Bürger fragen – Wir antworten – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen
- Ambrosia Live
- Arzneimittel
- Eltern - Neugeborenen-Stoffwechselscreening
- erezept
- Generalistische Pflegeausbildung
- Green Hospital Plus
- Krebs
- MurmelundMo
- Zecken
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen kann man bei der behandelnden ärztlichen Person oder in der Apotheke melden. Solche Meldungen müssen dort dokumentiert und an die zuständigen Behörden zur Bewertung weitergeleitet werden.
Unser Körper besteht aus vielen Millionen lebenden Zellen, die organisiert in Gewebsverbänden spezifische Aufgaben übernehmen (zum Beispiel Nervenzellen, Muskelzellen). Im Rahmen ihrer Funktion (zum Beispiel als Abwehrzelle des Immunsystems) verbrauchen sich die Zellen und sterben nach einem bestimmten Lebenszyklus (zum Teil nur wenige Tage) ab. Es ist daher für den Gesamtorganismus von entscheidender Bedeutung, dass die verbrauchten Zellen ersetzt werden. Dies geschieht durch Zellteilung, bei der die Erbinformationen auf die Tochterzellen weitergegeben werden. Bei der Weitergabe dieser sehr umfangreichen und komplexen Informationen kommt es gelegentlich zu Fehlern. Häufen sich diese Fehler im Kern, der Befehlszentrale einer Zelle, so kann dies dazu führen, dass die Zelle beginnt sich unkontrolliert zu vermehren und auszubreiten. Die Ausgangssituation für eine bösartige Krebserkrankung liegt damit vor.
Es gibt über 100 verschiedene Krebsarten, deren Prognose und Heilungschancen ganz unterschiedlich sind. So leben zum Beispiel 90 Prozent der Patienten mit Haut- oder Hodenkrebs noch nach fünf Jahren, während nur 10 Prozent der von Speiseröhren- oder Bauchspeicheldrüsenkrebs Betroffenen eine vergleichbare Lebenserwartung zeigen.
Für die meisten Krebsarten ist die operative Tumorentfernung entscheidende Therapiemaßnahme.
Etwa 60 Prozent der Krebserkrankungen lassen sich durch diese Maßnahmen auch langfristig heilen.
Ob sich eine Krebserkrankung entwickelt ist nicht grundsätzlich vorbestimmt.
Es gibt familiäre Veranlagungen und bestimmte, meist mit dem Lebensstil (zum Beispiel Rauchen, Alkoholkonsum) zusammenhängende externe Faktoren, die das individuelle Risiko eine Krebserkrankung zu erleiden erhöhen oder verringern können.
Nur sehr wenige (etwa fünf Prozent) aller Krebserkrankungen werden vererbt. Den vererbten Krebserkrankungen liegen bestimmte Fehler (Mutationen) der Erbinformation (Gene) zugrunde, die von den Eltern auf die Kinder weitergegeben werden. Bekannt sind die Mutationen bestimmter Gene, die mit einem erhöhten Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie Darmkrebs einhergehen.
Testen Sie Ihr familiäres Darmkrebsrisiko.
Krebskrankheiten können nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Gerade für die von einer Krebserkrankung Betroffenen und ihre Familien ist es wesentlich, dass sie nicht von ihrem bisherigen Freundes- und Bekanntenkreis isoliert werden. Die Diagnose „Krebs“ ist in unserer Gesellschaft nach wie vor mit einer durch nichts gerechtfertigten Stigmatisierung verbunden.
In der Tat hat in Deutschland die Neuerkrankungsrate für Krebs während der letzten Jahre deutlich zugenommen. Seit 1980 hat die Zahl der Krebserkrankten bei Frauen um 35 Prozent und bei Männern um 80 Prozent zugenommen. Erfreulicherweise ist die Sterblichkeit aber nicht weiter angestiegen, sondern hat abgenommen. Krebs ist eine „Alterserkrankung“. Die Zunahme der Krebserkrankungen ist durch den demographischen Wandel (immer älter werdende Bevölkerung) erklärt.
Je älter wir werden, desto höher ist unser Risiko an einem Krebsleiden zu erkranken. Im jüngeren Alter sind Krebserkrankungen deutlich seltener. Die in dieser Altersgruppe typischerweise auftretenden Krebsarten (zum Beispiel Leukämien, Lymphknotenkrebs, Hodenkrebs) verlaufen aggressiver als andere Krebsarten, lassen sich aber auch besser medikamentös behandeln. Das Erkrankungsalter ist hinsichtlich der Aggressivität nicht der entscheidende Faktor. Entscheidend, ob ein Krebs langsamer oder schneller wächst, ist die Art und der Typ der Erkrankung. So haben zum Beispiel Prostatakarzinome in der Regel ein langsameres Wachstumsverhalten als Pankreaskarzinome. Das Verhalten einer Krebserkrankung wird darüber hinaus von der Differenzierung („Entartungsgrad“ der Zellen) und dem Vorliegen bestimmter Mutationen bestimmt.
Bevölkerungsbezogene Untersuchungen zeigen, dass Männer ein deutlich höheres Risiko haben an Krebs zu erkranken und daran zu sterben. Wesentlicher Grund hierfür ist allerdings nicht der genetische Unterschied zwischen Männern und Frauen, sondern in erster Linie die unterschiedlichen Lebensstile (zum Beispiel höhere Raucherquote, höhere Rate an Alkoholgebrauch u. ä.). Auch die unterschiedliche Bewertung und Akzeptanz von Vorsorgeempfehlungen, zum Beispiel zur Prostata- und Darmkrebsfrüherkennung hat Auswirkungen auf die Sterblichkeit bei diesen Erkrankungen. 2017 nutzten nur 23,8 Prozent aller Männer die angebotenen Vorsorgeprogramme, bei den Frauen lag der Anteil bei 47,5 Prozent.
Die Rolle von Umweltfaktoren bei der Krebsentstehung wird überschätzt. Nachgewiesen sind nur wenige Einzelstoffe, wie Asbest, bestimmte Schwermetalle und organische Verbindungen, die in höheren Konzentrationen Krebserkrankungen auslösen können. In Deutschland existieren hierzu gesetzlich vorgegebene Grenzwerte. Eine viel größere Bedeutung für die Krebsentstehung hat der individuelle Lebensstil. Ganz im Vordergrund steht dabei das Rauchen, das ein wesentlicher Risikofaktor für eine Vielzahl von Krebserkrankungen ist. Andere mit dem Lebensstil zusammenhängende ungünstige Faktoren sind unter anderem Übergewicht, Bewegungsmangel, übermäßiger Alkoholkonsum und Stress.
Für Alkohol (vor allem Rotwein) finden sich immer wieder Pressemeldungen, die eine positive Einwirkung auf die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beschreiben. Letztendlich gesichert sind diese Annahmen nicht. Zweifelsfrei gesichert ist dagegen die schädigende Wirkung von Alkohol bei regelmäßigen Konsum und in höheren „Dosen“. Bezüglich einer Minderung des Krebsrisikos ist Alkohol (auch in vertretbaren Mengen) ohne Bedeutung. Im Gegenteil: Bei bestimmten Krebserkrankungen, wie zum Beispiel Mund- und Rachenkarzinome, Speiseröhren-, Magen- und Bauchspeicheldrüsenkarzinome ist regelmäßiger Alkoholkonsum ein eindeutiger Risikofaktor.
Weibliche Geschlechtshormone (Östrogene, Gestagene) beeinflussen die Entstehung und den Verlauf einer Brustkrebserkrankung. Aus großen bevölkerungsbezogenen Studien ist bekannt, dass kinderlose Frauen ein erhöhtes Brustkrebsrisiko haben. Auch das Stillen und die Dauer der Stillperiode scheint für das individuelle Risiko von Bedeutung zu sein. Die Auswertung von Daten weltweiter Untersuchungen (Lancet 360, 2002, siehe auch Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.) zeigte, dass Frauen mit Brustkrebs durchschnittlich weniger Geburten hatten als Frauen ohne Brustkrebs (2,2 gegenüber 2,6). Der Anteil der Mütter, die gestillt hatten, unabhängig von der Stilldauer, war in der Brustkrebs-Gruppe durchschnittlich niedriger als in der Gruppe ohne Brustkrebs (71 Prozent gegenüber 79 Prozent).
