Imagebild mit Ärztehand, die verschiedene medizinische Symbole zu halten scheint, Headerbild der StMGP-Seite zur Digitalisierung

Förderung von digitalen und innovativen Gesundheits- und Pflegeprojekten

Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet große Chancen. Der Freistaat Bayern erkennt diese Chancen und fördert innovative Vorhaben, um mit technisch-digitalen Mitteln Patienten, Ärzte und Pflegende in der medizinischen Versorgung zu unterstützen.

Digitalisierungsrichtlinie BayDiGuP

In Ergänzung zu den bisherigen Förderprojekten wurde im Juli 2024 die Förderrichtlinie „BayDiGuP“ erlassen. Diese ermöglicht eine transparente Vergabe von Fördermitteln innerhalb von drei Förderlinien, zu den Themen E-Health, E-Care, Gesundheitsdaten und innovativen Digitalisierungsprojekten.

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Förderaufruf Frauengesundheit und KI

Auf Grundlage der Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) finden nun auch jährlich Förderaufrufe statt, um Themenschwerpunkte für Pilotprojekte zu bilden. Frau Staatsministerin Gerlach hat für das Jahr 2024 das Thema „Frauengesundheit und Künstliche Intelligenz“ festgelegt. Interessierte Personen können im Zeitraum von 1. August 2024 bis spätestens 23. September 2024 eine Projektskizze unter dem Portal von Bayern Innovativ einreichen.

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Förderrichtlinie für digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte

(Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie – BayDiGuP)

In Ergänzung zu den bisherigen Förderprojekten wurde im Juli 2024 die Förderrichtlinie „BayDiGuP“ erlassen. Diese ermöglicht eine transparente Vergabe von Fördermitteln innerhalb von drei Förderlinien, zu den Themen E-Health, E-Care, Gesundheitsdaten und innovativen Digitalisierungsprojekten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert im Rahmen der Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) Maßnahmen, um

  • die Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention im Freistaat Bayern voranzutreiben und auszubauen,
  • den wissenschaftlichen Fortschritt durch Nutzung von Gesundheitsdaten zu unterstützen und dadurch bessere Diagnostiken und Therapien zu ermöglichen
  • und um innovative Lösungen mit einem weiteren Bezug zur Digitalisierung oder auch anderen, damit zusammenhängenden, technologischen Entwicklungen wie Automatisierung oder Robotik im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention zu unterstützen.
  • Die Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie – BayDiGuP ist zum 01. Juli 2024 in Kraft getreten. Bewilligungsbehörde ist für Vorhaben mit dem schwerpunktmäßigen Thema Pflege das Landesamt für Pflege (LfP), bei allen übrigen Vorhaben das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
  • Förderungen erfolgen im Wettbewerb. Insbesondere werden jährlich themenbezogene Förderaufrufe durchgeführt.

Fördergegenstände

Die Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) unterteilt sich in drei Förderlinien. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über die drei Förderlinien, insbesondere deren Zweck und Fördergegenstand verschaffen. Genauere Informationen zu den einzelnen Förderlinien, den Fördervoraussetzungen und auch Förderhindernissen können Sie gerne in den Nrn. zwei bis vier der Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) nachlesen. Im Übrigen können Sie sich bei Fragen rund um das Thema Förderung von digitalen und innovativen Gesundheits- und Pflegeprojekten bei der zuständigen Bewilligungsbehörde beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder dem Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) LfP) sowie beim Projektträger informieren.

Förderlinie 1: Maßnahmen im Bereich E-Health und E-Care

Zweck der Förderung nach dieser Förderlinie ist es, die Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention im Freistaat Bayern voranzutreiben und auszubauen. Dadurch sollen Innovationen ausgelöst werden, welche zu einer Verbesserung der Versorgung in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Therapie, Nachsorge im ambulanten und stationären Sektor sowie in der Pflege und Rehabilitation führen. Ziel ist die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgungssystems zum Wohle aller Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Personen sowie eine Entlastung von medizinischem sowie pflegerischem Personal und der pflegenden Angehörigen. Zudem wirkt die Förderlinie auf einen Ausbau der Telematikinfrastruktur nach SGB V im Freistaat Bayern durch direkte Anbindung der geförderten Vorhaben an die Telematikinfrastruktur oder durch Nutzung der darin bereitgestellten Dienste oder kompatibler Standards hin. 

Gefördert werden in dieser Förderlinie innovative Vorhaben, welche die Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention unterstützen und dadurch der Verbesserung oder Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung dienen. Inhalt des Projektes kann auch die Entwicklung neuer Verfahren in Behandlung und Pflege – mit Ausnahme der Entwicklung rein technischer Komponenten – und deren Erprobung sein.

Förderlinie 2: Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten

Die Verwendung von Big-Data und Cloud-Computing hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung in vielen Bereichen gewonnen. Das gilt auch für den gesundheitlichen Bereich, in dem zunehmend mit Hilfe von verbesserter Informationstechnologie große Datenmengen gesammelt und analysiert werden können. Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten ergeben sich nicht nur bahnbrechende Fortschritte in der wissenschaftlichen Forschung, sondern auch neue verbesserte und individualisierte Therapien. Diese „Personalisierte Medizin“ beziehungsweise „P4-Medizin“ gilt mit ihrem prädiktiven, präventiven, personalisierten und partizipatorischen Ansatz als eine der weltweit erfolgversprechendsten medizinischen Entwicklungen unter Verwendung digitaler Technologien. Zweck der Förderung ist es, den wissenschaftlichen Fortschritt durch Nutzung von Gesundheitsdaten zu unterstützen und dadurch bessere Diagnostiken und Therapien zu ermöglichen. Ebenso zielt die Förderung auf den wissenschaftlichen Aufbau von Datenspeichern sowie deren Vernetzung im gesamten Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention.

Gefördert werden nach dieser Förderlinie Vorhaben, die Ansätze in der medizinischen und pflegerischen Forschung verfolgen, mittels innovativer Technologien Gesundheitsdaten zu sammeln oder auszuwerten, insbesondere mit dem Ziel, verbesserte Diagnostiken, Therapien oder Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Förderlinie 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention

Zweck der Förderung nach dieser Förderlinie ist es, innovative Lösungen mit einem weiteren Bezug zur Digitalisierung oder auch anderen, damit zusammenhängenden, technologischen Entwicklungen wie Automatisierung oder Robotik im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention zu unterstützen. Diese Lösungen bieten Vorschläge für zukunftsträchtige Erneuerungen, stellen aber auch Beiträge und Antworten für notwendige Transformationen und Strukturwandel in Folge der demografischen Entwicklung dar. Durch die Vorhaben soll das System von Gesundheit, Pflege und Prävention perspektivisch entlastet, modernisiert und zukunftssicher gemacht werden können, um insbesondere auch Versorgungsstrukturen zu verbessern.

Gefördert werden in dieser Förderlinie Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Charakter, welche im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention experimentell neue Ideen erproben oder Lösungen für bestehende Probleme in der Versorgung anbieten. Die Vorhaben sollten einen Bezug zur Digitalisierung oder anderen Zukunftstechnologien wie beispielsweise der Robotik oder der Künstlichen Intelligenz aufweisen und eine zukunftssichere Gestaltung der Versorgung ermöglichen.

Förder-Eckpunkte

  • Projekte können in der Regel bis zu einer Dauer von drei Jahren gefördert werden.
  • Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
  • Es können maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent aller zuwendungsfähigen Ausgaben in Form von baren Mitteln (Eigenmittel) zur Finanzierung einzubringen.
  • Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
  • Bewilligungsbehörde ist für Vorhaben mit dem schwerpunktmäßigen Thema Pflege das Landesamt für Pflege (LfP), bei allen übrigen Vorhaben das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
  • Gefördert werden grundsätzlich nur Vorhaben im Gebiet des Freistaats Bayern.
  • Die Förderung nach den Förderlinien erfolgt insbesondere durch Förderaufrufe, die den Rahmen dieser Richtlinie gegebenenfalls weiter konkretisieren können. In den Förderaufrufen werden thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien spezifisch festgelegt.

Förderaufruf

  • Die Förderung nach den Förderlinien der Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) erfolgt insbesondere durch Förderaufrufe, die den Rahmen dieser Richtlinie gegebenenfalls weiter konkretisieren können. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention führt hierfür jährliche Förderaufrufe durch.
  • In den Fördercalls werden thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien spezifisch festgelegt.
  • Im Jahr 2024 findet ein Förderaufruf für digitale und innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte zum Schwerpunktthema „Frauengesundheit und Künstlicher Intelligenz“ statt. Projektvorschläge können bis zum 23. September 2024 eingereicht werden.
  • Es ist beabsichtigt, bis zu drei Einzel- oder Verbundvorhaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren zu fördern. Für die Förderung im Rahmen des Förderaufrufs 2024 gibt es insgesamt Fördermitteln in Höhe von bis zu neun Millionen Euro
  • Aktuelle Förderaufrufe werden auf dieser Internetseite, auf dem Förderportal des für die Wirtschaft zuständigen Staatsministeriums sowie in der Datenbank „Förderfinder“ des für Digitales zuständigen Staatsministeriums veröffentlicht.
  • Weitere Informationen zum Förderaufruf 2024 finden Sie aktuell auf dieser Seite und auf der Internetseite des Projektträgers Bayern Innovativ.

Antragstellung und Verfahren

  • Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen. Gefördert werden können auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Partner (Verbundvorhaben).
  • Anträge sind unter Verwendung des Antragsvordrucks des verlinkten Musters bei der zuständigen Bewilligungsbehörde auf schriftlichem oder elektronischem Wege zu stellen. Anträge auf Förderungen, mit denen noch im laufenden Kalenderjahr begonnen werden sollen, sind bis spätestens zum 31. August eines Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde vollständig einzureichen. Bei später eingehenden Anträgen kann eine Bewilligung nicht mehr gewährleistet werden.
  • Dem Antrag beizufügen sind:
  • Eine ausführliche Vorhabenbeschreibung; im Falle von Verbundvorhaben ist eine Gesamtvorhabensbeschreibung (Mantelantrag) sowie eine kurze Beschreibung je Partner einzureichen.
  • Ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Aufstellung der im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck anfallenden Ausgaben und Übersicht über die angedachte Finanzierung; der Ausgaben und Finanzierungsplan kann in die Vorhabensbeschreibung integriert werden.
  • Nachweise über Bemühungen, zusätzliche Mittel von Dritten einzuwerben oder eine entsprechende Erklärung darüber, dass keine Mittel eingeworben werden konnten.
  • Eine Einverständniserklärung des Zuwendungsempfängers darüber, dass die Vorhabensbeschreibung zum Zweck der Einholung erforderlicher Expertisen an andere Stellen weitergereicht werden dürfen.
  • Auf Aufforderung der Bewilligungsbehörden sind gegebenenfalls weitere Unterlagen einzureichen (zum Beispiel Datenschutzkonzepte, Personalunterlagen oder Erklärungen nach EU-Beihilferecht).