Die persönliche Gesundheit ist für viele Menschen das höchste Gut. Mit dem Entstehen der modernen Industriegesellschaften Ende des 19. Jahrhunderts haben Gesundheit und medizinische Versorgung zunehmend auch politische Bedeutung bekommen. Seither sind viele Bereiche, die mit der Gesundheit zusammenhängen, durch Gesetze geregelt.
Das deutsche Gesundheitssystem ist ein sogenanntes duales Krankenversicherungssystem. Versichern kann man sich zum einen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zum anderen existieren private Krankenversicherungen (PKV). Circa 85 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands sind gesetzlich versichert. Gesetzlich Versicherte können sich privat zusatzversichern.
Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Krankenversicherung haben. Das ist nahezu vollständig erreicht.
Das deutsche Gesundheitssystem zeichnet sich noch durch zwei weitere Besonderheiten aus: die Selbstverwaltung und das Sachleistungsprinzip in der GKV.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie erfüllen daher die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Der Staat setzt dazu nur den rechtlichen Rahmen und führt eine Rechtsaufsicht. Das bedeutet, dass diese Körperschaften nicht unmittelbar Teil der staatlichen Verwaltung sind und eine Fachaufsicht des Staates sowie ein damit verbundenes Weisungsrecht nicht bestehen.
Zudem gibt es eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Anstelle staatlicher Vorgaben sollen diese gemeinsam viele Aspekte des Gesundheitssystems näher ausgestalten. Wichtigstes Organ auf Bundesebene ist hier der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA hat neben zahlreichen anderen Aufgaben in einer Reihe von Fällen zu entscheiden, welche medizinischen Leistungen in den Leistungskatalog der GKV kommen und welche nicht.
Durch das Sachleistungsprinzip erhalten GKV-Versicherte medizinische Leistungen, ohne in Vorleistung gehen zu müssen. Die Leistungserbringer wie zum Beispiel Ärzte, Apotheken, Hebammen und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen, rechnen direkt mit den Krankenkassen bzw. in der vertragsärztlichen Versorgung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab.
Internationale Vergleiche des deutschen Gesundheitssystems sind schwierig, weil Gesundheitssysteme komplex und in die Gesamtgesellschaft unterschiedlich eingebettet sind. In Deutschland zum Beispiel ist die Bevölkerung vergleichsweise älter. Berücksichtigt man diesen Umstand, dann gehört Deutschland innerhalb der OECD- Staaten nicht mehr zu den Ländern mit den höchsten Anteilen der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt.
Deutschland hat auf der Leistungsseite eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Neben dem umfangreichen medizinischen Leistungskatalog sind in Deutschland Wartezeiten auf Arzttermine und Krankenhausbehandlungen – auch in der GKV – sehr gering. Das Gleiche gilt für Zuzahlungen, was zusammen mit der großen Wahlfreiheit bei Ärzten und Krankenhäusern einen leichten Zugang zum Gesundheitssystem ermöglicht. Und zwar unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und persönlichem Krankheitsrisiko.