Presse­mitteilung

Gerlach: Bereits 1.168 Keuchhusten-Fälle in diesem Jahr in Bayern – Bayerns Gesundheitsministerin warnt vor hochansteckender Krankheit und rät gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) zur Impfung

In Bayern sind in diesem Jahr (Stand 21.05.2024) bereits 1.168 Keuchhusten-Fälle bekannt geworden. Das sind 791 mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. Sie warb zugleich gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) für einen Impfschutz vor dieser Krankheit, die insbesondere für Neugeborene gefährlich ist.

Gerlach erläuterte: „Keuchhusten ist sehr ansteckend. Während die Erkrankung bei Jugendlichen und Erwachsenen häufig als starker und langanhaltender Husten verläuft, können bei Säuglingen schwere Komplikationen auftreten. Dabei sind Erwachsene eine häufige Ansteckungsquelle für die Kleinen.“

Prof. Dr. med. Christian Weidner, Präsident des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sitz der Geschäftsstelle der LAGI, ergänzte: „Bei Keuchhusten handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfchen übertragen wird. Die mit der Krankheit einhergehenden quälenden Hustenattacken können mitunter bis zum Erbrechen führen und sogar Leisten- und Rippenbrüche verursachen.“ Schwere Komplikationen treten vor allem im ersten Lebensjahr auf. Zu diesen zählen auch Lungenentzündungen und im schlimmsten Fall der Atemstillstand.

Gerlach unterstrich: „Ein Neugeborenes kann bereits durch die Impfung der Mutter in der Schwangerschaft vor Pertussis geschützt werden. Zudem kann ein gesundes und vollständig geimpftes Umfeld ebenfalls zum Schutz beitragen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Bezugspersonen von Neugeborenen ausreichend geimpft sind. Aber unabhängig davon sollten Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich selbst und andere mit den von der STIKO empfohlenen Impfungen vor übertragbaren Erkrankungen schützen, wo immer möglich.“

Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Keuchhusten geimpft sein. Weidner erläuterte: „Eine Impfung schützt ebenso wie eine durchgemachte Erkrankung leider nicht dauerhaft vor einer erneuten Infektion. Unser Ziel ist daher eine möglichst frühzeitige und vollständige Grundimmunisierung der besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder sowie Auffrischungen sowohl im Vorschul- als auch im Jugendalter. Die Impfung Erwachsener dient wiederum sowohl als Selbstschutz wie auch als wichtiger Herdenschutz für die besonders gefährdeten Jüngsten.“

Für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter werden regelhaft drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten mit einem Kombinationsimpfstoff empfohlen, der gleichzeitig auch noch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B schützt. Auffrischungsimpfungen werden dann im Alter von 5 bis 6 Jahren und nochmals im Alter von 9 bis 16 Jahren verabreicht. Allen Erwachsenen wird eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten empfohlen, die bei der nächsten fälligen Auffrischung des Impfschutzes gegen Tetanus und Diphtherie als Kombinationsimpfstoff verabreicht wird.

Einen besonderen Stellenwert hat die Impfung gegen Keuchhusten bei Schwangeren: Diese wird in jeder Schwangerschaft in der Regel zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Sie schützt die geimpfte Schwangere und nach der Geburt den Säugling vor Ansteckung mit Keuchhusten durch mitgegebene Antikörper der Mutter.

Außerdem empfiehlt die STIKO bestimmten erwachsenen Personengruppen, z. B. Beschäftigten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen und Betreuenden von Neugeborenen und Säuglingen, eine Keuchhusten-Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre.

Weitere Informationen zum wichtigen Impfschutz von Säuglingen und für die junge Familie finden Sie im Nestschutz-Flyer „Lassen Sie sich impfen. Ihr Schutz ist sein Schutz.“ sowie zur Impfungen im Allgemeinen unter www.stmgp.bayern.de/vorsorge/impfen_de/.