Presse­mitteilung

Gerlach warnt vor Einschnitten durch die Krankenhausreform – Bayerns Gesundheitsministerin: Reform der Reform muss nach Bundestagswahl oberste Priorität haben

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich für möglichst rasche Korrekturen an der Krankenhausreform des Bundes ein. Gerlach betonte am Sonntag: „Das Inkrafttreten der Krankenhausreform des Bundes führt zwar nicht dazu, dass sich schlagartig über Nacht alles ändert.  Aber strukturell wird ein Hebel umgelegt, der im Verlauf der nächsten zwei Jahre den Ländern viel Gestaltungsspielraum nimmt. Dann werden die sogenannten Leistungsgruppen für die Kliniken nach den Kriterien zugeordnet, wie die Bundesregierung sie im Gesetz festgelegt hat. Das wird die Krankenhauslandschaft dauerhaft verändern.“

Die Ministerin erläuterte: „Die Länder haben nach den jetzt geltenden Vorgaben kaum mehr die Möglichkeit, bei der Krankenhausplanung Ausnahmen zuzulassen. Konkret heißt das, dass ein Schema über das ganze Land gelegt wird. Das wird dazu führen, dass an manchen Orten im ländlichen Raum eine Versorgung nicht mehr wie bisher aufrechterhalten werden kann, weil kleinteilige Leistungsvorgaben nicht mehr bedient werden können. Die Krankenhausreform schränkt somit die Flexibilität der Länder ein, gestaltend und vor allem angebotssichernd auf die Versorgung einzuwirken.“

Gerlach führte aus: „Konkret sind insbesondere Fachkliniken gefährdet, die nicht unter die Definition des Bundes fallen. Aber auch andere Krankenhäuser können sehr schnell in existenzielle Probleme kommen, wenn sie die strengen Voraussetzungen der Leistungsgruppen nicht erfüllen, zum Beispiel beim Personal oder bei zusätzlich anzubietenden verwandten Leistungsbereichen. Außerdem stehen zahlreiche Kliniken schon jetzt finanziell mit dem Rücken zur Wand. Grund sind massiv gestiegene Betriebskosten, die durch die vorgesehene Vergütung allein nicht gedeckt werden.“

Die Ministerin forderte daher: „Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 muss eine der obersten Prioritäten der Bundesregierung sein, die Fehler der Krankenhausreform auszubessern. Wir brauchen unbedingt eine Korrekturmöglichkeit auf Landesebene zu den Leistungsgruppen-Voraussetzungen, um im Einzelfall reagieren zu können. Zudem müssen einige überzogene Personalanforderungen korrigiert werden, die in Zeiten eines ohnehin erheblichen Personalmangels nur schwerlich zu erfüllen sind. Es geht uns also vor allem um Flexibilität und weniger Bürokratie – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.“

Gerlach bekräftigte: „Bayern hat bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Krankenhäuser und ihre Träger bei den anstehenden Umstrukturierungen zu unterstützen. Dazu haben wir im Oktober einen Sieben-Punkte-Plan verabschiedet. Dieser sieht Instrumente vor, um die Träger zu beraten und zu unterstützen. Die Staatsregierung moderiert und gestaltet den Wandel – mit Dialogen und Gutachten und politischer Rückendeckung für Entscheidungsträger in den Kommunen. Gemeinsam schaffen wir den Wandel.“