In der Presse finden sich immer wieder Meldungen – von unterschiedlicher Seriosität –, die über spezielle Krebsrisiken berichten. In aller Regel sind diese Schlagzeilen auf unbewiesene Einzelmeinungen zurückzuführen und halten selbst einer oberflächlich durchgeführten wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. So ist es auch im o.g. Fall. Die „Studie“, die zu dieser Pressemeldung führte, wies so viele methodische Mängel und unbewiesene Annahmen auf, dass ihre Aussagekraft erheblich anzuzweifeln ist. Gesicherte Hinweise für den ursächlichen Zusammenhang von engen BHs und Brustkrebs sind nicht vorhanden.
Krebs ist nicht „psychisch“ bedingt. Allerdings scheinen seelische Faktoren, zum Beispiel über die Beeinflussung des Immunsystems, einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Zeitpunkt einer Krebsmanifestation und auch auf den Verlauf der Erkrankung zu haben. Krebs ist eine Erkrankung des ganzen Organismus – nicht nur des rein „körperlichen“ Teils. Die Art der individuellen Auseinandersetzung mit der Krebsdiagnose und die Art der individuellen Krankheitsbewältigung haben Einfluss auf die Krebssymptome, die Ausprägung von Therapie assoziierten Nebenwirkungen, die Lebensqualität und nicht zuletzt auch auf den Krankheitsverlauf. Durch speziell ausgebildete Psychoonkologen (Ärzte und/oder Psychologen) werden die Patienten dabei unterstützt.
Für die häufigsten Krebsarten (zum Beispiel Brustkrebs, Darmkrebs, Prostatakrebs) ist die radikale Tumorentfernung durch eine Operation die entscheidende Therapie. Ein hoher Anteil der Krebserkrankungen lässt sich damit heilen. Krebserkrankungen des Blutes (Leukämien), des Knochenmarkes und des Abwehrsystems (Lymphknotenkrebs) können durch Operationen nicht geheilt werden, da die kranken Zellen im ganzen Körper verteilt sind. Durch Chemotherapie, häufig in Kombination mit Immuntherapien lassen sich allerdings auch bei diesen Erkrankungen hohe Heilungsraten erreichen.
Ausgehend von einer zunächst lokalen Krebserkrankung (zum Beispiel im Darm) dringen einzelne Krebszellen in die dortigen Lymph- und Blutgefäße ein und werden so über den Blut- oder Lymphstrom in andere Körperregionen verschleppt. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren bilden sie dort u.U. neue Absiedelungen des primären Tumors, sog. Metastasen (zum Beispiel Lebermetastasen bei Darmkrebs). Aus dem biologisch medizinischen Verständnis heraus handelt es sich aber weiterhin um die gleiche Erkrankung. Man spricht daher zum Beispiel bei Lebermetastasen nicht von „Leberkrebs“, sondern von Metastasen des Darmkrebs. Gleiches gilt auch für die Therapie. So werden zum Beispiel Lymphknotenmetastasen bei Brustkrebs nicht wie ein primärer „Lymphknotenkrebs“, sondern nach den Prinzipien der Brustkrebsbehandlung therapiert.
Große bevölkerungsbezogene Untersuchungen haben gezeigt, dass der individuelle Lebensstil wesentliche Auswirkungen auf das Risiko an Krebs zu erkranken hat. Faktoren, die dazu beitragen das Krebsrisiko zu vermindern, sind:
- Nicht rauchen
- Regelmäßig Sport und Bewegung
- Kein Übergewicht
- Wenig Alkohol
- Ausgewogene Ernährung (reich an Gemüse, Obst und Ballaststoffen)
- Reduktion des Fleischverzehrs (vor allem Schweine- und Rindfleisch)
Durch relativ einfache Formen der Selbstuntersuchung ist es möglich Brust- und Hautkrebs bereits im Frühstadium zu erkennen:
Brustkrebs: Eine monatliche Abtastung beider Brüste und der Achseln auf Knoten und Verhärtungen (nach Anleitung durch den Hausarzt oder Frauenarzt)
Hautkrebs: Eine monatliche Inspektion der Haut und sichtbaren Schleimhäute auf auffällige Hautveränderungen.
Fragen zur Selbstuntersuchung beantwortet Ihnen auch Ihr Hausarzt.
In Deutschland werden folgende Krebsvorsorgemaßnahmen von den gesetzlich Krankenkassen übernommen:
- Früherkennung Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)
- Früherkennung Hautkrebs
- Früherkennung Prostatakrebs
- Früherkennung Darmkrebs
- Früherkennung Brustkrebs (Mammographie-Screening)
Jede Untersuchung zur Krebsfrüherkennung kann neben Nutzen (zum Beispiel Senkung der Sterblichkeit, der Krankheitshäufigkeit oder der Krankheitsbeschwerden) auch Risiken (zum Beispiel falsche Diagnose, unnötige Untersuchungen, Unsicherheit und Ängste) mit sich bringen. Nutzen und Risiken von Vorsorgemaßnahmen zur Krebsfrüherkennung werden daher von Wissenschaftlern, aber auch in der Gesellschaft, kontrovers diskutiert. Für die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Früherkennungsmaßnahmen überwiegt allerdings der Nutzen die möglichen Risiken. Die individuelle Entscheidung an einer Screening-Maßnahme teilzunehmen oder diese abzulehnen, sollte auf jedem Fall erst nach einem ausführlichen Gespräch mit einem in der Krebsfrüherkennung erfahrenen Arzt erfolgen.
Für Männer ist die Krebsvorsorge ebenso sinnvoll wie für Frauen. Aus diesem Grund sollten auch Männer die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehenden Screening-Angebote in regelmäßigen Abständen in Anspruch nehmen. Gerade beim Prostatakarzinom, der häufigsten Krebsart bei Männern, sind die Heilungschancen im frühen Stadium besonders hoch. Viele Männer gehen allerdings erst dann zum Arzt, wenn sie Krankheitssymptome bemerken und die Heilungschancen bereits wesentlich geringer sind.
Im Internet finden sich sehr viele Informationen zu Krebs. Es ist jedoch nur bei einem geringen Teil der Webseiten sichergestellt, dass das Informationsangebot verständlich, medizinisch aktuell, frei von Fehlern und unseriöser Produktwerbung ist. Zum Teil werden auch gezielt Desinformationen zu Krebserkrankungen und neuen Therapiemethoden verbreitet, die Hilfesuchenden unseriöse Heilsversprechungen für viel Geld machen – die Erwartungen aber nie erfüllen. Einige verlässliche Online-Informationsquellen finden Sie unter „Weiterführende Informationen“ am Ende der Seite.
Krebserkrankungen kann man nicht durch einfache Blutuntersuchungen (sogenannte Tumormarker) sicher erkennen. Wurde eine Krebserkrankung bereits durch Gewebsuntersuchungen diagnostiziert und behandelt, können Blutuntersuchungen unter Umständen nützlich sein, um einen Rückfall frühzeitig festzustellen und weitere Maßnahmen einzuleiten. Der Stellenwert einer Blutuntersuchung zur Früherkennung des Prostatakarzinoms bei Männern (Prostataspezifisches Antigen / PSA) ist weiterhin in der wissenschaftlichen Diskussion. Derzeit ist allerdings nicht eindeutig belegbar, dass die Durchführung eines PSA-gestützten Screenings zu einer Lebensverlängerung führt. Nutzen und Risiken des Tests sollten in jedem Einzelfall in Form eines Aufklärungsgesprächs zwischen Arzt und Patient besprochen und gegeneinander abgewogen werden.
