Ambulante Versorgung bedeutet:
Es geht um die Versorgung beim Arzt.
Ein anderes Wort für Versorgung ist: Behandlung.
Die Versorgung ist nicht in einem Kranken-Haus,
sondern in einer Arzt-Praxis.
Nach dem Besuch in der Arzt-Praxis
kann man wieder nach Hause gehen.
So einen kurzen Arzt-Besuch nennt man auch: ambulant.
Das Gegenteil von ambulant ist: stationär.
Die stationäre Arzt-Behandlung
passiert in einem Kranken-Haus.
Und man schläft mindestens
eine Nacht im Kranken-Haus.
In Bayern gibt es viele unterschiedliche Ärzte,
die eine Arzt-Praxis haben.
Zum Beispiel:
- Haus-Ärzte
- Zahn-Ärzte
- Psycho-Therapeuten
Es gibt aber auch Häuser,
in denen mehrere Ärzte eine Praxis haben.
Man nennt diese Häuser: Versorgungs-Zentrum.
Alle Ärzte müssen sich an Regeln halten.
Aber auch die Kranken-Kassen
müssen sich an Regeln halten.
Diese Regeln stehen in Gesetzen.
Das Bayerische Staats-Ministerium
für Gesundheit und Pflege kontrolliert,
ob die Regeln eingehalten werden.
Dazu sagt man: Das Ministerium hat die Rechts-Aufsicht.
Was bedeutet Rechts-Aufsicht?
Das Bayerische Staats-Ministerium für Gesundheit und Pflege
vertritt die Interessen von den Bürgerinnen und Bürgern.
Wenn die Regeln und Gesetze von Ärzten
oder Kranken-Kassen nicht eingehalten werden,
kann sich das Ministerium darüber beschweren.
Dann muss daran etwas geändert werden.
Aber wenn ein Arzt bei einer Person
eine schlechte Behandlung gemacht hat,
kann das Ministerium der Person nicht helfen.
Die Person muss sich einen Anwalt suchen.
Der Anwalt hilft der Person,
damit sie Recht bekommt.
Das Ministerium kann aber dafür sorgen,
dass Regeln und Gesetze verändert werden.
Damit die Ärzte für alle Bürgerinnen und Bürger
eine bessere Behandlung machen können.
Das Bayerische Staats-Ministerium für Gesundheit und Pflege
hat über verschiedene Gruppen die Rechts-Aufsicht.
Die Gruppen heißen:
- Die Kassen-Ärztliche Vereinigung von Bayern
und die Kassen-Zahnärztliche Vereinigung von Bayern - Der Landes-Ausschuss
- Die Prüfungs-Stelle und der Beschwerde-Ausschuss
von Ärzten oder von Zahn-Ärzten in Bayern
Die Gruppen überprüfen,
ob bei der ambulanten Versorgung
die Regeln eingehalten werden.
In diesem Text erklären wir Ihnen die Gruppen genauer.
1. Die Kassen-Ärztliche Vereinigung von Bayern
und die Kassen-Zahnärztliche Vereinigung von Bayern
Kassen-Ärztlich oder Kassen-Zahnärztlich bedeutet:
In der Vereinigung sind Ärzte oder Zahn-Ärzte,
die Kassen-Patienten behandeln.
Man nennt die Patienten Kassen-Patienten,
weil sie bei einer Kranken-Kasse versichert sind.
Die Kranken-Kasse bezahlt die Behandlung
für den Patienten.
Wenn man nicht bei einer Kranken-Kasse versichert ist,
dann ist man Privat-Patient.
Man muss die Behandlung beim Arzt selbst bezahlen.
Die Ärzte in dieser Vereinigung sind
für die ambulante Versorgung
von Kassen-Patienten zugelassen.
Das bedeutet:
Sie haben die Erlaubnis dafür.
Diese Dinge kontrolliert die Vereinigung:
- Es muss immer eine ambulante Versorgung
für Kassen-Patienten geben.
Auch wenn die Ärzte gerade
keine Sprech-Stunde haben.
Dafür muss es einen Not-Dienst in Bayern geben.
Der Not-Dienst ist für die Nacht
und für das Wochen-Ende.
- Die Vereinigung achtet darauf,
dass die Rechte von den Mitgliedern eingehalten werden.
Zum Beispiel:
Dass die Ärzte Geld von den Kranken-Kassen bekommen.
Dafür redet die Vereinigung viel mit den Kranken-Kassen.
- Die Vereinigung achtet auch darauf,
dass die Ärzte ihre Arbeit gut machen.
Und dass sie ihre Pflichten einhalten.
2. Der Landes-Ausschuss
Zum Landes-Ausschuss gehören
Kranken-Kassen und Ärzte.
Der Landes-Ausschuss prüft,
wo ein Arzt oder Zahn-Arzt gebraucht wird.
Dafür erstellt der Landes-Ausschuss einen Plan.
Außerdem prüft er,
wo es zu viele oder zu wenige Ärzte gibt.
Das schreibt der Landes-Ausschuss auch in den Plan,
damit es geändert werden kann.
3. Die Prüfungs-Stelle und der Beschwerde-Ausschuss
von Ärzten oder von Zahn-Ärzten in Bayern
Zu dieser Gruppe gehören ebenfalls
Ärzte und Kranken-Kassen.
Diese Gruppe prüft,
ob die Ärzte und Zahn-Ärzte
gut mit ihrem Geld umgehen können.
Dazu sagt man: Wirtschaftlich arbeiten.
Die Zulassungs-Ausschüsse
und die Berufungs-Ausschüsse
Jeder Arzt braucht eine Genehmigung,
wenn er Kassen-Patienten behandeln will.
Diese Genehmigung nennt man: Zulassung.
Die Zulassungs-Ausschüsse entscheiden,
wer so eine Zulassung bekommt.
Wenn jemand mit einer Entscheidung
von den Zulassungs-Ausschüssen nicht einverstanden ist,
kann ein Widerspruch eingereicht werden.
Mit einem Widerspruch kann man sagen:
Man ist nicht einverstanden.
Und die Sache soll noch mal geprüft werden.
Dann entscheiden die Berufungs-Ausschüsse,
wie es weiter gehen soll.
Das Staats-Ministerium hat die Rechts-Aufsicht
über die Leitung von den Zulassungs-Ausschüssen
und den Berufungs-Ausschüssen.
Wo kann man sich über einen Arzt beschweren?
Manchmal findet man eine Behandlung
bei einem Arzt nicht gut.
Oder die Behandlung bei einem Zahn-Arzt
oder Psycho-Therapeuten.
Zum Beispiel:
- Weil die Kosten der Behandlung zu hoch sind.
- Oder weil der Arzt bei der Behandlung
etwas falsch gemacht hat.
Dann kann man sich beschweren.
Dafür gibt es verschiedene Büros.
Diese Büros nennt man auch: Kammern.
Wenn man sich über einen Arzt beschweren will,
kann man zur Landes-Ärztekammer gehen.
Wenn man sich über einen Zahn-Arzt beschweren will,
kann man zur Landes-Zahnärztekammer gehen.
Wenn man sich über einen
Psycho-Therapeuten beschweren will,
kann man zur Landes-Kammer
der Psycho-Therapeuten gehen.
Die Mitarbeiter in den Kammern prüfen dann den Arzt.
Sie schauen, ob der Arzt gegen die Regeln
von seinem Beruf verstoßen hat.
Aber wenn ein Arzt bei einer Person
eine schlechte Behandlung gemacht hat,
kann die Kammer der Person nicht helfen.
Die Person muss sich einen Anwalt suchen.
Der Anwalt hilft der Person,
damit sie Recht bekommt.
Das Bayerische Staats-Ministerium
für Gesundheit und Pflege
hat die Rechts-Aufsicht über die Kammern.
Das bedeutet:
Das Ministerium prüft,
ob die Kammern gegen Regeln und Gesetze verstoßen.
Das Ministerium prüft also nicht die Ärzte.
Sondern das Ministerium prüft,
ob die Kammern richtig gearbeitet haben.
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Katharina Magerl vom Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt