Förderprogramme zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie von Modellprojekten zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
Hier finden Sie Informationen zu Förderprogrammen zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie von Modellprojekten zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen.
In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze Ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie Modellprojekte zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen.
Ehrenamtliche Strukturen (Sorgenetzwerk) nach § 45c SGB XI
Der Begriff „Sorgenetzwerke“ versteht sich als Oberbegriff für verschiedene ehrenamtliche Gruppenangebote, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie deren An- und Zugehörigen zum Ziel gesetzt haben.
Sorgenetzwerke sind dabei auf Dauer ausgerichtet. In Bayern werden beispielsweise „Demenzpatinnen und -paten“, „Internationale Angehörigentutorinnen und -tutoren“ oder regionale Alzheimer Gesellschaften als Sorgenetzwerk gefördert. Für die Antragstellung der regionalen Alzheimer Gesellschaften als Sorgenetzwerk wurde ein Musterkonzept erarbeitet.
Sorgenetzwerke werden projektbezogen durch feste Zuschüsse jährlich mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Schulungen – mindestens 30 Schulungseinheiten (jeweils 45 Minuten) – und Fortbildungen – mindestens vier Fortbildungseinheiten (jeweils 45 Minuten) – werden mit bis zu 35 Euro je Schulungs- bzw. Fortbildungseinheit gefördert. Die Förderung der Sorgenetzwerke durch den Freistaat Bayern wird – ebenso wie eine etwaige kommunale Förderung – von der sozialen und privaten Pflegeversicherung verdoppelt. Es können nur Angebote mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (mindestens drei) gefördert werden, die von einer Fachkraft koordiniert werden.
Die Förderanträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen. Bei diesem sind auch weitere Informationen zur Förderung von Sorgenetzwerken einschließlich der Förderung von Schulungen und Fortbildungen der dort ehrenamtlich Tätigen erhältlich.
Für Fragen zur fachlichen Ausgestaltung der Sorgenetzwerke wenden Sie sich bitte an die regionale Fachstelle für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk.
Unterlagen zur Antragstellung
Kontakt
Modellprojekte nach § 45c SGB XI
Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für Menschen mit Demenz fördert der Freistaat Bayern gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Modellprojekte.
Gefördert werden:
- Koordinierungsstelle Bayern Demenz im Krankenhaus (KBDIK) des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- „Online-Demenzsprechstunde“ von Desideria Care e.V.
- Demenzfreundliche Apotheken als Ressource für psychische Gesundheit im Alter (DARE) – Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der LMU München
Kontakt
Pflegeselbsthilfe nach § 45d SGB XI
Die Förderung der Pflegeselbsthilfe nach § 45d SGB XI dient dem Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen zum Ziel gesetzt haben.
Pflegeselbsthilfegruppen können je Treffen mit bis zu 40 Euro gefördert werden. Für Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen beträgt die Förderung je Ansatz bis zu 20.000 Euro jährlich. Dabei setzt sich die Förderhöhe aus den Anteilen von Land sowie sozialer und privater Pflegeversicherung zusammen. Für die Antragstellung der Akteure im Bereich der Pflegeselbsthilfe wurde das „Musterkonzept Selbsthilfekontaktstelle im Bereich Pflege“ erarbeitet.
Die Förderanträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen, bei dem auch weitere Informationen zur Förderung der Pflegeselbsthilfe erhältlich sind.
Für Fragen zur fachlichen Ausgestaltung der Pflegeselbsthilfe wenden Sie sich bitte an die Selbsthilfekoordination Bayern – SeKo Bayern.

