Krankenhäuser
In Bayern stehen über 400 Krankenhäuser zur stationären Versorgung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Die Krankenhäuser nehmen verschieden Aufgaben wahr, von der Grundversorgung bis hin zur hochspezialisierten Maximalversorgung. Ergänzt wird das Angebot durch Fachkrankenhäuser.

Regierungserklärung zur Krankenhausreform
Staatsministerin Judith Gerlach hat am 24. Oktober 2024 mit Ihrer Regierungserklärung zum Thema Krankenhausreform „Krankenhäuser in Bayern – den Wandel gemeinsam gestalten“ den im Ministerrat beschlossenen 7-Punkte-Plan zur Unterstützung bayerischer Krankenhäuser vorgestellt.
Starkes Investitionspaket für bayerische Krankenhäuser beschlossen
Am 16. Juli 2024 hat das Bayerische Kabinett den Weg für elf neue Krankenhausbauvorhaben in Bayern freigemacht. Mit diesen Projekten werden zusätzliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 452 Millionen Euro angestoßen. Im laufenden Bauprogramm 2024 und den Bauprogrammen 2025 bis 2029 sind damit zusammen Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 5 Milliarden Euro eingeplant.
Mehr als 400 Krankenhäuser – davon sechs Universitätskliniken – gewährleisten in Bayern die akutstationäre Versorgung von gesetzlich Versicherten. Diese Krankenhäuser verfügen über mehr als 74.000 Betten sowie rund 4.500 teilstationäre, das heißt tagesklinische Plätze. Die Patientinnen und Patienten werden in 20 verschiedenen Fachrichtungen versorgt. 55 Prozent der Krankenhäuser befinden sich in öffentlicher Trägerschaft (zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder Bezirke). Die anderen Krankenhäuser werden von freigemeinnützigen (zum Beispiel Ordensgemeinschaften und Stiftungen) oder privaten Trägern betrieben.
Krankenhäuser | > 400 |
Universitätskliniken | 6 |
Fachrichtungen | 20 |
Öffentliche Trägerschaft | 55 % |
Vollstationäre Betten | > 74.000 |
Teilstationäre Betten | > 4.500 |
Versorgungsstufen der Krankenhäuser im Freistaat Bayern
Die Krankenhäuser werden nach Umfang ihrer Aufgaben in Fachkrankenhäuser bzw. Krankenhäuser verschiedener Versorgungsstufen (I bis III) eingeteilt. Fachkrankenhäuser haben sich auf eine Krankheit (zum Beispiel Lungenkrankheiten, psychische Erkrankungen) oder eine Altersgruppe (zum Beispiel Kinder und Jugendliche) spezialisiert.
Krankenhäuser der Versorgungsstufe I dienen der Grundversorgung in der Fläche. In der Regel werden dort Fachrichtungen wie Innere Medizin und Chirurgie vorgehalten.
Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung (Versorgungsstufe II) erfüllen überörtliche Aufgaben, die spezialisierte Untersuchungsmethoden erfordern. Dort sind Fachrichtungen angesiedelt, bei denen aus Qualitätsgesichtspunkten eine gewisse Abteilungsgröße und Ausstattung erforderlich ist, wie zum Beispiel in den Fachrichtungen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Neurochirurgie.
Krankenhäuser der Maximalversorgung (Versorgungstufe III) halten ein umfassendes und differenziertes Leistungsangebot sowie die hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen vor und versorgen ein weit überörtliches Einzugsgebiet. Hierzu zählen auch die Universitätskliniken, die sich zudem der Forschung und Lehre widmen.
Die für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zugelassenen Krankenhäuser können dem Bayerischen Krankenhausplan entnommen werden.
Modellprojekt zum „Bürokratieabbau in bayerischen Krankenhäusern“
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Leiter, Professor Andreas Beivers von der Hochschule Fresenius, die Ergebnisse eines Modellprojekts zum „Bürokratieabbau in bayerischen Krankenhäusern“ vorgestellt. Projektpartner sind der Medizinische Dienst Bayern, die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), die AOK Bayern und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Landtagsabgeordneter Walter Nussel.
In Praxisworkshops sowie einer Vielzahl von Fachgesprächen haben Vertreter aus 16 ausgewählten bayerischen Krankenhäusern einige der größten organisatorischen Herausforderungen in Ihrem Arbeitsalltag identifiziert und Impulse für Verbesserungen gesetzt. Die Projektpartner haben anschließend konkrete fachliche Lösungen erarbeitet, die in einem 10-Punkte-Plan resultierten. Vor allem digitale Lösungen sollen Arbeitsabläufe wesentlich vereinfachen und so eine echte Entlastung schaffen. Einige der Punkte gingen dank des engagierten und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Projektpartner sogar schon während der Projektlaufzeit in die Umsetzung.

Anträge auf schriftliche Bestätigung nach § 187 Abs. 10 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstruktur (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) wurde eine weitere Ausnahme von der Fusionskontrolle nach dem GWB geschaffen.
Nach § 187 Abs. 10 Satz 1 GWB sind die §§ 35 bis 41 GWB auf den Zusammenschluss nicht anzuwenden, sofern:
- der Zusammenschluss eine standortübergreifende Konzentration von mehreren Krankenhäusern im Sinne des § 2 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes oder einzelnen Fachrichtungen solcher Krankenhäuser zum Gegenstand hat,
- die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden der Bundesländer, in denen die am Zusammenschluss beteiligten Krankenhäuser oder einzelnen Fachrichtungen solcher Krankenhäuser belegen sind, – im Falle der Zuständigkeit mehrerer Landesbehörden einvernehmlich – schriftlich bestätigen, dass sie den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung für erforderlich halten und dem Zusammenschluss nach vorliegenden Erkenntnissen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen,
- der Zusammenschluss bis zum 31. Dezember 2030 vollzogen wird.
Wird ein Antrag auf schriftliche Bestätigung i.S.d. § 187 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 GWB gestellt, hat das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention diesen unter Nennung der Zusammenschlussbeteiligten zu veröffentlichen und sich vor der Bestätigung mit dem Bundeskartellamt ins Benehmen zu setzen. Eine Entscheidung über diesen Antrag darf nicht vor Ablauf von einem Monat nach der Veröffentlichung erfolgen.
Anträge
Derzeit liegen noch keine Anträge vor.
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Für Fachleute

Geburtshilfe-Förderprogramm „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“
Ziel ist, die Landkreise und kreisfreien Städte über zwei Fördersäulen finanziell zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass die Geburtshilfe im Freistaat auch künftig auf hohem Niveau flächendeckend zur Verfügung steht.