In Wohn-Gemeinschaften leben Menschen
in einem gemeinsamen Haushalt zusammen.
Je nach Bedarf bekommt jeder Mieter
seine Pflege und Betreuungs-Leistung.
Die meisten Menschen wünschen sich
selbstständig und selbst-bestimmt zu leben.
Auch wenn sie auf Hilfe und Pflege angewiesen sind.
Eine besondere Wohnform für diese Menschen
wird daher immer wichtiger.
Auch weil es immer mehr ältere und pflege-bedürftige Menschen gibt.
Diese Wohn-Form ist sehr ähnlich
wie das eigene Zuhause.
Man nennt sie: ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft.
Ambulant bedeutet hier:
Die Mieter leben selbstständig zusammen.
Nur bei Bedarf kommt ein Pflege-Dienst vorbei.
Die ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften sind sehr gut.
Die Mieter können unabhängig sein
und erhalten gleichzeitig die benötigte Hilfe und Pflege.
Diese Wohn-Form ist sehr gut für Menschen,
die nicht mehr in ihrem Zuhause wohnen können.
Und die nicht in eine stationäre Einrichtung möchten.
Zum Beispiel in ein Pflege-Heim.
Im Jahr 2017 gab es in Bayern 339 solche Wohn-Gemeinschaften.
Das sind mehr als im Jahr davor.
Was sind ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften?
Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften haben ein Ziel:
Pflege-Bedürftige Menschen soll ein selbst-bestimmtes Leben
in einem gemeinsamen Haushalt ermöglicht werden.
Und jeder der Mieter bekommt gegen Bezahlen
seine benötigte Pflege und Unterstützung.
Eine ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft
muss 5 Dinge erfüllen:
1. Selbst-Bestimmung
Die Selbst-Bestimmung der Mieter muss gegeben sein.
Alle Angelegenheiten vom Zusammen-Leben
werden gemeinsam geregelt.
Zum Beispiel wer in der ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft
die Pflege und Betreuung übernimmt.
Das kann in einer Wahl gemeinsam entschieden werden.
2. Wahl-Möglichkeit
Jeder Mieter kann seine Betreuung und Pflege
frei wählen.
Auch wie hoch die Unterstützung ist kann er selbst wählen.
3. Pflege-Dienst und Betreuungs-Dienst
Der Pflege-Dienst darf kein Büro
in der ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft haben.
Der Pflege-Dienst ist ein Gast in der Wohn-Gemeinschaft.
4. Selbstständigkeit der Wohn-Gemeinschaft
Die ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft muss selbstständig sein.
Das heißt:
Sie darf nicht Teil einer stationären Einrichtung sein.
Ein Vermieter darf nicht mehr
als 2 Wohn-Gemeinschaft nebeneinander haben
5. Größe
Es dürfen höchstens 12 Menschen
in einer ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft leben.
Information und Beratung
Das bayerische Staats-Ministerium für Gesundheit und Pflege
hat eine besondere Beratungs-Stelle.
Dort bekommen Interessierte und pflege-bedürftige Menschen
kostenlos Informationen und werden beraten und unterstützt.
Aber auch Angehörige, Pflege-Dienste und Interessierte
können sich dort informieren und beraten lassen.
Aber auch die örtlichen Fach-Stellen im Landrats-Amt
beraten zu den ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.
Diese Fach-Stellen überprüfen 1 Mal im Jahr
die ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.
Wenn Sie Fragen zum Thema Barriere-Freiheit haben,
dann berät Sie die Bayerische Architekten-Kammer.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch
auf der Internet-Seite der Bayerischen Architekten-Kammer.
Beispiele für ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften
In Nürnberg gibt es eine ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft.
Sie heißt: Leben wie im Kirsch-Garten.
In dieser ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaft
wohnen Menschen,
die an Demenz erkrankt sind.
Das ist das Besondere an dieser Wohn-Gemeinschaft:
- Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer.
Und es gibt Gemeinschafts-Räume.
Das ist gut für ein selbst-bestimmtes und familiäres Leben. - Zu jeder Tages-Zeit
ist die Pflege und Betreuung der Bewohner gesichert
Jeder Bewohner kann frei wählen,
welchen Pflege-Dienst er möchte. - Der Miet-Vertrag ist unabhängig
von den Verträgen mit dem Pflege-Dienst. - Die Bewohner entscheiden zusammen
welche Unterstützung in der Wohn-Gemeinschaft benötigt wird.
Auch alle anderen Dinge vom Zusammen-Leben
regeln und entscheiden sie gemeinsam.
Wenn Sie weitere Informationen
zu dieser Wohn-Gemeinschaft haben möchten,
dann lesen Sie ein bestimmtes Heft.
Es heißt: Selbstbestimmt leben
in ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften.
Dort gibt es viele Beispiele für ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften.
Weitere Informationen zu ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften
können Sie auch in einem besonderen Film bekommen.
Der Film heißt: Pflege im Alter – innovative Modelle.
Dort bekommen Sie auch außerdem
Informationen zu anderen Wohn-Formen im Alter.
Den Film können Sie bei der Beratungs-Stelle
für ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften ausleihen.
Förderung von ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften
Förderung von ambulant betreuten Wohn-Gemeinschaften
Das Bayerische Staats-Ministerium für Gesundheit und Pflege
fördert den Aufbau und Ausbau von diesen Wohn-Gemeinschaften.
Weitere Informationen zur Förderung bekommen Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen
zum Thema ambulant betreute Wohn-Gemeinschaften haben möchten,
können Sie sich auch direkt an das Staats-Ministerium wenden.
Die Ansprech-Partnerin ist: Elisabeth Rieber.
Sie können Frau Rieber anrufen:
Telefon-Nummer: 0 89 – 5 40 23 34 33
Oder Sie schreiben Frau Rieber eine E-Mail:
E-Mail-Adresse: elisabeth.rieber@stmgp.bayern.de
Der Text in Leichter Sprache ist von:
Der Text ist erstellt und geprüft vom
Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt.
Große Ackerhofsgasse 15
99084 Erfurt
Telefon: 03 61 – 65 88 66 87
Die Bilder sind von:
Katharina Magerl und Melanie Skowronek-Stieb vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt