Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In Bayern ist die PID auf vier dafür zugelassene Zentren begrenzt.

Was bedeutet PID?

Als Präimplantationsdiagnostik bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor dieser in die Gebärmutter übertragen wird.

Wann darf eine PID durchgeführt werden?

Gemäß § 3a Embryonenschutzgesetz darf die PID nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. In medizinischer Hinsicht ist erforderlich, dass auf Grund der genetischen Disposition der Frau, von der die Eizelle stammt, oder des Mannes, von dem die Samenzelle stammt, oder von beiden für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Die PID darf auch zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos vorgenommen werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
  2. Die Patientin muss zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der gewünschten genetischen Untersuchung beraten und aufgeklärt worden sein. Dabei muss die Aufklärung vor der Einholung der Einwilligung der Patientin stattfinden.
  3. Eine Ethikkommission muss die Einhaltung der unter 1. genannten Voraussetzungen geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben haben.
  4. Die PID muss durch eine hierfür qualifizierte Ärztin oder einen hierfür qualifizierten Arzt in für die PID staatlich zugelassenen Zentren durchgeführt werden.

Schritte zur Antragstellung

Um die PID in Bayern durchführen zu können, ist für Sie folgendes zu tun:

  1. Kontaktieren Sie ein PID-Zentrum und lassen Sie sich von den Fachleuten vor Ort über alle Aspekte der beabsichtigten Untersuchung beraten.
  2. Kommt als Ergebnis der Beratung eine PID für Sie in Betracht, ist von Ihnen ein schriftlicher Antrag auf Durchführung einer PID an die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik zu richten.
  3. Die Antragsformulare können Sie hier herunterladen: Antrag auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik
  4. Die Kommission übermittelt Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der erforderlichen Angaben und vollständigen Unterlagen die Entscheidung über Ihren Antrag.
  5. Hat die Kommission dem Antrag zugestimmt, kann die PID in dem bayerischen PID-Zentrum Ihres Vertrauens durchgeführt werden.

Präimplantationszentren

Die Übersicht mit den Präimplantationszentren steht in Kürze wieder zur Verfügung.