Die Gelbfieberimpfung ist als Reiseimpfung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Aufenthalte im tropischen Bereich Afrikas und Südamerikas zum eigenen Schutz öffentlich empfohlen. Bei Einreise in zahlreiche Ziel- oder Transitländer ist sie zudem zwingend vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt.
Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Impfen kann ein Arzt mit Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin, der zum Beispiel an einem Gesundheitsamt, Hygieneinstitut, Tropeninstitut einer Universität oder im niedergelassenen Bereich praktiziert. Die Zulassungsvoraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
Ärztinnen und Ärzte erhalten die Zulassung für eine in Bayern gelegene Gelbfieberimpfstelle seit dem 01.07.2022 von der Regierung der Oberpfalz auf Antrag.
Hinweis
Eine Liste der zugelassenen Gelbfieberimpfstellen in Bayern veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – auch aus Datenschutzgründen – nicht. Es steht ermächtigten Ärztinnen und Ärzten offen, sich freiwillig bei Einrichtungen, zum Beispiel beim Centrum für Reisemedizin oder Forum Reisen und Medizin, registrieren zu lassen. Informationen zu diesen Einrichtungen und Hinweise auf Fortbildungsveranstaltungen finden Sie am Ende der Seite bei den weiterführenden Informationen.