Mann hält Tablet in den Händern mit der Startseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Förderprogramme der Pflege und pflegerischen Versorgung

Bayerischer Demenzfonds

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen sowie Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen. Zudem werden Preise für wissenschaftliche Arbeiten zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen verliehen. Um diese Ziele zur erreichen, werden zur Ergänzung der staatlichen Förderung Drittmittel eingeworben.

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Pflegestützpunkte

Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für Pflegestützpunkte. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige Versicherte können Angebote zur Unterstützung im Alltag, zu denen Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung Pflegender und Angebote zur Entlastung im Alltag (Entlastungsangebote) gehören, in Anspruch nehmen.

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„Bayerisches Netzwerk Pflege“ – Förderung der Familienpflege und der Angehörigenarbeit / Fachstellen für pflegende Angehörige

Im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisches Netzwerk Pflege“ fördert der Freistaat Bayern Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte.

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Förderprogramme zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neue Versorgungskonzepten und Versorgungsstrukturen

Hier finden Sie Rechtsgrundlagen zu Förderprogrammen zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen.

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PflegesoNah: Förderung der pflegerischen Versorgung im sozialen Nahraum

Die Förderrichtlinie Plege im sozialen Nahraum – PflegesoNah – soll dazu beitragen, eine bedarfsgerechte und flächendeckende pflegerische Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern.

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Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen steigern die Personal- und Fachkompetenz und führen damit zu einer Steigerung der Qualität in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung. Insbesondere im Pflegealltag nehmen die pflegerischen, medizinischen und psychosozialen Anforderungen laufend zu. Ziel der Fort- und Weiterbildungsangebote ist die Stärkung der Fachkompetenz sowie der Resilienz der in der Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen.

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Förderprogramme für Geriatrie und Palliativmedizin

Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe)

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert MoGeRe-Teams in der Anfangsphase. Hier finden Sie Informationen zu dieser Förderung.

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Förderung der Aufbauphase von Leistungserbringern der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert SAPV-Teams in der Aufbauphase. Hier finden Sie Informationen zu dieser Förderung.

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Förderprogramme für Erhalt und Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen Raum (Landarztprämie)

Eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung hat für die Bayerische Staatsregierung hohe Priorität. Einen wichtigen Beitrag leistet hier die Landarztprämie für Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich in ländlichen Gegenden des Freistaats niederlassen.

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Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)

Mithilfe der Kommunalförderrichtlinie, kurz KoFör, unterstützt Bayern seit dem 1. Januar 2024 kommunale Maßnahmen, die dem Erhalt oder der Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum dienen.

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Beste Landpartie Allgemeinmedizin – Das BeLA-Programm

Das BeLA-Programm soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Es richtet sich an Studierende der Humanmedizin.

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Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum beschlossen. Das Programm soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen zu sichern.

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Förderrichtlinie kleinere Krankenhäuser (KleinK-FöR)

Kleinere Krankenhäuser können Mittel aus der Förderrichtlinie zur Unterstützung kleinerer Krankenhäuser und zum Erhalt
von Gesundheitsversorgungsstrukturen im ländlichen Raum (Förderrichtlinie kleinere Krankenhäuser – KleinK-FöR) beantragen. Das Förderprogramm soll kleinere Kliniken auf dem Land erhalten. Insgesamt nimmt der Freistaat Bayern von 2024 bis 2028 rund 100 Millionen Euro in die Hand.

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Förderung der Rehabilitation und Prävention

Förderprogramm für die bayerischen hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder, sowie zehn Gemeinden mit Sitz eines anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebs

Bayerns Heilbäder und Kurorte setzen mit modernen Kompetenzzentren für Kur, Reha, Prävention und Medical Wellness Maßstäbe in der deutschen Gesundheitslandschaft. Sie sind Gesundheitspartner für aktive, gesundheitsbewusste Menschen und bilden die Basis für ein gesundes Leben. Kurorte sind auch Orte für Menschen, die wieder gesund werden wollen.

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Gesund.Leben.Bayern.

Für ein gesünderes Leben im Freistaat: Mit der Initiative „Gesund.Leben.Bayern.“ bringt das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wegweisende Projekte für Gesundheitsförderung und Prävention auf den Weg und will zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil motivieren.

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Förderprogramme für die Geburtshilfe

Niederlassungsprämie für Hebammen

Mit der Niederlassungsprämie in Höhe von einmalig 5.000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden.

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Bayerischer Hebammenbonus

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind, mit einer jährlichen Zahlung von 1.000 Euro. Dieser Bayerische Hebammenbonus soll der Anerkennung und Unterstützung von freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe dienen, um den werdenden Müttern in Bayern auch in Zukunft ein flächendeckendes Angebot in der Geburtshilfe gewährleisten zu können.

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Geburtshilfe-Förderprogramm „Zukunftsprogramm Geburtshilfe„

Ziel des Geburtshilfe-Förderprogramms   ist, die Landkreise und kreisfreien Städte über zwei Fördersäulen finanziell zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass die Geburtshilfe im Freistaat auch künftig auf hohem Niveau flächendeckend zur Verfügung steht. Die erste Fördersäule dient der Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung. Die zweite Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms hat die Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum zum Ziel.

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Formulare für Förderungen in den Bereichen Sucht und HIV / AIDS