Hierunter sind ausschließlich Einrichtungen zu verstehen, die Kinder mit pflegerischem Versorgungsaufwand betreuen. Kindergärten ohne weitere Besonderheiten können bei der Wahl des Praxiseinsatzes nicht berücksichtigt werden.
Hierunter sind ausschließlich Einrichtungen zu verstehen, die Kinder mit pflegerischem Versorgungsaufwand betreuen. Kindergärten ohne weitere Besonderheiten können bei der Wahl des Praxiseinsatzes nicht berücksichtigt werden.