Förder- und Fachprogramme
Hier finden Sie eine Übersicht der Förderprogramme und Fachprogramme sowie Formulare des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.
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Förderprogramme der Pflege und pflegerischen Versorgung
Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF
Die Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF umfasst folgende Förderprogramme:
Formulare für Förderungen im nichtkommunalen Bereich
Bayerischer Demenzfonds
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen sowie Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen. Zudem werden Preise für wissenschaftliche Arbeiten zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen verliehen. Um diese Ziele zur erreichen, werden zur Ergänzung der staatlichen Förderung Drittmittel eingeworben.
Förderprogramme zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neue Versorgungskonzepten und Versorgungsstrukturen
Hier finden Sie Rechtsgrundlagen zu Förderprogrammen zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen.
Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)
Kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen steigern die Personal- und Fachkompetenz und führen damit zu einer Steigerung der Qualität in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung. Insbesondere im Pflegealltag nehmen die pflegerischen, medizinischen und psychosozialen Anforderungen laufend zu. Ziel der Fort- und Weiterbildungsangebote ist die Stärkung der Fachkompetenz sowie der Resilienz der in der Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen.
Förderprogramme für Geriatrie und Palliativmedizin
Förderprogramme für Erhalt und Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen Raum (Landarztprämie)
Eine möglichst flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung hat für die Bayerische Staatsregierung hohe Priorität. Einen wichtigen Beitrag leistet hier die Landarztprämie für Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich in ländlichen Gegenden des Freistaats niederlassen.
Richtlinie über die Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)
Mithilfe der Kommunalförderrichtlinie, kurz KoFör, unterstützt Bayern seit dem 1. Januar 2024 kommunale Maßnahmen, die dem Erhalt oder der Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum dienen.
Stipendienprogramm für Medizinstudierende
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum beschlossen. Das Programm soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen zu sichern.
Förderrichtlinie kleinere Krankenhäuser (KleinK-FöR)
Kleinere Krankenhäuser können Mittel aus der Förderrichtlinie zur Unterstützung kleinerer Krankenhäuser und zum Erhalt
von Gesundheitsversorgungsstrukturen im ländlichen Raum (Förderrichtlinie kleinere Krankenhäuser – KleinK-FöR) beantragen. Das Förderprogramm soll kleinere Kliniken auf dem Land erhalten. Insgesamt nimmt der Freistaat Bayern von 2024 bis 2028 rund 100 Millionen Euro in die Hand.
Förderung der Rehabilitation und Prävention
Förderprogramm für die bayerischen Kurorte und Heilbäder
Bayerns Heilbäder und Kurorte setzen mit modernen Kompetenzzentren für Kur, Reha, Prävention und Medical Wellness Maßstäbe in der deutschen Gesundheitslandschaft. Sie sind Gesundheitspartner für aktive, gesundheitsbewusste Menschen und bilden die Basis für ein gesundes Leben. Kurorte sind auch Orte für Menschen, die wieder gesund werden wollen.
Gesund.Leben.Bayern.
Für ein gesünderes Leben im Freistaat: Mit der Initiative „Gesund.Leben.Bayern.“ bringt das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wegweisende Projekte für Gesundheitsförderung und Prävention auf den Weg und will zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil motivieren.
Förderprogramme für die Geburtshilfe
Bayerischer Hebammenbonus
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind, mit einer jährlichen Zahlung von 1.000 Euro. Dieser Bayerische Hebammenbonus soll der Anerkennung und Unterstützung von freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe dienen, um den werdenden Müttern in Bayern auch in Zukunft ein flächendeckendes Angebot in der Geburtshilfe gewährleisten zu können.
Geburtshilfe-Förderprogramm „Zukunftsprogramm Geburtshilfe„
Ziel des Geburtshilfe-Förderprogramms ist, die Landkreise und kreisfreien Städte über zwei Fördersäulen finanziell zu unterstützen und so dafür zu sorgen, dass die Geburtshilfe im Freistaat auch künftig auf hohem Niveau flächendeckend zur Verfügung steht. Die erste Fördersäule dient der Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung. Die zweite Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms hat die Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum zum Ziel.
Formulare für Förderungen in den Bereichen Sucht und HIV / AIDS
Rechtliche Grundlagen für Förderanträge zur PBS-FöR

Materialien für Träger der AIDS-Arbeit
Die Förderrichtlinie AIDS, das Rahmenkonzept der Beratungsstellen sowie den Dokumentationsbogen für Tätigkeiten im Rahmen der Förderrichtlinie HIV/AIDS finden Sie hier: