Behörden im Geschäftsbereich

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist als oberste Fachbehörde zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern.

Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung

Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung (Landesprüfungsamt) ist eine unabhängige, staatliche Prüfbehörde. Seit dem 10. Oktober 2013 ist sie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zugeordnet.

  • 1949: Gründung
  • 1949: Aufnahme der Prüftätigkeit als Prüfungsamt beim Landesversicherungsamt
  • 1954: Eingliederung in das damalige Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge
  • 1954: Umbenennung in Bayerisches Landesprüfungsamt für Sozialversicherung
  • 1954: Festschreibung seiner gesetzlichen Unabhängigkeit in der Durchführung seiner Aufgaben
  • 1984: Umzug von der „Bürgermeistervilla“ in der Ismaningerstr. 95 in das Dienstgebäude des StMAS in der Winzererstr. 9
  • 2013: Eingliederung und Umzug in das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • 2019: Feierlichkeiten zum 70-jährigen Jubiläum und 65 Jahre Unabhängigkeit

Das Landesprüfungsamt hat im Bereich der Sozialversicherung im Hinblick auf seinen Prüfauftrag, seine Kontrollfunktion und Unabhängigkeit eine dem Bayerischen Obersten Rechnungshof vergleichbare Position. So wie dieser „ein Auge“ auf die korrekte und wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern hat, wacht das Amt mit seinen Prüfungen darüber, dass die Sozialversicherungsträger ihre Aufgaben den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie den Anspruchsberechtigten gegenüber ordnungsgemäß erfüllen und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.

Seine gesetzliche Aufgabe ist die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung

  • aller landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger,
  • ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften,
  • der Kassenärztlichen Vereinigungen, des Medizinischen Dienstes Bayern,
  • der gemeinsamen Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Prüfungen können den gesamten Geschäftsbetrieb umfassen. Prüfungsmaßstab ist stets die Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns. Bei dessen Bewertung ist das Landesprüfungsamt ausschließlich dem Gesetz verpflichtet.

Soweit zu prüfende Einrichtungen Aufgaben auf Dritte übertragen, erstreckt sich das Prüfrecht auch auf diese. Prüfungen zum Risikostrukturausgleich sind dem Landesprüfungsamt ebenfalls gesetzlich aufgetragen. Im Gegensatz zur Rechtsaufsicht verfügt das Landesprüfungsamt über keine eigene Handhabe, die geprüfte Institution zur Behebung unrechtmäßigen Handelns oder Unterlassens zu verpflichten. Über die Prüftätigkeit hinaus steht es den Institutionen, die den größten Teil seiner Kosten zu tragen haben, auch beratend zur Seite, um in kompetenter und partnerschaftlicher Weise Orientierungs- und Entscheidungshilfe zu geben.

Das Landesprüfungsamt ist heute Teil der Abteilung 7 „Öffentlicher Gesundheitsdienst, Landesprüfungsamt für Sozialversicherung“

im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Das Landesprüfungsamt ist personell derzeit (Stand: Januar 2024) mit 20 Prüferinnen und Prüfern ausgestattet.

Wie schon im Jahre 1949 gesetzlich geregelt, sind die Kosten des Landesprüfungsamtes grundsätzlich von den zu prüfenden Einrichtungen dem Staatshaushalt zu erstatten. Heute finden diese Erstattungspflicht und deren Modalitäten ihre Rechtsgrundlage nicht nur im Landesrecht, sondern auch in den bundesgesetzlichen Vorschriften.

Cover der Broschüre "70 Jahre Landespruefungsamt"

Jubiläums-Broschüre

Zum 75. Jahrestag blickt das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung in dieser Broschüre zurück auf seine Geschichte.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Hauptsitz in Erlangen kümmert sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Fachbehörde um die Themen Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen sowie Arbeitsschutz und Produktsicherheit.

Im Bereich „Gesundheit“ bearbeitet das LGL humanmedizinische, pharmazeutische, präventionsbezogene und versorgungsbezogene Fragen. So überwacht und beschreibt das LGL Risiken und Chancen für die menschliche Gesundheit aus der Bevölkerungsperspektive und liefert damit die Grundlage für Risikokommunikation und Risikomanagement. Dabei stehen die Bereiche Hygiene, Infektiologie, Arzneimittelüberwachung, Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie, Kindergesundheit, Sozialmedizin, Versorgungsqualität, Gesundheitssystemanalysen und Innovationen, Kurortmedizin sowie diesbezügliche Förderprogramme im Vordergrund. Die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern zu stärken, ist Ziel des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL.

Darüber hinaus bieten die Daten über Krebserkrankungen, die das Bayerische Krebsregister am LGL erfasst, eine wertvolle Grundlage, um mehr über die Häufigkeit und die Ursachen von Krebserkrankungen herauszufinden, und so die Entwicklung von Therapiemöglichkeiten zu unterstützen und die Versorgung von Patienten zu verbessern.

Die Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) im LGL bietet ein umfassendes Programm zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Behörden im Geschäftsbereich.

Bayerisches Landesamt für Pflege

Das Bayerische Landesamt für Pflege hat am 16. Juli 2018 seine Arbeit aufgenommen. Es bündelt Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt waren. Auch neue und wachsende Aufgaben werden zentral vom Landesamt wahrgenommen. So kommt die Hilfe bei den unterstützungsbedürftigen Menschen sowie ihren An-und Zugehörigen künftig besser an. Das Landesamt wurde schrittweise aufgebaut und hat insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Vollzug des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG)
  • Abwicklung von Förderverfahren zum Beispiel mit Investitionskostenförderung in Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätze, Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF)
  • Bearbeitung des Hebammenbonus
  • Förderung und Koordinierung der Hospiz- und Palliativversorgung
  • Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie mit Bayerischem Demenzfonds und Demenzpreis
  • Förderung der Fachstellen für pflegende Angehörige, Pflegestützpunkte, Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Projektförderung in der Pflegewissenschaft und -forschung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege, Fachkräftegewinnung
  • Ethik in der Pflege
  • Qualitätssicherung

Präsident des in Amberg ansässigen Landesamtes ist Herr Bernhard Scheibl.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Bayern

Zentrale Fachbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Bayerische Gesundheitsämter

Gesundheitsämter sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene, die im Zuge einer Verwaltungsreform zum 01.01.1996 als eigenständige Fachbehörden und „staatliche Gesundheitsämter“ aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert wurden. Seither tragen sie die Bezeichnung „untere Gesundheitsbehörde“. Es gibt in Bayern 71 staatliche und fünf kommunale Gesundheitsämter (München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).

Die Gesundheitsämter in Bayern sind rechtlich für ein breites und fachlich sehr anspruchsvolles Aufgabenspektrum zuständig. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, gibt jedoch einen Überblick über die derzeit von den Gesundheitsämtern (Amtsärztinnen und -ärzte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Sozialmedizinische Assistentinnen, Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure) auf rechtlicher Grundlage wahrzunehmenden und personell wie fachlich abzusichernden Aufgaben:

  • Hygiene in medizinischen (zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen) und öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Schulen, Kindergärten)
  • Infektionsschutz
  • umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene (Trinkwasser, Badegewässer)
  • Medizinal- und Betäubungsmittelaufsicht
  • Gutachten im Beamtenrecht bei Einstellung staatlicher Beamter (zum Beispiel Lehrer), Dienstunfall, Dienstunfähigkeit, Rehabilitation, Zeugnisse und Bescheinigungen
  • Gesundheitsuntersuchungen nach § 62 Asylgesetz
  • schulärztlicher Dienst (Durchführung der Schuleingangsuntersuchung)
  • Gesundheitsförderung, Prävention, subsidiäre Impfangebote
  • Erfassung, Bewertung und Weitergabe von gesundheitsbezogenen Daten (Gesundheitsberichterstattung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit)
  • gesundheitliche Beratungsangebote (vor allem bei psychischen Störungen und Suchterkrankungen)
  • Gremienarbeit in der Sozialpsychiatrie (psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, Suchtarbeitskreise)
Hand hält virtuelle eine Kugel mit medizinischen Begriffen

Digitalisierungsprojekte im ÖGD

Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienste werden viele digitale Projekte vorangetrieben um die Kommunikation, Vernetzung und Vereinheitlichung von Services zu verbessern. Von den digitalen Projekten sollen dabei sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die behördenbezogenen Teilnehmer profitieren und die Datenbasis verbessert werden.

Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen verstehen sich als Kompetenzzentren zur Bündelung und Koordinierung der verschiedensten Interessen, beraten in Rechts- und Fachangelegenheiten und fördern private und öffentliche Vorhaben.

Die Sachgebiete Gesundheit der Regierungen nehmen übergeordnete Aufgaben im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wahr. Sie üben die fachliche Aufsicht über die nachgeordneten Behörden der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsämter) und die gerichtsärztlichen Dienststellen aus.
  • Infektions-, Krankenhaus- und Umwelthygiene (mit Trink- und Badewasserhygiene) sowie die Kinder- und Jugendgesundheitspflege sind wichtige Tätigkeitsfelder.
  • Weitere Aufgaben sind die Durchführung der staatlichen Prüfungen an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens,
  • die Erteilung der Erlaubnisse zum Führen der staatlich geschützten Berufsbezeichnungen für Angehörige der Gesundheitsfachberufe,
  • die Begutachtung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit von Beamten und Richtern des Freistaates Bayern, die Erstellung medizinischer Obergutachten sowie
  • die medizinfachliche Mitwirkung bei der Krankenhausplanung und -finanzierung.
  • Ihnen obliegt zudem die Fachaufsicht über die Schwangerschaftsberatungsstellen im Regierungsbezirk sowie
  • die Fachberatung und Koordination der Sozialen Arbeit bei den Gesundheitsverwaltungen in den Aufgabenbereichen Gesundheitshilfe, Gesundheitsförderung> und Prävention.
Die bei der Regierung von Oberbayern (zuständig für die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Schwaben) sowie Oberfranken (zuständig für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz) angesiedelten Sachgebiete Pharmazie sind unter anderem zuständig
  • für die Überwachung von Herstellern und Importeuren von Human- und Tierarzneimitteln, Arzneimittelvertriebsfirmen, Arzneimittelgroßhändlern, Arzneimittelvermittlern, Zentralen Beschaffungsstellen für Arzneimittel sowie von Herstellern und Importeuren von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung und
  • für die Überwachung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln bei Sponsoren, Auftragsinstituten, Prüflaboren und Prüfärzten.

Weitere Aufgaben sind:

  • die Erteilung von Erlaubnissen für Krankenhausapotheken, die Überwachung von Krankenhausapotheken, die Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen mit Krankenhäusern sowie die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Pharmazieräten bei der Überwachung von öffentlichen Apotheken,
  • die Überwachung der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen im Rahmen der Blutspende sowie
  • der Vollzug des Medizinproduktegesetzes im Bereich des Inverkehrbringen von nichtaktiven Medizinprodukten.

Die Sachgebiete Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz der Regierungen befassen sich mit den vielfältigen Rechtsfragen zum öffentlichen Gesundheitswesen, Berufsrecht, Pharmazie, Veterinärwesen, Lebensmittelhygiene und Verbraucherschutz.

Gerichtsärztliche Dienste

Die gerichtsärztlichen Dienste bei den Oberlandesgerichten sind sachverständige Behörden für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern. Sie werden somit für die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte sowie für die Staatsanwaltschaften in Bayern tätig.

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