Wer zahlt was im Krankenhaus?
Hier informieren wir Sie über die unterschiedlichen Leistungen, die Sie bei einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen können und wer bestimmte Leistungen bezahlt.
Allgemeine Krankenhausleistungen | Zuzahlung | Wahlleistung Chefarzt | Wahlleistung Zimmer | |
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Gesetzlich Versicherte | Patienten zahlen nichts, Krankenkasse zahlt direkt an das Krankenhaus. | Patienten zahlen an das Krankenhaus, das den Betrag an die Krankenkasse weiterleitet. | Patienten zahlen selbst. | Patienten zahlen selbst. |
Gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzver- sicherung | Patienten zahlen nichts. Krankenkasse zahlt direkt an das Krankenhaus. | Patienten zahlen an das Krankenhaus, das den Betrag an die Krankenkasse weiterleitet. | Patienten zahlen zunächst selbst, Zusatzversicherung erstattet. | Patienten zahlen zunächst selbst, Zusatzversicherung erstattet. |
Privat Versicherte | Patienten zahlen selbst, Privatver- sicherung erstattet. | Fällt nicht an. | Patienten zahlen selbst, Privatversicherung erstattet. | Patienten zahlen selbst, Privatversicherung erstattet. |
Beamte | Patienten zahlen selbst, Beihilfe und Privatversicherung erstatten anteilig. | Beihilfe zieht Zuzahlung bei Erstattung ab. | Patienten zahlen selbst, Beihilfe erstattet anteilig, Eigenbeteiligung wird abgezogen; Privatversicherung erstattet anteilig. | Patienten zahlen selbst, Beihilfe erstattet nur Kosten für Zweibettzimmer, Eigenbeteiligung wird abgezogen, Privatversicherung erstattet anteilig. |
Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen können Patientinnen und Patienten im Krankenhaus besondere Leistungen in Anspruch nehmen. Diese müssen schriftlich vereinbart werden.