Gelbfieberimpfstellen in Bayern – Informationen für Ärzte
Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden.
Die Gelbfieberimpfung ist als Reiseimpfung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Aufenthalte im tropischen Bereich Afrikas und Südamerikas zum eigenen Schutz öffentlich empfohlen. Bei Einreise in zahlreiche Ziel- oder Transitländer ist sie zudem zwingend vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt.
Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Impfen kann ein Arzt mit Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin, der zum Beispiel an einem Gesundheitsamt, Hygieneinstitut, Tropeninstitut einer Universität oder im niedergelassenen Bereich praktiziert. Die Zulassungsvoraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
Ärztinnen und Ärzte erhalten die Zulassung für eine in Bayern gelegene Gelbfieberimpfstelle seit dem 01.07.2022 von der Regierung der Oberpfalz auf Antrag.