Hebammenstudie
Im Sommer 2018 stellte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention die Ergebnisse der selbst veranlassten Studie zur Hebammenversorgung im Freistaat Bayern veröffentlicht. Die Studie belegt, dass Mütter und Schwangere mit der Qualität der Hebammenversorgung in Bayern hoch zufrieden sind. Zugleich ist deutlich geworden, dass wir in Bayern mehr Hebammen für die Geburtshilfe und die Wochenbettbetreuung gewinnen müssen, um auch in Zukunft eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Hebammenversorgung gewährleisten zu können.
Wichtige Ergebnisse der Hebammenstudie sind:
Befragt wurden im Oktober 2017 alle in Bayern tätigen Hebammen sowie 3.800 statistisch ausgewählte Mütter, die in den Jahren 2016 oder 2017 ein Kind zur Welt gebracht haben, die Hebammenschulen sowie Krankenhäuser mit Geburtshilfestationen. Begleitend wurden Expertengespräche zur Erfassung besonderer Zielgruppen geführt. An der Befragung des IGES Instituts aus Berlin haben 1.084 Hebammen, 1.346 Mütter, 44 Kliniken sowie die 7 Hebammenschulen teilgenommen.
Bayerischer Hebammenbonus
Mit einer jährlichen Zahlung von 1.000 Euro unterstützt der sogenannte „Hebammenbonus“ freiberufliche Hebammen.
Ziel der finanziellen Unterstützung durch den Freistaat Bayern ist es, eine Tätigkeit in der Geburtshilfe attraktiver zu machen, um mehr freiberufliche Hebammen für eine Tätigkeit in der Geburtshilfe zu gewinnen. So soll den werdenden Müttern in Bayern auch in Zukunft ein flächendeckendes Angebot in der Geburtshilfe gewährleistet werden.
Zuständig für die Abwicklung des Hebammenbonus ist das Bayerische Landesamt für Pflege. Das Antragsformblatt finden Sie auf der Internetseite www.hebammenbonus.bayern.de. Dort beantworten wir auch häufige Fragen (FAQs).
Gründerpaket für Hebammen – die Niederlassungsprämie
Mit der Prämie in Höhe von einmalig 5.000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden. Ziel der Staatsregierung ist, mehr Hebammen als bisher für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung, auszubauen. Die Prämie ist nicht auf den ländlichen Raum beschränkt, da der Bedarf an Hebammenhilfe gerade in den Ballungsräumen stark angestiegen ist.
Die September 2019 gestartete Prämie soll Hebammen beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Anspruchsberechtigt sind Hebammen, die ihre Niederlassung in Bayern begründen. Mit der Bearbeitung der Anträge und der Auszahlung der Niederlassungsprämie wurde das Landesamt für Pflege beauftragt. Alle weiteren Informationen sowie den Antrag für die Niederlassungsprämie können Sie unter www.niederlassungsprämie.bayern.de herunterladen.
Geburtshilfe-Förderprogramm „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“
Flankierend zu den Maßnahmen für Hebammen unterstützt der Freistaat Bayern über das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ Landkreise und kreisfreien Städte über zwei Fördersäulen. Ziel ist, die Landkreise und kreisfreien Städte über zwei Fördersäulen finanziell zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass die Geburtshilfe im Freistaat auch künftig auf hohem Niveau flächendeckend zur Verfügung steht. Über die erste Fördersäule des Geburtshilfe-Förderprogramms des bayerischen Gesundheitsministeriums werden die Kommunen bei der Sicherstellung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung unterstützt. Die zweite Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms hingegen hat die Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum zum Ziel.
Runder Tisch
Der „Runde Tisch“ tagte am 8. Januar 2020 in Nürnberg und hat mit einem Aktionsprogramm zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Hebammenversorgung in Bayern auf den Weg gebracht:
- Künftig werden Schwangere bei der Suche nach freiberuflich tätigen Hebammen unterstützt und die Vermittlung von Hebammen verbessert, zum Beispiel durch regionale Hebammenzentralen.
- Darüber hinaus richtet das bayerische Gesundheitsministerium am Landesamt für Pflege in Amberg eine Koordinierungsstelle ein, um Kommunen bei Maßnahmen vor Ort zu beraten.
- Die auf Bundesebene neu geregelte hochschulische Hebammenausbildung befindet sich derzeit in der Umsetzung. Deshalb sind im Rahmen des beschlossenen Aktionsprogramms frühzeitige Information der Betroffenen und enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten vorgesehen, um die bisherige grundständige Ausbildung an den Berufsfachschulen in eine akademische Ausbildung bestmöglich zu gewährleisten.
Die am „Runden Tisch“ beteiligten Berufsverbände der Frauenärzte, Kliniken und Krankenkassen haben außerdem zugesagt, notwendige Informationen für Schwangere und Mütter aufzubereiten und insbesondere unter Berücksichtigung verschiedener Sprachen und regionaler Bezüge bereitzustellen. Damit möchte man auch Schwangere und Mütter mit mangelnden Deutschkenntnissen über regionale Betreuungsangebote und Hebammenleistungen aufklären.
Beim Runden Tisch kommen Vertreterinnen und Vertreter betroffener Institutionen und Verbände zusammen, um die Arbeitsbedingungen der Hebammen und die Versorgung für Schwangere zu verbessern. Bereits am 11. Februar 2019 hatte es in Nürnberg auf Einladung von Staatsministerin Melanie Huml einen „Runden Tisch“ zur Hebammenversorgung gegeben. In den darauffolgenden Monaten wurden bei einem weiteren „Runden Tisch“ am 1. April 2019 und in drei Arbeitsgruppensitzungen die Grundlagen für das neue Aktionsprogramm erarbeitet.
Gesetzesänderungen auf Bundesebene
Bayern hat auf Bundesebene gesetzliche Änderungen vorangebracht, um eine finanzielle Überforderung von freiberuflichen Hebammen durch steigende Versicherungsprämien zu vermeiden. Bereits seit dem 1. Juli 2014 werden Erhöhungen der Haftpflichtprämien durch einen zusätzlichen Vergütungszuschlag abgefedert. Seit Juli 2015 wird der Großteil der Haftpflichtversicherungsprämie durch einen Sicherstellungszuschlag ausgeglichen. Die Begrenzung der Regressmöglichkeit gegenüber Hebammen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit trägt dazu bei, dass die Versicherungsprämien langfristig stabil bleiben, bremst den weiteren Anstieg der Prämien und entlastet die Hebammen dadurch finanziell.