Die Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) unterteilt sich in drei Förderlinien. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über die drei Förderlinien, insbesondere deren Zweck und Fördergegenstand verschaffen. Genauere Informationen zu den einzelnen Förderlinien, den Fördervoraussetzungen und auch Förderhindernissen können Sie gerne in den Nrn. zwei bis vier der Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) nachlesen. Im Übrigen können Sie sich bei Fragen rund um das Thema Förderung von digitalen und innovativen Gesundheits- und Pflegeprojekten bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder dem Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) sowie beim Projektträger informieren.
Förderlinie 1: Maßnahmen im Bereich E-Health und E-Care
Zweck der Förderung nach dieser Förderlinie ist es, die Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention im Freistaat Bayern voranzutreiben und auszubauen. Dadurch sollen Innovationen ausgelöst werden, welche zu einer Verbesserung der Versorgung in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Therapie, Nachsorge im ambulanten und stationären Sektor sowie in der Pflege und Rehabilitation führen. Ziel ist die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgungssystems zum Wohle aller Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Personen sowie eine Entlastung von medizinischem sowie pflegerischem Personal und der pflegenden Angehörigen. Zudem wirkt die Förderlinie auf einen Ausbau der Telematikinfrastruktur nach SGB V im Freistaat Bayern durch direkte Anbindung der geförderten Vorhaben an die Telematikinfrastruktur oder durch Nutzung der darin bereitgestellten Dienste oder kompatibler Standards hin.
Gefördert werden in dieser Förderlinie innovative Vorhaben, welche die Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützen und dadurch der Verbesserung oder Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung dienen. Inhalt des Projektes kann auch die Entwicklung neuer Verfahren in Behandlung und Pflege – mit Ausnahme der Entwicklung rein technischer Komponenten – und deren Erprobung sein.
Förderlinie 2: Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
Die Verwendung von Big-Data und Cloud-Computing hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung in vielen Bereichen gewonnen. Das gilt auch für den gesundheitlichen Bereich, in dem zunehmend mit Hilfe von verbesserter Informationstechnologie große Datenmengen gesammelt und analysiert werden können. Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten ergeben sich nicht nur bahnbrechende Fortschritte in der wissenschaftlichen Forschung, sondern auch neue verbesserte und individualisierte Therapien. Diese „Personalisierte Medizin“ beziehungsweise „P4-Medizin“ gilt mit ihrem prädiktiven, präventiven, personalisierten und partizipatorischen Ansatz als eine der weltweit erfolgversprechendsten medizinischen Entwicklungen unter Verwendung digitaler Technologien. Zweck der Förderung ist es, den wissenschaftlichen Fortschritt durch Nutzung von Gesundheitsdaten zu unterstützen und dadurch bessere Diagnostiken und Therapien zu ermöglichen. Ebenso zielt die Förderung auf den wissenschaftlichen Aufbau von Datenspeichern sowie deren Vernetzung im gesamten Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention.
Gefördert werden nach dieser Förderlinie Vorhaben, die Ansätze in der medizinischen und pflegerischen Forschung verfolgen, mittels innovativer Technologien Gesundheitsdaten zu sammeln oder auszuwerten, insbesondere mit dem Ziel, verbesserte Diagnostiken, Therapien oder Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Förderlinie 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention
Zweck der Förderung nach dieser Förderlinie ist es, innovative Lösungen mit einem weiteren Bezug zur Digitalisierung oder auch anderen, damit zusammenhängenden, technologischen Entwicklungen wie Automatisierung oder Robotik im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention zu unterstützen. Diese Lösungen bieten Vorschläge für zukunftsträchtige Erneuerungen, stellen aber auch Beiträge und Antworten für notwendige Transformationen und Strukturwandel in Folge der demografischen Entwicklung dar. Durch die Vorhaben soll das System von Gesundheit, Pflege und Prävention perspektivisch entlastet, modernisiert und zukunftssicher gemacht werden können, um insbesondere auch Versorgungsstrukturen zu verbessern.
Gefördert werden in dieser Förderlinie Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Charakter, welche im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention experimentell neue Ideen erproben oder Lösungen für bestehende Probleme in der Versorgung anbieten. Die Vorhaben sollten einen Bezug zur Digitalisierung oder anderen Zukunftstechnologien wie beispielsweise der Robotik oder der Künstlichen Intelligenz aufweisen und eine zukunftssichere Gestaltung der Versorgung ermöglichen.