Ärztin und Krankenhausleiter im Gespräch.

Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen

In der medizinischen Versorgung sind zum Schutz der Patienten vor Infektionsübertragungen, insbesondere auch zum Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Erregern, besondere Anforderungen an die Hygiene zu stellen und deren Umsetzung sicherzustellen. Dies gilt sowohl für stationäre Einrichtungen als auch für die ambulante Versorgung.

Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)

In der medizinischen Versorgung sind zum Schutz der Patienten vor Infektionsübertragungen, insbesondere auch zum Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Erregern, besondere Anforderungen an die Hygiene zu stellen und deren Umsetzung sicherzustellen, Dies gilt sowohl für stationäre Einrichtungen als auch für die ambulante Versorgung Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) regelt seit dem 1. Januar 2011 insbesondere die personelle und räumliche Ausstattung und Organisation zur Hygiene an medizinischen Einrichtungen. Sie verweist dabei auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und gibt umfängliche Hygienestandards vor.

Bundesrechtliche Änderungen, Anpassungen an den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Stand sowie Konkretisierungen zur Anforderung an das Hygienefachpersonal machten eine Überarbeitung der MedHygV in 2011 und 2016 erforderlich.

Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene zweite novellierte Fassung der MedHygV wird aktuell erneut überarbeitet.

Gesetzliche Definitionen im Bereich ambulantes Operieren

In der zweiten novellierten Fassung der MedHygV wurde eine gesetzliche Definition der „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ und der „Einrichtungen für ambulantes Operieren, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt“ geschaffen. Diese Definition erfolgt auf der Grundlage der „Liste zur Umsetzung der Bayerischen MedHygV: Maßnahmen in Einrichtungen für ambulantes Operieren“. Damit wird die Klassifikation der Einrichtungen für ambulantes Operieren erheblich vereinfacht und für die betroffenen Einrichtungen die Rechtssicherheit verbessert. Diese Liste können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Chirurg wäscht sich die Hände vor einer Operation.