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Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum beschlossen. Das Programm soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in allen Landesteilen zu sichern.

Das Stipendienprogramm des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Medizinstudierende ist eine Säule des Förderprogramms zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung. Ziel ist, Medizinstudentinnen und -studenten frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf hohem Niveau gewährleisten zu können.

Bis 30. September 2024 konnten insgesamt bereits 306 Medizinstudierende mit einem Stipendium unterstützt werden.

Wir wollen angehende Mediziner frühzeitig für den ländlichen Raum begeistern. Der ländliche Raum hat seinen Charme und bietet eine hohe Lebensqualität. Ich appelliere an alle interessierten Medizinstudenten, sich dafür zu bewerben. Sie sind uns viel wert!
Klaus Holetschek, Staatsminister

Wesentliche Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern. Ausgenommen davon sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.
  • Erfolgreicher Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  • Verpflichtung der Studentin / des Studenten, die fachärztliche Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums aufzunehmen sowie die fachärztliche Weiterbildung im Fördergebiet zu absolvieren (Einzelheiten dazu in der Förderrichtlinie).
  • Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung mindestens 60 Monate im Fördergebiet ärztlich tätig zu sein (Einzelheiten dazu in der Förderrichtlinie).

Höhe der Förderung

  • Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat.
  • Gewährung bis zum Ende des Medizinstudiums, längstens für 48 Monate.

Antragstellung

Bitte richten Sie den Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Bayerische Gesundheitsagentur):

Informationen zur Antragstellung zum Stipendienprogramm für Medizinstudierende können Sie der Internetseite der Bayerischen Gesundheitsagentur entnehmen.

Fragen können Sie direkt an die Förderstelle richten:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1
– Stipendiatenprogramm –
Prinzregentenstr. 6
97688 Bad Kissingen

Telefon: 09131 6808-7246
Telefax: 09131 6808-7333
E-Mail: stipendium@lgl.bayern.de

Näheres zu den Bedingungen der Förderung können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Stipendiatenseminar 2023

Das 2014 initiierte Stipendiatenseminar fand vom 11. bis 12. November 2023 in Augsburg zum bereits zehnten Mal statt. Mit dem Thema „Sicher im Umgang mit Unsicherheiten“ wurde erneut ein interessanter und vor allem aktuell äußerst relevanter Inhalt während des Stipendiatenseminars aufgegriffen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Stipendiatenseminars 2023 in Augsburg

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Stipendiatenseminars 2023 in Augsburg

Publikationen zum Thema

  • PDF 405,29 KB

    Flyer zur ÖGD-Quote

  • Landärzte gesucht! Wir fördern Ihren Weg zum Traumberuf

  • Gerichtsärztlicher Dienst in Bayern – Informationen für Bewerber

  • Zukunftssichere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum