Mit einem Rechtsbehelf kann sich der Versicherte gegen die Entscheidung einer Krankenkasse oder eine sozialgerichtliche Entscheidung wenden. Zu den förmlichen Rechtsbehelfen zählen der Widerspruch, über den die Krankenkasse in eigener Zuständigkeit entscheidet, die Klage vor dem Sozialgericht sowie Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen (z. B. Berufung, Revision). Dabei sind stets die jeweils geltenden Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelfristen zu beachten. Zu den nichtförmlichen Rechtsbehelfen zählen u. a. Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden.