Der Gerichtsärztliche Dienst in Bayern ist ein eigenständiger staatlicher medizinischer Sachverständigendienst für die Bayerischen Justizbehörden mit zentralen Dienststellen an den drei bayerischen Oberlandesgerichten (OLG) und den dementsprechenden Außenstellen.
- Bezirk des OLG München:
Dienststelle München, Außenstellen in Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Memmingen (mit Kempten), Passau (mit Deggendorf) und Traunstein - Bezirk des OLG Nürnberg:
Dienststelle Nürnberg (mit Ansbach), Außenstellen in Weiden (mit Amberg) und Regensburg - Bezirk des OLG Bamberg:
Dienststelle Bamberg (mit Coburg), Außenstellen in Aschaffenburg, Hof (mit Bayreuth) und Würzburg (mit Schweinfurt)
Der Gerichtsärztliche Dienst gehört organisatorisch zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Gerichtsärzte sind in ihrer Gutachtertätigkeit frei und nicht weisungsgebunden. Sie stehen jedoch in enger Kooperation mit den zugeordneten Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Das Tätigkeitsspektrum umfasst u.a. Aufgaben in den folgenden Bereichen:
- Erstellung forensisch psychiatrischer Gutachten und rechtsmedizinische Gutachten für die ordentlichen Gerichte in der gesamten Bandbreite des Fachgebietes, u.a. in Strafsachen, Zivilsachen, Betreuungssachen u.v.m.
- psychiatrische Gutachten auf Ersuchen von Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei psychiatrischen Fragestellungen
- Teilnahme als Sachverständige an gerichtlichen Hauptverhandlungen
- medizinisch-fachliche Beratung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
Ihr Anforderungsprofil:
- Ärztliche Approbation und die Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder alternativ Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin
- Interesse an forensisch-psychiatrischen Fragestellungen
- Promotion zur/zum „Dr. med.“ sowie der Besitz der Schwerpunktbezeichnung „Forensische Psychiatrie“ der Ärztekammern oder der entsprechenden DGPPN-Zertifizierung „Forensische Psychiatrie“ sind vorteilhaft, aber nicht Einstellungsvoraussetzung
- Besitz von Verantwortungsbewusstsein, Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten, Belastbarkeit und Teamfähigkeit. Bereitschaft zur interdisziplinärer Zusammenarbeit, Besitz von hoher soziale Kompetenz und Verhandlungsgeschick sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Bereitschaft zur Flexibilität sowie Außendiensttauglichkeit und der Bereitschaft zur Weiterbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Wir bieten:
- ein sehr interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie der Möglichkeit des Homeoffice; die Beschäftigung ist zudem sowohl in Vollzeit wie in Teilzeit möglich
- eine gründliche Einarbeitung, ggf. die Möglichkeit einer Hospitation beziehungsweise der Fortbildung im forensischen Bereich
- die Übernahme in das Beamtenverhältnis, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- eine leistungsgerechte Bezahlung
- Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe E 15 TV-L. Zusätzlich kann die Gewährung einer übertariflichen Fachkräftezulage von bis zu 1.000 Euro monatlich (unter anderem Höhe abhängig von der bisherigen Berufserfahrung) in Betracht kommen.
- Eine Übernahme im Beamtenverhältnis ist bei Neueinstellungen zunächst in Besoldungsgruppe A 14 (zuzüglich eines Gesundheitsdienstzuschlages in Höhe von 500 Euro (Art. 60b BayBesG) vorgesehen; Möglichkeiten der Entwicklung bis Besoldungsgruppe A 15 beziehungsweise A 16 sind vorhanden.
- weitere Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie zum Beispiel eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen, eine betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte bzw. gegebenenfalls spätere beitragsfreie Beamtenversorgung (inkl. Freistellung von der Beitragspflicht des ärztlichen Versorgungswerkes) während des Beamtenverhältnisses
- die Möglichkeit von Nebentätigkeiten im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorgaben
Bewerbung:
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe des bevorzugten Einsatzortes an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
E-Mail: Personal-OEGD@stmgp.bayern.de
Referat 72, Haidenauplatz 1, 81667 München, oder
Referat 72, Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
Bitte übersenden Sie nur Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Bei einem Versand per E-Mail bitten wir um die Zusendung der Bewerbung in einer Datei (pdf-Format), die nicht größer als 5 MB sein soll.
Weitere Hinweise:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Kontakt
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Referat 72
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Haidenauplatz 1, 81667 München
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Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
- Personal-OEGD@stmgp.bayern.de
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Personalrechtlicher Ansprechpartner: Herr Engelhard
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089 95414-2433
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Fachliche Ansprechpartnerin für den Bezirk des OLG Bamberg: Frau Dr. Hader
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0951 30111-814
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Fachliche Ansprechpartnerin für den Bezirk des OLG München: Frau Dr. Stöckl-Biallas
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089 5597-4112
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Fachlicher Ansprechpartner für den Bezirk des OLG Nürnberg: Herr Dr. Steinkirchner
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0911 321-1640