Hygiene im Krankenhaus und anderen medizinischen Einrichtungen
Die Krankenhaushygiene befasst sich mit der Erforschung, Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, die in Krankenhäusern, Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen im Zuge eines Aufenthalts oder einer Behandlung erworben werden. Sie dient gleichermaßen dem Schutz der Patientinnen und Patienten wie dem des Personals. Ziel der Krankenhaushygiene ist es, das Infektionsrisiko und die Anzahl der nosokomialen Infektionen durch die Maßnahmen Erkennen – Verhüten – Bekämpfen zu minimieren.
Hygienemaßnahmen
Ein grundlegender Bestandteil der Prävention von Erregerübertragungen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sind die verschiedenen Maßnahmen der Basishygiene, deren konsequente Einhaltung entscheidend zur Vermeidung von Erregerübertragungen und somit zur Senkung der Rate nosokomialer Infektionen führt. Die Maßnahmen gelten ausnahmslos beim Umgang mit allen Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrem Erregerstatus.
Die wichtigsten Maßnahmen der Basishygiene sind
- die hygienische Händedesinfektion,
- Flächendesinfektion,
- Sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten,
- Verwendung von Schutzkleidung und
- Hygieneinformationen auch für nicht-medizinische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher.
Händehygiene
Bakterien und Viren werden besonders leicht über Hände übertragen. Es ist daher wichtig, dass nicht nur das Krankenhauspersonal, sondern auch Patientinnen und Patienten, Angehörige und Besucherinnen und Besucher Hygiene-Standards einhalten.
Informationen zum Thema Händehygiene finden Sie unter:
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage bietet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, der Übertragung von Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das IfSG regelt in § 23, dass die Leiterinnen und Leiter von Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen haben, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Die Einhaltung des Standes der Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beachtet worden sind. Die KRINKO erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer und weiterer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern, anderen medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe.
Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
In Bayern ist zum 1. Januar 2011 die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) in Kraft getreten. Diese gibt umfassende Vorgaben zu den personell-fachlichen, betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Pflichten der Einrichtungen zur Einhaltung der Infektionshygiene vor. Sie enthält insbesondere auch detaillierte Vorgaben zum Hygienefachpersonal in den medizinischen Einrichtungen. Die Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene zweite novellierte Fassung der MedHygV wird aktuell überarbeitet.
Infektionshygienische Überwachung in Bayern
Medizinische Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 23 Abs. 6 IfSG, § 14 Abs. 1 MedHygV). In Bayern beruht das infektionshygienische Überwachungskonzept von medizinischen Einrichtungen auf den drei Säulen der Regelüberwachung, der anlassbezogenen Überwachung und der Schwerpunktüberwachung. Im Rahmen der Schwerpunktüberwachung werden mit in der Regel jährlich wechselnden Projekten, in denen jeweils ein bestimmtes Thema/ bestimmte Stationen in den Fokus genommen werden, die Krankenhäuser in Bayern begangen.
Beschwerden über medizinische Einrichtungen
Wenn Sie eine Hygienebeschwerde haben, ist es sinnvoll, diese zunächst bei der Leitung der Einrichtung vorzubringen. Schildern Sie die Umstände und versuchen Sie, eine Klärung zu erwirken. Eine Beschwerde über etwaige beobachtete hygienerelevante Vorkommnisse kann auch an das zuständige Gesundheitsamt vor Ort gerichtet werden (Gesundheitsämter in Bayern).