Behörden im Geschäftsbereich
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist als oberste Fachbehörde zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern.
Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung
Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung (Landesprüfungsamt) ist eine unabhängige, staatliche Prüfbehörde. Seit dem 10. Oktober 2013 ist sie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zugeordnet.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Hauptsitz in Erlangen kümmert sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Fachbehörde um die Themen Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen sowie Arbeitsschutz und Produktsicherheit.
Im Bereich „Gesundheit“ bearbeitet das LGL humanmedizinische, pharmazeutische, präventionsbezogene und versorgungsbezogene Fragen. So überwacht und beschreibt das LGL Risiken und Chancen für die menschliche Gesundheit aus der Bevölkerungsperspektive und liefert damit die Grundlage für Risikokommunikation und Risikomanagement. Dabei stehen die Bereiche Hygiene, Infektiologie, Arzneimittelüberwachung, Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie, Kindergesundheit, Sozialmedizin, Versorgungsqualität, Gesundheitssystemanalysen und Innovationen, Kurortmedizin sowie diesbezügliche Förderprogramme im Vordergrund. Die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern zu stärken, ist Ziel des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL.
Darüber hinaus bieten die Daten über Krebserkrankungen, die das Bayerische Krebsregister am LGL erfasst, eine wertvolle Grundlage, um mehr über die Häufigkeit und die Ursachen von Krebserkrankungen herauszufinden, und so die Entwicklung von Therapiemöglichkeiten zu unterstützen und die Versorgung von Patienten zu verbessern.
Die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) im LGL bietet ein umfassendes Programm zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Behörden im Geschäftsbereich.
Weitere Informationen
Bayerisches Landesamt für Pflege
Das Bayerische Landesamt für Pflege hat am 16. Juli 2018 seine Arbeit aufgenommen. Es bündelt Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt waren. Auch neue und wachsende Aufgaben werden zentral vom Landesamt wahrgenommen. So kommt die Hilfe bei den unterstützungsbedürftigen Menschen sowie ihren An-und Zugehörigen künftig besser an. Das Landesamt wurde schrittweise aufgebaut und hat insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG)
- Abwicklung von Förderverfahren zum Beispiel mit Investitionskostenförderung in Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze, Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF)
- Bearbeitung des Hebammenbonus
- Förderung und Koordinierung der Hospiz- und Palliativversorgung
- Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie mit Bayerischem Demenzfonds und Demenzpreis
- Förderung der Fachstellen für pflegende Angehörige, Pflegestützpunkte, Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Projektförderung in der Pflegewissenschaft und -forschung
- Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege, Fachkräftegewinnung
- Ethik in der Pflege
- Qualitätssicherung
Präsident des in Amberg ansässigen Landesamtes ist Herr Bernhard Scheibl.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern
Zentrale Fachbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bayerische Gesundheitsämter
Gesundheitsämter sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene, die im Zuge einer Verwaltungsreform zum 01.01.1996 als eigenständige Fachbehörden und „staatliche Gesundheitsämter“ aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert wurden. Seither tragen sie die Bezeichnung „untere Gesundheitsbehörde“. Es gibt in Bayern 71 staatliche und fünf kommunale Gesundheitsämter (München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).
Die Gesundheitsämter in Bayern sind rechtlich für ein breites und fachlich sehr anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, gibt jedoch einen Überblick über die derzeit von den Gesundheitsämtern (Amtsärztinnen und -ärzte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sozialmedizinische Assistentinnen, Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure) auf rechtlicher Grundlage wahrzunehmenden und personell wie fachlich abzusichernden Aufgaben:

Digitalisierungsprojekte im ÖGD
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienste werden viele digitale Projekte vorangetrieben um die Kommunikation, Vernetzung und Vereinheitlichung von Services zu verbessern. Von den digitalen Projekten sollen dabei sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die behördenbezogenen Teilnehmer profitieren und die Datenbasis verbessert werden.
Gerichtsärztliche Dienste
Die gerichtsärztlichen Dienste bei den Oberlandesgerichten sind sachverständige Behörden für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern. Sie werden somit für die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte sowie für die Staatsanwaltschaften in Bayern tätig.