Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Einen Mitmenschen im häuslichen Umfeld zu pflegen ist eine bereichernde, aber auch verantwortungsvolle und zum Teil belastende Aufgabe. Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege unterstützen die häusliche Pflege, indem sie häuslich Pflegenden Freiräume verschaffen und deren Pflegebereitschaft erhöhen können. Sie können als ergänzende Angebote zur Sicherstellung der häuslichen Pflege außerdem dazu beitragen, dass selbstständiges Handeln und Leben auch im Alter so lange wie möglich gewährleistet bleiben.
Tagespflege
Pflegebedürftige haben häufig den Wunsch, in ihrem häuslichen Umfeld zu verbleiben. In eigenständigen Einrichtungen der Tagespflege oder im Rahmen der Bereithaltung von Tagespflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen werden pflegebedürftige Menschen tagsüber, zumeist werktags, betreut. Nachts und an den Wochenenden leben sie im häuslichen Umfeld. Dadurch wird es insbesondere berufstätigen Pflegenden ermöglicht, Pflege und Beruf sowie weitere Verpflichtungen miteinander zu verbinden. Häuslich Pflegende erfahren Entlastung, Pflegebedürftigen wird ein strukturiertes Tageserleben geboten.


Nachtpflege
Die Nachtpflege ist eine Einrichtung, in der Pflegebedürftige über Nacht betreut und versorgt werden. Die Pflegebedürftigen kehren am Morgen wieder nach Hause zurück, wo die Pflege wieder selbst, durch häuslich Pflegende oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt wird.
Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflegeangebote wie Tages- oder Nachtpflege eignen sich im Sinne einer Ergänzung für Pflegebedürftige, die solange wie möglich im häuslichen Umfeld durch häuslich Pflegende oder ambulante Pflegedienste versorgt werden können. Im Vordergrund steht der Wunsch, in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Teilstationäre Pflegeangebote greifen hier unterstützend ein.

Kurzzeitpflege
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Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen

Pflege-SOS-Hotline
Die Anlaufstelle Pflege-SOS Bayern hilft vor allem bei Beschwerden zur pflegerischen Versorgung in stationären Einrichtungen.