Berufsbild Zahnärztin / Zahnarzt
Der Beruf der Zahnärztin oder des Zahnarztes umfasst eine Vielzahl an Aufgaben und bietet außerdem die Möglichkeit, sich auf einen Fachbereich zu spezialisieren. Das Berufsbild beinhaltet die Prävention, Diagnose und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Im Laufe der letzten Jahre hat der Beruf der Zahnärztin / des Zahnarztes einen Bedeutungswandel durchlaufen. Lag der Fokus lange Zeit auf der Behandlung von Zähnen, so geht es heute immer mehr um das orofaziale System im Ganzen. Behandlungen des Kiefers, der Muskulatur und des Weichgewebes der Mundhöhle und des Zahnhalteapparats gehören zu den vielfältigen Aufgabengebieten. Daher spricht man häufig von der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, wobei Zahnmedizin der umgangssprachliche und geläufigere Begriff ist. Wichtig für die Berufsausübung sind hohe feinmotorische Fähigkeiten und, wie auch in anderen medizinischen Berufen, Geduld und Sensibilität den Patientinnen und Patienten gegenüber.
Ausbildung
Das Studium der Zahnheilkunde teilt sich in einen vorklinischen und einen klinischen Teil mit einer Dauer von jeweils fünf Semestern. In den ersten Semestern des Studiums erfolgt die Ausbildung im Rahmen des vorklinischen Abschnitts. Ziel ist es, in dieser Phase die Grundlagen zur Arbeit am Patienten, zur Zahntechnik sowie zu naturwissenschaftlichen und theoretischen Aspekten zu vermitteln. Das Vorphysikum ist die erste staatliche Prüfung und meist nach zwei Semestern abzulegen. Den Abschluss des vorklinischen Teils stellt das Physikum dar. Danach folgt der klinische Teil der Ausbildung. Hier steht die Arbeit am Patienten im Vordergrund. Im darauf folgenden Prüfungssemester wird das Staatsexamen absolviert. Im Anschluss an die universitäre Ausbildung kann die Approbation beantragt werden. Auf das Studium folgt häufig eine zweijährige Assistenzzeit.
Abgesehen von der Eröffnung einer eigenen Praxis bieten sich Beschäftigungsfelder für Zahnärzte unter anderem in Kliniken, in der Pharmaindustrie oder in der Entwicklung und Forschung.
Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt
Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt tätig sein will, bedarf hierzu grundsätzlich einer Approbation. Die Approbationserteilung setzt voraus, dass der Antragsteller in persönlicher und gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs geeignet ist sowie über ein abgeschlossenes Studium der Zahnheilkunde und ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Zuständig für die Erteilung der Approbation sind in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.
Eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung wird im Regelfall automatisch anerkannt. Antragstellern, die über einen Ausbildungsnachweis für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs verfügen, der in einem anderen als den genannten Staaten (Drittland) ausgestellt ist, kann die Approbation nur erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Dies ist von der Approbationsbehörde gesondert zu prüfen. In Fällen, in denen die Erteilung der Approbation von der Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands abhängt, ist bayernweit einheitlich die Regierung von Oberbayern zuständig.
Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung
Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich im fachlichen Rahmen ihrer Berufsausübung beruflich fortzubilden. Ferner besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Weiterbildung besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten zahnmedizinischen Bereich zu erwerben. Die Förderung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung obliegt der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Die Bayerische Landeszahnärztekammer
Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist zusammen mit den acht zahnärztlichen Bezirksverbänden die gesetzliche Berufsvertretung der rund 15.000 in Bayern tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie ist, wie alle bayerischen Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Die Berufsvertretung hat die Aufgabe, im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der bayerischen Zahnärzteschaft wahrzunehmen. Dazu gehören die Berufsaufsicht sowie die Förderung der zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung, ebenso die Anerkennung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsqualifikationen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, soziale Einrichtungen für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu schaffen sowie in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken.
Verankert sind die Aufgaben der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der zahnärztlichen Bezirksverbände im Heilberufe-Kammergesetz.