Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik entscheidet über Anträge von Bürgerinnen, die in Bayern eine Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen lassen möchten. Sie leistet einen wichtigen Beitrag, dass medizinische Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt werden und der Schutz des Lebens dabei oberste Priorität hat.
Am 9. März 2015 hat die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik in München offiziell ihre Arbeit aufgenommen.
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) darf nur vorgenommen werden, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Frau oder des Mannes das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden soll, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen kann.
Es ist Aufgabe der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik, diese Voraussetzungen zu überprüfen. Erst wenn eine schriftliche, zustimmende Bewertung der Kommission vorliegt, darf die PID durchgeführt werden. Die Bewertung beinhaltet neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte. Aus diesem Grund besteht die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik aus acht Mitgliedern, die unterschiedlichen Fachrichtungen angehören.
Die Kommission setzt sich aus ärztlichen Mitgliedern, aus Sachverständigen für Ethik, Sachverständigen für Recht, aus Vertretern der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderung und aus Patientenvertretern zusammen. Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik ist immer dann zuständig, wenn die PID an einem bayerischen Zentrum für Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden soll.
Besetzung der Ethikkommission
Vorsitzende: Prof. Dr. Ursula Zollner
Stellvertreter: Prof. Dr. Arne Manzeschke
Präimplantationszentren
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Humangenetische Einrichtung | |
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Reproduktionsmedizinischer Kooperationspartner |
Wichtiges zur Antragstellung
Der Antrag auf Durchführung einer PID muss schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik eingereicht werden. Bitte benutzen Sie bei der Antragstellung das Antragsformular, das Sie im unteren Seitenbereich unter der Rubrik „Weitere Informationen“ herunterladen können.
Sitzungstermine
Die nächsten Sitzungen der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik finden voraussichtlich statt am:
- 29. April 2025
- 15. Juli 2025
- 30. September 2025
- 2. Dezember 2025
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen mit entsprechender Vorlaufzeit in der Geschäftsstelle der Ethikkommission eingehen sollten. Die Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit geprüft und sodann an die Mitglieder der Ethikkommission übermittelt. Sofern die Ethikkommission noch weitere Dokumente für die Bewertung Ihres Antrags benötigt, werden Sie schriftlich informiert. Da die Kommissionsmitglieder ihrem gesetzlichen Auftrag zu einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der einzelnen Anträge nachkommen müssen, kann es bei einem hohen Antragsaufkommen notwendig werden, zuletzt eingegangene Anträge zurückzustellen. Diese Anträge können dann erst in der nachfolgenden Sitzung besprochen werden. Dabei ist den ehrenamtlich tätigen Kommissionsmitgliedern die Bedeutung gerade auch einer möglichst schnellen Entscheidung bewusst. Aufgrund im Jahr 2021 nochmals gestiegener Antragszahlen bei der Bayerischen Ethikkommission für PID sind allerdings leider bei vielen Anträgen aktuell Zurückstellungen und damit deutlich längere Bearbeitungszeiten nicht zu vermeiden.
Kontaktdaten der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der Ethikkommission, die im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention angesiedelt ist, beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen.