Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich für eine Stärkung der niedergelassenen Ärzteschaft ein. Gerlach kündigte anlässlich der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) am Mittwoch in München an: „Die Bundesregierung arbeitet endlich an einem größeren Aufschlag, die flächendeckende ärztliche Versorgung zu verbessern. Das begrüße ich ausdrücklich. Das dafür vorgesehene Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hat zwar viele gute Ansätze wie beispielsweise die Entbudgetierung bei den Hausärzten oder mehr Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, doch in mehreren Punkten geht es nicht weit genug. Deswegen hat Bayern im Rahmen der Bundesratsbehandlung mehrere Änderungsanträge in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht.“
Die Ministerin erläuterte: „Wir fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Mittel aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung zu erhöhen. Das ist wichtig, damit diese den zunehmenden Versorgungsdefiziten entgegenwirken können.“
Gerlach ergänzte: „Ich halte es auch für notwendig, die Weiterbildungsförderung für Kinder- und Jugendärzte sowie für spezialisierte Fachärzte auszuweiten. Um darüber hinaus Bürokratie abzubauen, setzen wir uns für eine gesetzliche Bagatellgrenze von mindestens 100 Euro bei den Abrechnungsprüfungen sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte ein.“
Die weitere bayerischen Änderungsanträge betreffen folgende Themen:
– Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen bei speziellen genehmigten ärztlichen Leistungen – wie beispielsweise ambulanten Operationen – um die Durchführung solcher Behandlungen im Interesse der Patientinnen und Patienten besser zu gewährleisten.
– Krisenfestigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen stärken indem auch Vorbereitungen für außerordentliche Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung außerhalb des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Kassen finanziert werden.
– Zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten und Psychiater, wenn sie mit sozialpädiatrischen Zentren oder Jugendhilfeeinrichtungen kooperieren.
– Streichung der im GVSG vorgesehenen erweiterten Prüfrechte des Bundesrechnungshofes auch bei den Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen, da diese bereits von Landesbehörden geprüft werden, so dass es sonst zu Doppelprüfungen kommen würde.