„Lange Zeit wurde Krebspatienten aus Angst vor drohender Überanstrengung und Komplikationen geraten, sich körperlich zu schonen und möglichst keiner sportlichen Betätigung nachzugehen. Inzwischen ist jedoch aus zahlreichen Untersuchungen bekannt, dass körperliche Aktivität bei einer Krebserkrankung hilft, das Befinden und die Lebensqualität zu steigern und die Prognose zu verbessern.“ (siehe DKG Leitartikel „Körperliche Bewegung trotz Krebs – Wieviel darf, wieviel muss sein?“). Auch hinsichtlich der Ausübung der bisherigen beruflichen Tätigkeit ergibt sich durch die Diagnose einer Krebserkrankung nicht gleich eine Erwerbsunfähigkeit. Diesbezügliche Empfehlungen hängen von vielen individuellen Faktoren ab und sollten zwischen den Betroffenen und den behandelnden Ärzten ausführlich besprochen werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass nahezu zwei Drittel der Krebspatienten ihre Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen.
Von einer speziellen Krebsdiät ist dringend abzuraten! Krebsdiäten und die vielfach beworbenen „Krebskuren“ haben keinen positiven Einfluss auf den Verlauf einer Krebserkrankung. Im Gegenteil, durch ein meist sehr einseitiges, unausgewogenes Nahrungsangebot schwächen sie den Körper zusätzlich. Die Deutsche Krebsgesellschaft empfiehlt eine ausgewogene, an Gemüse und Obst reiche Ernährung. Eine solche Ernährung enthält neben allen notwendigen Vitaminen und Spurenelementen auch eine ausgewogene Kalorien-Energie-Bilanz, um so einer ungünstigen, krebsbedingten Gewichtsabnahme entgegenzuwirken.
Krebs kann man durch eine Vitamintherapie weder heilen noch den Verlauf der Erkrankung nachhaltig beeinflussen! Seit vielen Jahrzehnten wird der positive Einfluss von Vitaminen als sog. „Antioxidantien“ und „Fängern von freien Radikalen“ auf Krebserkrankungen propagiert. Am häufigsten eingesetzt werden hochdosierte Vitamin C-Infusionen. Alle bisherigen seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen konnten einen Nutzen von Vitaminen in dieser Hinsicht nicht belegen. Extern zugeführte, hochdosierte Vitamine sind nicht harmlos. Vitaminbehandlungen (vor allem mit den Vitaminen A, D, E und K) können zu Schädigung der Leber und anderer Organe führen. Mit einer ausgewogenen, an Gemüse und Obst reichen Ernährung ist der Bedarf an Vitaminen auch bei Krebspatienten ausreichend abgedeckt.
Schmerzen sind ein häufiges Symptom bei Krebserkrankungen. Durch den richtigen Einsatz und die Kombination von Schmerzmitteln lassen sich auch sehr starke Krebsschmerzen gut behandeln. Aus ärztlicher Sicht ist eine optimale Schmerztherapie immer eine besondere Herausforderung, die einer besonderen Ausbildung und Erfahrung bedarf, da Nutzen und Risiken der Therapie gegeneinander abgewogen werden müssen. Besonders ausgebildete Ärzte sind zum Beispiel Onkologen, Anästhesisten und Palliativmediziner.
Die Medikamente, die im Rahmen einer Chemotherapie zum Einsatz kommen sind Zellgifte (Zytostatika), die auch gesunde Körperzellen in einem gewissen Umfang schädigen. Der schädigende Effekt ist bei Krebszellen allerdings deutlich stärker ausgeprägt, da diese aufgrund ihres raschen Wachstums- und Teilungsverhaltens viel empfindlicher auf die Zytostatika reagieren. Im Rahmen der Chemotherapie werden die Medikamente hinsichtlich ihrer Dosierung und der zeitlichen Abfolge so eingesetzt, dass die Nebenwirkungen auf die gesunden Zellen möglichst gering und der schädigende Effekt auf die Krebszellen möglichst groß ist. Auch stehen seit einigen Jahren unterstützende Arzneimittel zu Verfügung mit denen es gelingt typische Nebenwirkungen der Chemotherapie wie Übelkeit, Erbrechen, Abwehrschwäche zu vermeiden.
Auch „biologische“ Therapien (Hyperthermie, Entgiftungen, Naturheilkunde, Traditionell Chinesische Medizin) sind häufig nicht so „sanft“ wie sie angepriesen werden. Neben den nicht unerheblichen Kosten bergen diese, meist alternativ oder komplementär zur Schulmedizin eingesetzten Behandlungsverfahren, eigene Risiken und Nebenwirkungen. Eine nachvollziehbare Wirksamkeit dieser Verfahren in der Krebstherapie konnte durch Untersuchungen nicht belegt werden. Der Einsatz von alternativen oder komplementären Behandlungsmethoden sollte, wenn überhaupt, nur nach einer ausführlichen Beratung und Aufklärung erfolgen. Nicht zu vertreten ist das Aufschieben oder gar der Verzicht auf medizinisch angezeigte, sinnvolle Therapiemaßnahmen zugunsten einer „alternativen“ Behandlung.
Eine Wunderpille gegen Krebs ist trotz der in der Presse häufig gemeldeten Erfolge und Durchbrüche leider nicht in Aussicht! Forschungserkenntnisse weisen im Gegenteil darauf hin, dass der Krebsentstehung und dem Verlauf der Erkrankung sehr komplexe Vorgänge zugrunde liegen. Daher sind spektakuläre Fortschritte, so wie sie zum Beispiel mit der Einführung der Antibiotika erreicht wurden, sehr unwahrscheinlich.
Die typische erste Manifestation ist das Erythema migrans. Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich entsteht an der Stelle des Zeckenstichs eine scharf abgegrenzte schmerzlose, sich zentrifugal ausbreitende, meist runde Rötung, die im Zentrum oft eine Aufhellung aufweist. Dieses Stadium kann von unspezifischen Allgemeinerscheinungen wie Fieber, Augenbindehautentzündung (Konjunktivitis), Kopfschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie Lymphknotenschwellungen begleitet sein.
Die Einstichstelle sollte deshalb mehrere Wochen lang beobachtet werden. Sollten entsprechende Symptome auftreten, sollte man ärztlichen Rat suchen, da ein Hinweis auf eine Borreliose-Infektion vorliegt. Auch wenn andere Symptome auftreten, sollte bei einem Arztbesuch vorsorglich auf den Zeckenstich hingewiesen werden.
Die Zecke soll möglichst bald entfernt werden, da das Risiko einer Infektion mit der Dauer des Saugaktes zunimmt. Die Zecke soll dafür möglichst nah an der Haut mit geeignetem Werkzeug (zum Beispiel spitze Pinzette oder Zeckenkarte) gefasst und langsam herausgezogen werden.
Die Zecke soll nicht mit Substanzen behandelt werden wie
- Öl,
- Nagellack,
- Alkohol,
- Klebstoff oder ähnlichem
Durch solche Manipulationen könnte möglicherweise die Übertragung von Krankheitserregern verstärkt werden.
Hauptsächlich von März bis Oktober. Zecken mögen es angenehm temperiert und feucht. Sie gehen ab ca. 5° Celsius auf Wirtssuche. In milden Wintern haben sie keine Aktivitätspause.
Mit Haut bedeckender, heller Kleidung – darauf sieht man die Zecken besser – Strümpfen und geschlossenem Schuhwerk. Im Wald die Wege benutzen, dichtes Gebüsch oder begraste Bereiche meiden. Einreiben oder Einsprühen unbekleideter Körperstellen mit geeigneten zeckenabweisenden Mitteln.
Nach Aufenthalten im Wald, auf Wiesen und im Gebüsch: Absuchen des Körpers und der Kleidung nach Zecken. Vor allem Körperstellen mit dünner Haut kontrollieren, wie
- Haaransatz,
- Kopfhaut,
- Ohren,
- Hals und Gelenkbeugen sowie
- Hände und Füße.
Kinder nicht vergessen!
Nein. Die Zecken halten sich im Gras, insbesondere am Waldrand, auf Lichtungen oder begrasten Waldwegen, im Unterholz und in Büschen bis zur Höhe von etwa 1,5 Metern auf.
Die Zecken werden im Vorbeigehen abgestreift oder, was seltener vorkommt, sie krabbeln aktiv auf den Menschen. Die Zecken brauchen auf dem Wirt oft stundenlang, bis sie den richtigen Platz gefunden haben und zustechen.
Die Zecken an sich sind für den Menschen nicht gefährlich. Gefährlich können dagegen die Krankheitserreger sein, die durch den Zeckenstich übertragen werden. Für Bayern relevant sind die durch ein Virus verursachte FSME, die durch ein Bakterium verursachte Lyme-Borreliose und in seltenen Fällen auch die Hasenpest (Tularämie).
Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetztes 2001 schwanken die gemeldeten FSME-Erkrankungszahlen in Bayern, insgesamt aber wird seit einigen Jahren tendenziell eine Zunahme beobachtet. Aktuelle Meldezahlen zu Bayern finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Informationsmaterialien (Flyer, Poster, Aufkleber) der „Lass dich nicht ZECKEN“-Kampagne sind über den Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung erhältlich.
Informieren Sie sich zu Schutzmaßnahmen in unserer Broschüre „Infektionsgefahren in freier Natur“. Hier finden Sie auch Wissenswertes zu anderen Krankheitserregern, die in der Natur vorkommen.
Durch Bakterien verursachte Erkrankungen können üblicherweise mit Antibiotika therapiert werden, so auch die Borreliose. Wir empfehlen, im Verdachtsfall eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
Die Borreliose gilt gemeinhin nicht als tödlich verlaufende Erkrankung. In äußerst seltenen Fällen kann es bei Beteiligung des Herzens (sogenannte Lyme-Karditis) zu Todesfällen kommen.
Nein. Borrelien kommen in Deutschland überall vor, wo es Zecken – am häufigsten in Deutschland ist der Gemeine Holzbock (Ixodes ricinus) – vorkommen. Lokal unterschiedlich sind etwa fünf bis 35 Prozent der Zecken mit Borrelien infiziert.
Für Empfehlungen zur antibiotischen Therapie bieten Leitlinien von medizinischen Fachgesellschaften zuverlässige Orientierung. Von deutschen Fachgesellschaften gibt es Leitlinien der Neurologen und der Hautärzte, deren Empfehlungen vergleichbar auch in vielen anderen Leitlinien europäischer Länder zu finden sind.
FSME bedeutet Frühsommer-Meningoenzephalitis.
Die FSME ist eine Virus-Infektion. Ein Großteil der FSME-Infektionen nach Zeckenstich verlaufen symptomlos, bei ca. 30 Prozent kommt es zu einer Erkrankung: sieben bis 14 Tage nach dem Zeckenstich treten für einige Tage grippeähnliche Symptome auf. Nach einem fieberfreien Intervall kann es bei ca. zehn Prozent der Betroffenen zu einer Hirnhaut-, Gehirn- oder Rückenmarksentzündung kommen. Schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge sind selten und werden bei ca. ein Prozent der Erkrankten mit Beteiligung des zentralen Nervensystems beobachtet.
Je älter der Patient ist, umso schwerer ist der Krankheitsverlauf.
Bis zu fünf Prozent der Zecken eines Risikogebietes sind mit dem FSME-Virus infiziert.
Es gibt keine spezifische Therapie. Man kann nur die Symptome behandeln.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen die FSME-Impfung, die sich ständig oder vorübergehend in FSME-Risikogebieten aufhalten beziehungsweise ein berufliches Expositionsrisiko tragen. Gerade bei älteren Menschen verläuft die FSME-Erkrankung oft besonders schwer. Daher sollten sich auch Senioren impfen lassen.
Ein zeitlich begrenzter Impfschutz, etwa für Urlauber, benötigt mindestens zwei Impfdosen. Ein länger bestehender Impfschutz jedoch mindestens drei Impfdosen (sogenannte „Boosterung“.)
Auf jeden Fall dauert es nach einer Impfung zwei Wochen, bis ein Impfschutz aufgebaut ist. Nach der zweiten Impfung kann man von einer Schutzwirkung ausgehen, die etwa 90 Prozent beträgt. Die Angaben der Impfstoffhersteller sollten aber beachtet werden. Der Schutz der vollständigen Grundimmunisierung ist auf drei bis fünf Jahre begrenzt, so dass bei fortbestehendem Infektionsrisiko Auffrischimpfungen notwendig werden.
Drei Impfungen intramuskulär zur Grundimmunisierung.
- Am Tag 0 die 1. Impfung,
- nach 1 bis 3 Monaten die 2. Impfung und
- nach 5 bis 12 Monaten die 3. Impfung.
Die Auffrischung erfolgt nach drei bis fünf Jahren, abhängig vom Alter.
Kinder können ab Vollendung des 1. Lebensjahres geimpft werden.
Am häufigsten treten leichte Lokalreaktionen an der Einstichstelle, grippeähnliche Allgemeinreaktionen und allergische Reaktionen auf. Schwere Nebenwirkungen sind selten.
Sie sollten Ihr Impfbuch vom Hausarzt oder Gesundheitsamt überprüfen lassen.
Eine sogenannte „postexpositionelle“ Impfung nach dem Stich einer möglicherweise infizierten Zecke ist aufgrund der kurzen Inkubationszeit der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von sieben bis 14 Tagen in der Regel nicht mehr wirksam.
Zur Frage nach dem FSME-Risiko bei einer Auslandsreise sollte gegebenenfalls eine reisemedizinische Beratung erfolgen. Falls ein Aufenthalt in einem FSME-Endemiegebiet vorgesehen ist und sich ein Expositionsrisiko abzeichnet, ergibt sich eine Impfindikation.
Der direkte und indirekte Erregernachweis wird dem zuständigen Gesundheitsamt gemäß § 7 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes namentlich vom Arzt gemeldet, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.
Die FSME tritt vorwiegend in bestimmten Endemiegebieten auf. Diese liegen in Süddeutschland (Baden-Württemberg, Bayern, Südhessen, südöstliches Thüringen) und in weiteren Gebieten in Sachsen, in Niedersachsen, in Brandenburg, in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt sowie in Teilen von Österreich und der Schweiz, in Skandinavien und Osteuropa. In Höhenlagen über 1.000 Meter kommen meist keine Zecken vor.
Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Robert Koch-Institut und beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Nein. FSME wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Einziger Überträger der FSME-Viren sind Zecken.
Der Regelfall ist die Übertragung der FSME-Viren durch Zecken. Allerdings gelangt das Virus bei infizierten Tieren, vor allem bei
- Ziegen,
- Schafen,
- und Kühen
in die Milch und kann vom Menschen dann bei fehlender Pasteurisierung der Milch oder über Rohmilchprodukte (zum Beispiel Ziegenrohmilchkäse) oral aufgenommen werden.
Einzelfälle oder kleinere Gruppenerkrankungen, zum Beispiel beim Urlaub auf dem Bauernhof, können dann die Folge sein. Die klinischen Verläufe der Erkrankten unterscheiden sich nicht von solchen, die durch einen Zeckenstich entstehen.
Borreliose ist eine bakterielle Erkrankung, hervorgerufen durch das Schraubenbakterium Borrelia burgdorferi. Nach einem Zeckenstich ist bei den Gestochenen mit einer Erkrankung zu rechnen, wenn die Zecke den Erreger in sich trägt und er beim Stich auch übertragen wird. Die mit Abstand häufigste Erkrankungsform ist die Wanderröte (Erythema migrans). Die Borreliose kann außerordentlich vielgestaltig verlaufen. Beteiligung von Haut, Nervensystem, Herz und Gelenken sind möglich. Eine Behandlung mit Antibiotika ist in der Regel wirksam, je früher desto besser. Ansonsten besteht die Gefahr von bleibenden Schäden.
Aktuelle Meldezahlen zur Häufigkeit der Borreliose in Bayern entnehmen Sie der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) ist eine Pflanze aus der Familie der Korbblütler. Sie ist auch unter den Bezeichnungen „Aufrechtes Traubenkraut“, „Beifußblättriges Traubenkraut“ und im englischen Sprachraum als „Ragweed“ bekannt. Die Wuchshöhe des einjährigen Krauts variiert; sie kann eine Höhe von bis zu zwei Metern erreichen, gewöhnlich wird sie 20 bis 150 Zentimeter hoch.
Die Beifuß-Ambrosie stammt aus Nordamerika und wurde im 19. Jahrhundert nach Europa importiert. Sie wird als invasiver Neophyt angesehen. Heute kommt die Pflanze in verschiedenen europäischen Ländern häufig vor, unter anderem in Ungarn, Italien, der Schweiz und Frankreich. In Deutschland trat sie bisher selten und unbeständig auf. In letzter Zeit wird sie jedoch häufiger gefunden, besonders im städtischen und siedlungsnahen Bereich.
Gesundheit
Ambrosiapollen sind starke Allergene. Sie können zu Heuschnupfen und Asthma führen. Je nach Einwirkungsintensität können auch noch nicht allergische Menschen sensibilisiert werden. Für bereits von einer Allergie gegen heimische Pollen Betroffene kann sich bei einer Ausweitung auf Ambrosiapollen die saisonale Leidenszeit um bis zu zwei Monate verlängern, da die Pflanze später als die meisten heimischen Arten blüht. Es sind Kreuzallergien mit Melonen und Bananen möglich. Hinsichtlich des Allergisierungsgrades der bayerischen Bevölkerung gegenüber Ambrosia wurde vom bayerischen Gesundheitsministerium ein Forschungsauftrag vergeben. Auch außerhalb der Blühphase besteht bei Berührung der Pflanze die Gefahr einer Hautentzündung (Kontaktdermatitis), sind Schutzhandschuhe bei der Entfernung ratsam.
Landwirtschaft und Gartenbau
Als bekämpfungswürdiges und problematisches Unkraut ist die Beifuß-Ambrosie in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächen bislang nicht aufgefallen. Lediglich auf einzelnen Schnitt- und Pflückblumenfeldern wurde die Pflanze bisher entdeckt. Allerdings kann die Beifuß-Ambrosie bei stärkerem Auftreten zu einem Hauptunkraut in der landwirtschaftlichen Produktion werden, wie das Beispiel vieler Flächen in Südosteuropa zeigt. Durch die späte Keimung ab April tritt die Beifuß-Ambrosie besonders in Sommerungen und Reihenkulturen wie Sonnenblumen und Mais als Problemunkraut auf. Ein einmal stärker befallener Standort ist nachhaltig kontaminiert, da die Samen im Boden bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben können. In Haus- und Kleingärten tritt die Pflanze vermehrt in der Nähe von Vogelfutterplätzen auf.
In der schweizerischen Pflanzenschutzverordnung ist Ambrosia aufgrund der hohen Gesundheitsgefahr als besonders gefährlicher Neophyt gelistet, für den Melde- und Handlungspflicht gilt (PSV, SR 916.20). Vergleichbare Einstufungen liegen auch in den USA sowie in Frankreich und Ungarn vor.
Folgende Merkmale sind charakteristisch für die Beifuß-Ambrosie:
- Keimblätter und erste Laubblätter in kreuz-gegenständiger Blattstellung
- doppelt fiederteilige Blätter, die an der Ober- sowie an der Unterseite grün gefärbt sind
- behaarter Stängel, der sich im Herbst rötlich verfärben kann
- die männlichen Blütenstände befinden sich traubenartig am Ende der Triebe (daher der Name: Traubenkraut)
- Stängel sind oft stark verzweigt, abhängig von der Konkurrenzsituation
Bildmaterial finden Sie bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
- Gemeiner Beifuss (Artemisia vulgaris): Blätter oberseitig grün, unterseitig weißfilzig. Stängel nicht behaart.
- Weißer Gänsefuß (Chenopodium album): ungeteilte Blätter, regelmäßig bis unregelmäßig gezähnt, unbehaart. Vielästiger Blütenstand
- Zurückgebogener Amaranth (Amaranthus retroflexus): eiförmige, ungefiederte Laubblätter. Stängel, Blattstiele und Blattunterseite teilweise rot-violett gefärbt. Dichte Blütenähren.
- Hundspetersilie (Aethusa cynapium): Laubblätter zwei- bis dreifach gefiedert mit fiederspaltigen, spitzen Blättchen. Weiße Blüten in doldenförmigem Blütenstand.
- Hundskamille (Anthemis arvensis): Blätter fiederschnittig mit schmal-lanzettlichen Abschnitten, einzelne Blütenköpfchen mit gelben Scheibenblüten und Kranz weißer Strahlenblüten.
Bildmaterial zu den genannten Pflanzen finden Sie im Internetangebot der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Die Beifuß-Ambrosia ist licht- sowie wärmebedürftig und keimt vorrangig auf offenen Flächen bei fehlender Konkurrenz durch andere Pflanzen. Sie wird bei uns bisher vor allem auf folgenden Flächen angetroffen:
- Gestörte Flächen wie Baustellen, Neubaugebiete, Schutthalden, Deponien
- Weg- und Straßenränder (Bankette),
- Vogelfutterstellen in Hausgärten,
- Schnitt- und Pflückblumenfelder.
Im bundesweiten Vergleich ist Bayern nach Brandenburg am häufigsten betroffen – hier werden die meisten Ambrosia-Bestände gemeldet. Hauptgebiet der Ambrosia ist vor allem der Landkreis Roth (Mittelfranken).
Seit dem Beginn des bayerischen Ambrosia-Monitorings im Jahr 2007 wurden in Bayern bis Anfang 2021 544 große Ambrosia-Bestände ab 100 Individuen entdeckt. Davon sind inzwischen 119 Bestände nachhaltig bekämpft (21,9 Prozent).
Im Jahr 2020 wurden 35 neue Bestände entdeckt.
Mit dem bayerischen Aktionsprogramm Ambrosiabekämpfung begann 2007 eine systematische Erfassung mit wissenschaftlicher Begleitung.
Um die Ausbreitung zu stoppen investiert der Freistaat Bayern jährlich rund 90.000 Euro.
Die einfachste und sicherste Methode ist das Ausreißen der Einzelpflanzen mitsamt der Wurzel. Bleibt die Wurzel im Boden (zum Beispiel bei der Mahd), kann die Pflanze in kurzer Zeit neue Blüten und Samen bilden. So kann mit geringem Arbeitsaufwand ein nachhaltiger Bekämpfungserfolg erzielt werden. Bei großen Beständen (über circa 100 Pflanzen) sollte vor der Bekämpfung das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltungen zur Bestätigung und Wahl der geeigneten Methode kontaktiert werden.
Auf Ackerflächen kommen meist die üblichen Unkrautbekämpfungsmaßnahmen der Landwirtschaft – meist Herbizide und Bodenbearbeitung – zum Einsatz. An Straßenrändern gibt es gute Erfahrungen mit Heißwasserbehandlung. Mähen alleine hilft nur bedingt, da die Pflanzen wieder regenerieren. Wirksame Alternative ist die Herstellung einer geschlossenen Vegetationsbedeckung, die die Keimung der einjährigen Art verhindert.
Die Pflanzen sollten zum einen groß genug sein, um erkannt und um weniger leicht verwechselt zu werden, zum anderen noch nicht in der Blühphase sein, da dann die Allergisierungsgefahr steigt und aufwändigere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die beste Zeit ist je nach den klimatischen Verhältnissen der Saison zwischen Juni und Mitte Juli, vor dem Blühbeginn der Pflanzen.
Ambrosia ist in Deutschland im Vergleich zu den Ländern Südfrankreich, Schweiz, Ungarn und Norditalien noch relativ am Anfang ihrer Verbreitung. Dort entstehen erhebliche Kosten bei der Bekämpfung und im Gesundheitswesen. In der Provinz Québec (Kanada) müssen jährlich etwa 50 Mio. kanadische Dollar für Bekämpfungs- und Gesundheitsmaßnahmen aufgewendet werden. Nur im Frühstadium ist eine Ausbreitung noch beherrschbar. Die Chance ein Übel rechtzeitig und buchstäblich an der Wurzel zu packen besteht jetzt noch – niemand weiß für wie lange. Wir sollten diese Chance nutzen.
Während der Blütezeit, da sich die Allergene in den Pollen befinden. Pro Pflanze können etwa eine Milliarde Pollen gebildet werden. Die Blütezeit kann saisonabhängig von Mitte Juli bis zum ersten Frost reichen. Saisonhöhepunkt sind August und September.
