagipfels 2024
Der Bayerische Pharmagipfel setzt sich weiterhin für eine zukunftssichere, starke und innovative Gestaltung des Pharmastandorts Bayern ein. Die Partner des Bayerischen Pharmagipfels haben dazu gemeinsam Ziele und Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern erarbeitet, um die zukünftigen Herausforderungen erfolgreich anzugehen. Die Handlungsfelder, in denen insbesondere der Bund und die EU aufgefordert werden, tätig zu werden, lauten wie folgt:
- Arzneimittelversorgung in Europa sichern, Pharma- und Biotechstandort stärken
- Arzneimittel-Versorgungsengpässe entschieden bekämpfen – Lieferketten und Versorgungssicherheit stärken
- Zugang zu Orphan Drugs sicherstellen
- AMNOG zukunftssicher weiterentwickeln – Fehlentwicklungen des GKV-FinStG korrigieren
- Klinische Forschung stärken
- Chancen und Potenziale von Gesundheitsdaten stärker nutzen
Die Bayerische Landesapothekerkammer
Die Bayerische Landesapothekerkammer regelt die Angelegenheiten des Berufsstands im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich und in eigener Zuständigkeit. Sie ist, wie die anderen bayerischen Heilberufe-Kammern auch, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bayerische Landesapothekerkammer führt die Berufsaufsicht über die bayerischen Apothekerinnen und Apotheker. Die Rechtsaufsicht über die Bayerische Landesapothekerkammer übt das Bayerische Gesundheitsministerium aus. Das bedeutet, dass das Ministerium Rechtsverstöße der Kammer beanstanden kann. Zugleich steht es der Kammer bei Rechtsfragen beratend zur Seite, etwa im Vorfeld von Satzungsänderungen. Fachliche Weisungen kann das Ministerium der Kammer dagegen nicht erteilen.

Häufig gestellte Fragen
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen kann man bei der behandelnden ärztlichen Person oder in der Apotheke melden. Solche Meldungen müssen dort dokumentiert und an die zuständigen Behörden zur Bewertung weitergeleitet werden.