Papiermännchen

Bayerischer Demenzfonds

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen sowie Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen. Zudem werden Preise an wissenschaftliche Arbeiten zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen verliehen. Um diese Ziele zur erreichen, werden zur Ergänzung der staatlichen Förderung Drittmittel eingeworben.

Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Pflege (LfP):

Demenz ist zwar kein vollkommenes Tabu mehr, aber Vorbehalte gibt es immer noch. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg zu einer demenzfreundlichen Gesellschaft, wo Menschen mit Demenz dazu gehören und mittendrin sind. Für Ihr Engagement bedanke ich mich ganz herzlich!
Klaus Holetschek, Staatsminister

Bausteine

Der Bayerische Demenzfonds setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

Fördern

Eine Hand legt Bausteine stufig aufwärts.

1. Fördersäule: Teilhabeangebote

Der Bayerische Demenzfonds fördert seit dem 1. Januar 2020 Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen, zum Beispiel:

  • kulturelle, musische, sportliche oder andere soziale Angebote
  • generationenübergreifende Angebote

Die Angebote sollen möglichst unter Beteiligung von bürgerschaftlich Engagierten durchgeführt werden. Das Miteinander von Menschen ohne und mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Wer / Was kann gefördert werden?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren An- und Zugehörigen in Bayern engagieren, können gefördert werden.

Die Förderung des Angebotes setzt voraus, dass dieses noch nicht begonnen wurde.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt 2.000 bis 15.000 Euro, jedoch höchstens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bis spätestens 30. Juni beziehungsweise 31. Dezember des Jahres (Eingang beim Landesamt für Pflege) zu stellen. Dazu ist das bereitgestellte Antragsformblatt zu verwenden.

Dieses enthält Angaben

  • zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller,
  • zu Ziel und Zweck des Angebotes,
  • Maßnahmen der konkreten Umsetzung,
  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit sowie
  • zur Finanzierung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der regionalen Fachstelle für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk oder dem Landesamt für Pflege.

2. Fördersäule: Demenzsensible Kommunen

Für die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen ist eine demenzsensible Gestaltung des Lebensortes sowie die Akzeptanz und Solidarität vor Ort entscheidend. Seit dem 01.01.2023 können Kommunen gefördert werden, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich aus- und aufbauen.

Wer / Was kann gefördert werden?

Kommunen in Bayern, die Programme zum Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Strukturen und zur Stärkung der Solidarität vor Ort mit Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen entwickeln und umsetzen.
Die Förderung des Projektes setzt voraus, dass die Umsetzung des Programms noch nicht begonnen wurde.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt 2.000 bis 20.000 Euro, jedoch höchstens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bis spätestens 30. Juni beziehungsweise 31. Dezember des Jahres zu stellen. Dazu ist das bereitgestellte Antragsformblatt zu verwenden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der regionalen Fachstelle für Demenz und Pflege in Ihrem Regierungsbezirk oder dem Landesamt für Pflege.

Auszeichnen

Hand stapelt Bausteine mit Haken-Motiv.

Aus Mitteln des Bayerischen Demenzfonds werden jährlich Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen befassen.

Wer kann ausgezeichnet werden?

Es können Autorinnen und Autoren, die sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelor-, Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation) mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zuhause leben, und ihren An- und Zugehörigen befassen, ausgezeichnet werden. Die Arbeit soll einen Bezug zum Freistaat Bayern haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein, wobei die Abgabe nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf.

Wie hoch ist die Auszeichnung?

Es wird eine Geldprämie von 1.000 Euro vergeben.

Wie kann man sich bewerben?

Die Bewerbung ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres (Eingang beim Landesamt für Pflege) einzureichen. Dazu ist das bereitgestellte Antragsformblatt zu verwenden. Zusätzlich sollen ein tabellarischer Lebenslauf, eine einseitige Zusammenfassung der Arbeit, ein PDF der Abschlussarbeit sowie ein Empfehlungsschreiben der Betreuerin beziehungsweise des Betreuers eingereicht werden. Die Unterlagen sollen ausschließlich per E-Mail als pdf-Datei geschickt werden:

E-Mail: demenzfonds@lfp.bayern.de mit dem Kennwort „Auszeichnungen Bayer. Demenzfonds“

Spenden

Baustein mit lachendem Gesicht

Der Bayerische Demenzfonds finanziert Maßnahmen zum einen aus Mitteln des Freistaates Bayern, zum anderen aus freiwilligen Spenden. Soweit Spenden mit der Zweckbestimmung für ein konkretes Angebot oder Programm verbunden sind, kann dieses nicht mit Landesmitteln ergänzt werden.

Jeder Euro fließt in die Arbeit des Bayerischen Demenzfonds und damit in das Engagement für Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen. Jeder Beitrag ist wertvoll und willkommen!

Spendenkonto:
Staatsoberkasse Bayern
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck:
PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds

Ihre Spende können Sie steuerlich geltend machen. Spendenbescheinigungen ab einer Spendenhöhe von 300 Euro werden automatisch ausgestellt, sofern die Adresse der Spenderin oder des Spenders angegeben ist. Bei einer Spende unter 300 Euro gilt Ihr Überweisungsträger als Spendenquittung.

Bei Fragen können Sie sich gerne wenden an:

Kontakt

Flyer zum Thema

  • PDF 982,19 KB

    Flyer „Fördern, Auszeichnen, Spenden“