Internetnutzer können die aktuellen Pollenflugdaten -auch für Ambrosia- für Deutschland über den gemeinsamen Service der Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) abrufen.
Die Beifuß-Ambrosie überlebt nur durch Samenbildung. Vorbeugende Maßnahmen beruhen daher einerseits auf einer Vermeidung der Einbringung von Ambrosia-Samen auf eine Fläche. Eine weitere Möglichkeit ist die Verhinderung der Keimung der sich in einem Boden befindenden Samen. Folgende Maßnahmen können daher empfohlen werden:
- Keine Vögel außerhalb der Hausgärten füttern (ausgenommen, es ist Vogelfutter nachweislich ohne Ambrosia-Samen).
- Keine Vogelfutterreste außerhalb der Hausgärten oder an wenig kontrollierten Plätzen ablagern.
- Verwenden Sie kein Vogelfutter, das mit Ambrosia-Samen verunreinigt ist. Beim Einkauf sollten Sie nach Ambrosia-freiem Vogelfutter fragen. Die Fläche unter der Futterstelle sollte auf Vorkommen der Beifuß-Ambrosie beobachtet werden.
- Offenen oder wenig bewachsenen Boden durch Ansaat und gezielte Begrünung vermeiden.
- Gefundene Einzelpflanzen rechtzeitig vor der Blüte und Samenbildung entfernen.
- Wiederbegrünung nach größeren Entfernungsaktionen. Wuchsstellen der Beifuß-Ambrosie auch in den Folgejahren kontrollieren (da mehrere Jahrzehnte keimfähig).
Während die Pollen mit dem Wind transportiert werden, können die Samen nicht weit fliegen. Aktuell ist die Ausbreitung über mit Samen belastete Erde der bedeutsamste Ausbreitungsweg. Hauptursache für die Verbreitung ist der Mensch. Siehe „Was kann man vorbeugend tun um eine Ausbreitung zu verhindern?“
Die Beifuß-Ambrosie profitiert vom Klimawandel. Sie ist trockenresistenter als andere Pflanzen und kommt bei höheren Temperaturen erfolgreicher zur Samenbildung. Zukünftig ist zu erwarten, dass sich die Art auch in klimatisch weniger geeigneten Regionen, wie den höheren Mittelgebirgen, neue Lebensräume vorfinden wird.
Ambrosiasamen können bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben.
Größere Bestände (ab circa 100 Pflanzen) sollten Sie Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) möglichst mit Meldeformblatt und beiliegenden aussagekräftigen Fotos (gegebenenfalls digital) melden. Alternativ ist auch ein Herbarbeleg möglich: Pflanzenblätter und -stängel zwischen Papier trocknen (nicht in Plastiktüte!). Eine möglichst genaue Ortsbestimmung ist besonders wichtig. Die Kreisverwaltungsbehörden überprüfen die Meldung und beraten Sie bei den weiteren Schritten. Die Befallsflächen werden über die Landesmeldestelle dokumentiert und in den Folgejahren bis zur Beseitigung regelmäßig überwacht.
Kleinere Bestände außerhalb von Hausgärten können Sie in gleicher Weise im Rahmen eines Forschungsprojekts direkt an die mit dem Freistaat Bayern zusammenarbeitende Forschungseinrichtung melden. Sie unterstützen damit die Erweiterung des noch unzureichenden Kenntnisstands über die Verbreitung in Bayern sowie die Beantwortung weiterer Fragestellungen.
Adresse:
Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie
Hinter´m Alten Ort 9
61169 Friedberg
Telefon: 06031 160-9264
E-Mail: meldung@ambrosiainfo.de
Beratung zu Fragen der Bekämpfung erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer Stadtverwaltung. Allgemeine Auskünfte hinsichtlich der gesundheitlichen Problematik erteilt das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Bei individuellen Fragen zu gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang mit Ambrosia sind Hausärzte und Allergologen erste Ansprechpartner. Landwirte und Gartenbaubetriebe werden von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich einer effektiven Bekämpfung beraten.
Die Pollen der Ambrosia artemisiifolia sind starke Allergene. Grundsätzlich sollten die Pflanzen daher vor der Blütezeit entfernt werden, da während der Blütezeit hohe Pollenkonzentrationen in der Luft auftreten. Die Berührung der Pflanze kann außerdem zu entzündlichen Reaktionen der Haut führen.
Empfohlene Schutzmaßnahmen
a) Vor der Blütezeit:
- Lange Hosen, lange Ärmel und Garten- oder Arbeitshandschuhe verhindern den Hautkontakt mit der Pflanze.
b) Zusätzlich während der Blütezeit:
- Allergiker sollten keine Bekämpfungsmaßnahmen blühender Ambrosiabestände durchführen.
- Beim Ausreißen blühender Pflanzen sollten die Atemwege durch eine Einmal-Feinstaubmaske (zum Beispiel Baumarkt, Fachhandel für Arbeitsschutzausrüstung) geschützt werden.
- Ausreißen bevorzugt am Nachmittag, da die Pollen hauptsächlich in den Vormittagsstunden freigesetzt werden.
- Ein Arbeitskittel verhindert, dass die Pollen in der Kleidung hängen bleiben und zum Beispiel ins Haus verschleppt werden.
- Wenn die Pflanze nicht zu groß ist, sollte ihr vor dem Ausreißen eine Plastiktüte übergestülpt und sie mit dem Restmüll entsorgt werden.
- Zum Schluss Arbeitskittel ausziehen, mit der Außenseite nach innen zusammenrollen und in die Wäsche geben. Duschen und Haare waschen.
Die Pflanzen sollten in einer Plastiktüte mit dem Restmüll entsorgt werden (Verbrennung). Pflanzen nicht in die Biotonne oder auf den Kompost geben.
Grundsätzlich gibt es Testlösungen für den Hauttest, Ambrosia wird jedoch von den meisten Allergologen noch nicht im jeweiligen Teststandard mitgetestet. Auch Labortests (nach Blutprobenentnahme) zur Erfassung von IgE-Antikörpern gegen Ambrosia sind verfügbar. Eine ambrosiaspezifische Testung ist auch im Rahmen des vom bayerischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens möglich.
Ansprechpartner ist:
Priv.-Doz. Dr. Ruëff, Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie
Klinikum der Universität München
Frauenlobstr. 9-11
80337 München
Es sind kommerzielle Behandlungsextrakte verfügbar. Besteht aufgrund der Schwere des Krankheitsbilds die Indikation zu einer Hyposensibilisierung, sind die Kosten durch die Krankenkasse zu tragen. Die Behandlung erfolgt in Form von Injektionen am Oberarm und wird üblicherweise über mehrere Jahre durchgeführt. Im günstigsten Fall kann damit die allergische Reaktionslage beseitigt werden, manchmal tritt nur ein Stillstand ein.
Die ausführlichsten Informationen mit umfangreichem Bildmaterial sind im Internet aufgeführt. Eigene Informationen sowie eine Liste mit Links stellt die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zur Verfügung.
Auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (38104 Braunschweig), steht eine Beratungsbroschüre zum Download zur Verfügung.
Das Immunsystem ist das Schutzsystem unseres Körpers. Also sowas wie eine Körperpolizei gegen fiese Eindringlinge.
Nur ein starkes Immunsystem kann sich gut gegen Eindringlinge wie zum Beispiel Viren wehren. Damit du ein starkes Immunsystem bekommst, solltest du dich gesund ernähren. Also viel Obst und Gemüse essen. Ausreichend schlafen und bewegen ist auch sehr wichtig. Wenn unsere Muskeln was zu tun haben, steigen unsere Abwehrkräfte. Unsere Körperpolizei bekommt immer mehr Polizisten!
Als erstes gibt es da die Fresszellen. Die fressen die Eindringlinge auf, die sie im Körper finden. Aber sie können nur eine bestimmte Anzahl Viren oder Bakterien fressen. Mehr geht nicht. Deswegen haben sie kräftige Unterstützung.
