Grundlagen und Höhe der Förderung
Im Wege einer Projektförderung können Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege mit bis zu 100.000 Euro für maximal 36 Monate gefördert werden.
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).
Förderantrag
Einen Antrag können stellen: Träger, die eine Pflegeeinrichtung betreiben, Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) sowie Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.
Der Antrag ist an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zu richten.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Projektskizze mit der Skizzierung des Entwicklungskonzepts
- die Darlegung von Ziel und Zweck des Vorhabens, der innovative und ggf. modellhafte Ansatz, der geplante Projektumfang und die Dauer des Vorhabens
- ein Finanzierungsplan
Beispiele für eine Förderung
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt anfallen
- Nachgewiesene Ausgaben für die von Dritten erbrachten Planungsleistungen nach Nr. 3.4.2
Nicht förderfähig sind zum Beispiel:
- Ausgaben für Maßnahmen nach DIN 18040-02:2011-09 (barrierefreies Bauen)
- Ausgaben für Grunderwerb und Erschließungskosten
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Kontakt
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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Referat 43
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+49 89 95414-2995 und Durchwahl: -2244
- referat43@stmgp.bayern.de