Da gibt es zum Beispiel noch die dendritischen Zellen. Die schlagen Alarm, sobald sie einen Virus im Körper entdecken. Außerdem schauen sie sich die Viren genau an, erstellen eine Beschreibung für die T-Zellen und aktivieren sie. Und auch B-Zellen sind dabei! Sie können Antikörper machen. Die Antikörper sind sowas wie Verteidigungs-Waffen. Sie passen ganz genau zu den Viren und legen die dann einfach lahm.
Bei einer Impfung bekommst du zum Beispiel entweder Teile von Krankheitserregern oder einen stark abgeschwächten Erreger gespritzt.
Trotzdem kann unsere Körperpolizei nun anfangen, Beschreibungen des Virus zu erstellen. Sowas wie Steckbriefe. Die Steckbriefe werden im Körper aufgehoben und in dem Moment, wenn ein echtes Virus in den Körper kommt, kann der Körper dieses gleich erkennen. Er ist also super vorbereitet. Die B-Zellen können sofort mit der Arbeit loslegen und Antikörper produzieren.
Vor allem bei Impfungen mit einem stark abgeschwächten Erreger gehen über die Zeit die Antikörper im Blut verloren.
Der Körper weiß dann nicht mehr so gut, wie er die Viren bekämpfen kann. Damit sich der Körper wieder an den Steckbrief des Virus erinnern kann, braucht er eine sogenannte Auffrischungsimpfung. Das ist der eine Grund.
Es gibt aber auch noch einen anderen Grund: Manche Viren sind nämlich ziemlich hinterhältig. Sie können sich verändern und dann erkennt der Körper das Virus nicht sofort.
Deshalb bekommst du für diese veränderten Viren dann einen neuen, angepassten Impfstoff.
Bei allen Neugeborenen, bei denen die Eltern zugestimmt haben, wird die Untersuchung unmittelbar vor der Entlassung aus dem Krankenhaus, nach Möglichkeit im Alter von 36 bis 72 Lebensstunden vorgenommen. Dem Baby werden aus der Ferse ein paar Tropfen Blut entnommen, auf eine Testkarte getropft, getrocknet und in ein Screeninglabor geschickt. Die Blutentnahme kann die Pflegekraft in der Geburts- oder Kinderklinik, die Hebamme oder der niedergelassene Kinder- und Jugendarzt vornehmen. Die Aufklärung sollte zuvor durch einen Arzt erfolgen.
Wird das Neugeborene bereits innerhalb der ersten 37 Lebensstunden entlassen, so soll ihm vor der Entlassung Blut abgenommen und der Mutter bei der Entlassung eine zweite Testkarte mitgegeben werden. Der Kinder- beziehungsweise Hausarzt oder die Hebamme nimmt ein zweites Mal Blut ab und sendet diese Zweitkarte ebenfalls an das Labor. Bei einer Hausgeburt nimmt der Kinderarzt bei der U2 das Blut ab.
Ja! Die Untersuchung ist in jedem Fall dringend zu empfehlen. Die meisten betroffenen Kinder zeigen kurz nach der Geburt keinerlei Auffälligkeiten. Diese Neugeborenenuntersuchung ermöglicht die Entdeckung der Erkrankung, bevor es zu Krankheitszeichen kommt. Die dann sehr frühzeitig eingeleitete Therapie kann die Entstehung von schweren Krankheitsfolgen weitestgehend vermeiden.
Ein auffälliges Ergebnis des Neugeborenen-Screenings bedeutet, dass Ihr Kind baldmöglichst weiter untersucht werden muss, weil die Wahrscheinlichkeit für eine Krankheit erhöht ist. Das Ergebnis eines Screenings ist aber noch keine ärztliche Diagnose, und eine Aufforderung zu weiteren Untersuchungen bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Kind krank ist. Eine Wiederholung des Screenings kann manchmal auch nötig sein, weil zum Beispiel der Zeitpunkt der Blutabnahme nicht optimal oder das Blut auf der Karte nicht ausreichend war. Ein auffälliges Ergebnis wird dem verantwortlichen Arzt, das heißt der Geburts- oder Kinderklinik oder der kinderärztlichen Praxis umgehend vom Labor mitgeteilt. Dieser wird dann die Eltern kontaktieren und für eine weitere Untersuchung mit dem Kind zum Kinderarzt oder in eine Kinderklinik schicken. Spricht auch die Kontrolluntersuchung für eine Erkrankung des Kindes, sollte dieses in einem auf diese Erkrankung spezialisierten Zentrum vorgestellt werden um weitere Untersuchungen durchführen zu lassen. Bestätigt sich hier die Diagnose, wird sogleich die erforderliche Behandlung eingeleitet.
In diesem Fall ist in der Regel alles in Ordnung. Unauffällige Ergebnisse werden nur dem verantwortlichen Arzt, der das Screening durchgeführt hat, mitgeteilt. Das Screeningzentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sorgt dafür, dass die Screening-Untersuchungen allen Neugeborenen angeboten und notwendige Kontrolluntersuchungen zeitnah durchgeführt werden.
Liegt für ein Kind keine Screening-Meldung vor, weil die Karte verloren ging, die Eltern ein Screening oder eine Datenübermittlung abgelehnt haben oder die Untersuchung aus anderen Gründen unterlassen wurde, informiert das Screeningzentrum die Eltern in einem Brief über die fehlenden Screeningdaten.
Die Eltern werden vor oder kurz nach der Geburt ihres Kindes über die Möglichkeit dieser Untersuchung informiert. Vor der Blutabnahme müssen die Eltern in die Untersuchung einwilligen. Sofern die Eltern damit einverstanden sind, dass die Daten ihres Kindes an das Screeningzentrum übermittelt werden, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Screeningzentrums dafür sorgen, dass die Eltern über einen auffälligen Befund oder eine notwendige Wiederholungsuntersuchung informiert werden. Die Daten werden keiner dritten Person oder Instanz zur Verfügung gestellt.
Es gibt künftig grundsätzlich drei Möglichkeiten wie gesetzlich Versicherte an ihre apothekenpflichtigen Medikamente gelangen. Vom Vorgehen her wird das E-Rezept für das jeweilige Medikament zuerst von der Arztpraxis digital in der sicheren Gesundheitsinfrastruktur, der sogenannten Telematikinfrastruktur, abgespeichert. Versicherte haben dann die Möglichkeit das E-Rezept entweder über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) über ein Kartenlesegerät in der Apotheke einlesen zu lassen. Alternativ kann das E-Rezept auch über die E-Rezept-App abgerufen werden.
Sofern eine digitale Lösung nicht möglich ist, kann das E-Rezept über einen Papierausdruck, den die Versicherten in der Arztpraxis ausgehändigt bekommen, in der Apotheke zum Einlesen genutzt werden. Wie so ein Papierausdruck zu einem E-Rezept aussieht, können Sie in einem Muster-PDF Dokument der Kassenärztliche Bundesvereinigung sehen.
Mit der E-Rezept-App lassen sich zum einen die E-Rezepte komplett digital verwalten. Damit haben Versicherte zum einen Überblick über ihre Rezepte, die sie in den letzten 100 Tagen eingelöst haben. Über die App hat man außerdem die Möglichkeit, Medikamente direkt bei den Apotheken zu bestellen.
Die E-Rezept-App können Sie entsprechend ihres Smartphones im jeweiligen App-Store Herunterladen. Die Links zu den App-Stores finden Sie in der rechten Infobox.
Für die Anmeldung in der App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Heutzutage sind fast alle Mobiltelefone mit dem NFC-Standard ausgerüstet. Sollte das bei Ihrem Gerät nicht der Fall sein können Sie ihr Mobiltelefon über einen NFC-Sticker nachrüsten. Alternativ können Sie sich auch mit der ePA-App der jeweiligen Krankenkasse in der E-Rezept-App anmelden. Bei Fragen zum Vorgehen über die ePA-App wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse.
Mit der Auszeichnung als Green HospitalPLUS oder Best-Practice-Krankenhaus beweisen die Krankenhäuser, dass Nachhaltigkeit zu ihren Handlungsprinzipien zählt. Das ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und ein Zeichen dafür, dass Krankenhäuser über ihren Versorgungsauftrag hinaus Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Die Auszeichnungen sind auch als Bindungsinstrument für Mitarbeiter und Patienten. Eine unmittelbare finanzielle Zuwendung ist mit der Auszeichnung nicht verbunden.
Nein, das geht leider nicht. Die Green HospitalPLUS Initiative ist deutlich breiter aufgestellt, als die Green Hospital Initiative. Ein einmal als Green Hospital ausgezeichnetes Krankenhaus kann sich aber um die Green HospitalPLUS– Auszeichnung oder die Best-Practice-Krankenhaus-Vor-Auszeichnung bewerben.
Diese Leistungen werden ebenfalls geprüft und bewertet, wenn sie aktuell und nachgewiesen sind. Der Maßnahmenkatalog und die vorgesehenen Entlastungen von konkreten Anforderungen, die bereits im Rahmen anderer Initiativen erfüllt wurden, wird kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen angepasst.
Wir empfehlen zunächst, die genannten Ansprechpartner zu kontaktieren und dort eine Beratung aufzusuchen. Für die verschiedenen typischen Probleme eines Krankenhauses (alter Baubestand, veraltete Anlagen, umgebende Infrastruktur, Motivation der Mitarbeiter) gibt es Ansprechpartner in den verschiedenen entsprechend spezialisierten Einrichtungen.
Die Green HospitalPLUS Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit, Pflege und Prävention, Umwelt und Verbraucherschutz, für Bauen, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft ist auch Jury. Sie kann um weitere Experten ergänzt werden.
Die Jury prüft die fertige Bewerbung und schlägt Ihr Haus für die Auszeichnung vor wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie nehmen an der Green HospitalPLUS Initiative teil, indem Sie beginnen, die Anforderungen an den Maßnahmenkatalog zu erfüllen. Nach außen sichtbar wird Ihre Teilnahme erst durch die Auszeichnungen als Green HospitalPLUS oder Best-Practice-Krankenhaus. Dazu müssen Sie sich bewerben.
Das Ziel der Ausbildung liegt in der selbstständigen und umfassenden Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Um dies erreichen zu können, müssen zuverlässige und planbare Lernangebote und -situationen geboten werden. Dies lässt sich in der Realität eines Krankenhauses, eines Wohnbereichs oder einer häuslichen Situation jedoch nicht immer zuverlässig darstellen. Hierfür bieten Skills Labs standardisierte und realitätsnahe Übungsmöglichkeiten zum Kompetenzerwerb für praktische Fertigkeiten – außerhalb realer Settings. Dieser Kompetenzerwerb ist der schulischen, nicht der praktischen Ausbildung zuzuordnen.
Mit Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes zum 1. Januar 2024 wurde auch die Möglichkeit zur regelhaften Nutzung von Skills Labs innerhalb der generalistischen Pflegeausbildung geschaffen. Auf der Grundlage einer Genehmigung der zuständigen Behörde (Bezirksregierung) kann ein geringer Anteil eines jeden Einsatzes der praktischen Ausbildung durch praktische Lerneinheiten an der Pflegeschule ersetzt werden.
Der Umfang von professioneller Praxisanleitung in einem Skills Lab begleitet durch die Didaktik der Skills Lab-Methode sollte in einem angemessenen Umfang in Skills Labs erbracht werden können, wenn die Erreichung des Ausbildungsziels nicht gefährdet und eine Lernentwicklung von fachpraktischen Kompetenzen sichergestellt wird.
In diesem Rahmen kann der Lernprozess im Skills Lab gegebenenfalls den Mangel an Praxisanleitung in der Praxis anteilig kompensieren, verläuft in Phasen und beinhaltet Simulation am Klienten oder am Simulator.
Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem bisher geltenden Krankenpflegegesetz („Gesundheits- und Krankenpfleger/in“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“) oder Altenpflegegesetz („Altenpfleger/in“) und den diesen gleichgestellten Ausbildungen gilt kraft Gesetzes zugleich als Erlaubnis, die neue Bezeichnung „Pflegefachmann“ beziehungsweise „Pflegefachfrau“ zu führen. Das Pflegeberufegesetz sieht kein Antragserfordernis vor. Die Urkunde wird jedoch die ursprüngliche Berufsbezeichnung behalten.
Im Pflegeberufegesetz werden für die berufliche Pflege erstmals vorbehaltene Tätigkeiten für Pflegefachkräfte definiert – Aufgaben also, die nur durch Pflegefachkräfte durchgeführt werden dürfen. Angehörige anderer Heilberufe sind ausgeschlossen; dies gilt auch für Ärzte und Heilpraktiker.
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die keine Pflegefachkräfte sind, vorbehaltene Tätigkeiten weder übertragen noch deren Durchführung durch diese Personen dulden. In den vorbehaltenen Tätigkeiten spiegelt sich der Pflegeprozess als berufsspezifische Arbeitsmethode wieder.
Vorbehaltene Tätigkeiten sind
- die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs,
- die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.
- Die Durchführung pflegerischer Maßnahmen ist keine vorbehaltene Tätigkeit.
Berechtigter Personenkreis
Die Festlegung von Vorbehaltsaufgaben ist eine wesentliche Aufwertung des Pflegeberufs und gilt gleichermaßen für alle künftigen Pflegefachkräfte nach dem Pflegeberufegesetz wie auch für alle Pflegefachkräfte nach dem Krankenpflegegesetz und dem Altenpflegegesetz.
Achtung!
Daraus folgt auch bei weiter Auslegung (das heißt ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Berufsabschlüssen nach dem Pflegeberufegesetz) nicht, dass eine Pflegefachperson auch in allen Einsatzbereichen eingesetzt werden kann. Durch die verschiedenen Berufsabschlüsse wird der Erwerb unterschiedlicher Kompetenzen nachgewiesen. Daraus ergeben sich Einschränkungen für die Einsetzbarkeit in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Pflegefachkräfte müssen die ihnen im Einzelfall übertragenen vorbehaltenen Aufgaben fachgerecht durchführen können.
Hierfür tragen die Arbeitgeber die haftungsrechtliche Verantwortung.
§ 12 Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt die Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen auf die generalistische Pflegeausbildung. Hiernach kann die zuständige Behörde (Bezirksregierung) auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Dauer einer Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anrechnen. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf durch die Anrechnung nicht gefährdet werden. Die Anträge auf Anrechnung sind bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Die Einplanung des Nachtdienstes erfolgt erst in der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit und soll 80 bis 120 Stunden umfassen. Bei unter 18-Jährigen sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Nachtdienste können nur unter unmittelbarer Aufsicht von Pflegefachkräften erfolgen. Die Träger und Einrichtungen sollen der Pflegeschule die Anzahl der Stunden melden, die jeder oder jede Auszubildende im Nachtdienst leistet. Es ist geplant, dies im Ausbildungsnachweis zu erfassen.
Einrichtungen müssen zur Durchführung praktischer Ausbildung geeignet sein. Geeignet sind Einrichtungen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
In Bayern gibt es derzeit kein formelles Genehmigungsverfahren, die Regierungen überprüfen die Geeignetheit anhand eines einheitlichen Erhebungsbogens im Sinne einer Grundlagenermittlung. Bei Rechtsverstößen kann die Durchführung der Ausbildung untersagt werden.
Bei Auffälligkeiten bzw. Rechtsverstößen sollen die Verantwortlichen des Ausbildungsplans beziehungsweise die Pflegeschulen unverzüglich mit der zuständigen Regierung in Kontakt treten, um eine Gefährdung des Ausbildungsziels zu vermeiden.
Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit von der ortsansässigen Agentur für Arbeit durch das Förderprogramm WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive (ehemals WeGebAU) gefördert zu werden.
Die Höhe der Förderung für das Arbeitsentgelt ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und im § 82 SGB II festgehalten. Die Förderhöhe ist individuell unterschiedlich und unterliegt dem Ermessen der örtlichen Agentur für Arbeit. Berücksichtigt werden zum Beispiel die Arbeitsmarktsituation vor Ort, die Betriebsgröße, aber auch die persönliche Situation des Umschülers.
Im nachfolgenden Link sind die Voraussetzungen ausführlich aufgelistet:
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Informationen der Agentur für Arbeit für Jugendliche
Dein Praktikum zur Ausbildung – Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Deinen Berufsabschluss schaffen! – Assistierte Ausbildung (AsA)