Cannabis

Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Sie finden auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zum Thema Cannabis in Bayern.

Was ist Cannabis?

Nach Alkohol und Nikotin ist Cannabis das weltweit am weitesten verbreitete Suchtmittel. Gewonnen wird es aus der Cannabispflanze (Cannabis sativa), die zur Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) gehört. Cannabis wird schon seit Jahrhunderten als Nutz- und Heilpflanze angebaut. Die psychoaktive Wirkung beruht auf der Produktion von Cannabinoiden, insbesondere dem Tetrahydrocannabinol (THC), das speziell in den Blüten der weiblichen Hanfpflanze angereichert wird.

THC entfaltet seine Rauschwirkung im menschlichen Körper durch die Bindung an Rezeptoren des körpereigenen Cannabinoidsystems. Insgesamt enthält die Hanfpflanze mindestens 60 unterschiedliche Cannabinoide, von denen aber nur einige psychoaktiv wirken. Die stärkste psychoaktive Wirkung geht vom THC aus. Nicht psychoaktiv wirksam ist beispielsweise das in der Hanfpflanze ebenfalls enthaltene Cannabidiol (CBD). Cannabis wird meist in Form von Haschisch („Hasch“, Harz der Blütenstände) oder Marihuana („Gras“, getrocknete Blüten und Blätter der Cannabispflanze), seltener auch als Haschischöl (konzentrierter Anzug des Cannabis-Harzes) konsumiert.

Die häufigste Konsumform ist das Rauchen meist in Kombination mit Tabak. Mittlerweile gibt es Verfahren zur Extraktion und Anreicherung von Cannabinoiden aus Hanfpflanzen und auch Syntheseverfahren. Gerade die synthetischen Cannabinoide aus unkontrollierter Herstellung stellen eine besondere Gefahr für Konsumierende dar.

Anbau Cannabis

Zahlen und Risiken zum Cannabiskonsum

Im aktuellen Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) 2021 gaben knapp neun Prozent der befragten 18- bis 64-jährigen Deutschen an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Vor allem unter jungen Menschen gewinnt der Konsum von Cannabis zunehmend an Bedeutung. Daten der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), seit 13.02.2025 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), zum Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener aus dem Jahr 2021 zeigen, dass in Deutschland in den letzten zwölf Monaten knapp acht Prozent der zwölf- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen sowie 25 Prozent der 18- bis 25-jährigen Erwachsenen Cannabis konsumiert haben. Die statistischen Kennzahlen weisen auf eine Etablierung des Konsums im Jugend- und jungen Erwachsenenalter hin, wobei der Probierkonsum noch höher liegt.

Die Entwicklung ist umso besorgniserregender, da insbesondere für diese Altersgruppen der Konsum von Cannabis mit erheblichen Gesundheitsgefahren einhergeht. Denn Cannabis ist ein sehr wirksames stimmungs- und wahrnehmungsveränderndes Suchtmittel mit erheblichen und zum Teil unumkehrbaren gesundheitlichen und sozialen Risiken.

Neben körperlichen Erkrankungen, wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen begünstigt Cannabis insbesondere psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen. Cannabiskonsum, insbesondere im jungen Lebensalter, birgt aufgrund der noch andauernden Gehirnentwicklung, die bis weit in die dritte Lebensdekade hineinreicht, die Gefahr von strukturellen und funktionellen Beeinträchtigungen des Gehirns. Die Folge können Einbußen in Lern- und Gedächtnisleistungen sowie Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz sein und somit die altersgerechte Entwicklung junger Menschen nachhaltig gefährden.

Menschen, die häufig Cannabis konsumieren, brechen öfter die Schule ab, besuchen seltener eine Universität und haben seltener akademische Abschlüsse als ihre nicht konsumierenden Altersgenossinnen und Altersgenossen. Darüber hinaus kann der Konsum von Cannabis zu Sucht und Abhängigkeit mit Toleranzentwicklung (immer höhere Dosen notwendig) und Entzugssymptomen führen. Eine Überdosierung von Cannabis kann unmittelbar Wahn, Halluzinationen, Benommenheit sowie körperliche Symptome, wie beispielsweise Herzrasen, Herzrhythmusstörungen, Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen zur Folge haben und bedarf in der Regel einer notfallmäßigen Behandlung.

Daten zur Frage, inwieweit sich das seit dem 1. April 2024 in Kraft getretene KCanG auf den Konsum in Deutschland ausgewirkt hat, liegen noch nicht vor. Erste Hinweise können der Epidemiologische Suchtsurvey 2024 oder auch die Drogenaffinitätsstudie liefern, deren Ergebnisse erst im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht werden.
Internationale Daten zum Konsumverhalten nach einer Cannabis-Legalisierung variieren zwischen den einzelnen Ländern. Ergebnisse des Cannabis-Gutachtens des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg (Effekte einer Cannabislegalisierung, ECaLe-Gutachten) weisen allerdings auf einen Zusammenhang zwischen der Art und Weise, wie Drogenpolitik gestaltet wird, und dem beobachtbaren Konsumverhalten hin. Das Gutachten zeigt in seiner Analyse von über 160 Studien aus Ländern, in denen Cannabis für Genusszwecke freigegeben wurde, eindeutig, dass als Folge der Legalisierung vor allem eine langfristige Zunahme des Konsums von Canna-bis bei Erwachsenen und insbesondere auch bei jungen Menschen begünstigt wird, einschließlich damit einhergehender vielfältiger Probleme. Ein Anstieg der Konsumentenzahlen in Deutschland kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Cannabis: Legal – aber es gelten trotzdem Regeln!

Konsumverbote nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG)

  • Der Konsum von Cannabis ist in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich) verboten. Nach Auffassung des bayerischen Gesundheitsministeriums greift dieses Konsumverbot in geschlossenen Räumen stets dann, wenn im selben Raum Minderjährige anwesend sind.
  • Der öffentliche Konsum von Cannabis ist ferner verboten
    • in Schulen und in deren Sichtweite,
    • auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
    • in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
    • in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
    • in Fußgängerzonen zwischen sieben und 20 Uhr sowie
    • innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.

Als Sichtweite gilt dabei ein Abstand von 100 Metern um den Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung.

Rauchverbote nach dem bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG)

  • Die im GSG geregelten Cannabisrauchverbote gelten nicht nur für das Rauchen, sondern auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten.
  • Das Rauchen von Cannabisprodukten ist insbesondere verboten in
    • Behörden und Gerichten,
    • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (z. B. Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätze, Jugendherbergen),
    • Bildungseinrichtungen für Erwachsene (z. B. Universitäten, Hochschulen, Volkshochschulen),
    • Einrichtungen des Gesundheitswesens,
    •  Heimen,
    • Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
    •  Sportstätten,
    • Gaststätten (dazu zählen z. B. auch Bars und Cafés, sowie Festzelte auf Volksfesten),
    • Verkehrsflughäfen.
  • Ferner ist das Rauchen von Cannabisprodukten im Außenbereich von Gaststätten – also auch in Biergärten – verboten.
  • Auch das Rauchen von Cannabisprodukten auf dem Gelände von Volksfesten – also in Außengastronomiebereichen, vor und in den Fahrgeschäften, an den Schaustellerbuden und auf den Verkehrsflächen (mit Ausnahme der privaten Aufenthaltsbereiche dort beruflich Beschäftigter) – ist verboten.
  • Der Umgang mit Cannabis (also insbesondere der Anbau und der Besitz) ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
  • Besitz von Cannabis:
    • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.
    • An ihrem Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Dies ist auch insgesamt die Obergrenze an Cannabis, die eine Person besitzen darf. Es ist also z. B. nicht zulässig, an mehreren Wohnsitzen jeweils 50 Gramm Cannabis zu lagern oder 50 Gramm am Wohnsitz und 25 Gramm am Körper.
    • Unter getrocknetem Cannabis ist nach Auffassung des bayerischen Gesundheitsministeriums konsumierfähiges Cannabis zu verstehen.
  • Eigenanbau von Cannabis:
    • Personen ab 18 Jahren dürfen am Wohnsitz oder ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen.
    • Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Sicherungsmaßnahmen:
    • Cannabispflanzen, Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) und das geerntete Cannabis sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, zu schützen. Dazu zählt unter anderem:
      • Sicherung von Grow-Boxen und sonstigen Gewächshäusern oder Anbauflächen durch mechanische oder elektronische Verriegelungsvorrichtungen.
      • Verwahrung des geernteten und verarbeiteten Cannabis und nicht genutzter Cannabissamen in kindersicheren Behältnissen oder in gegen Zutritt beziehungsweise Zugriff gesicherten Räumen oder Schränken.
  • Werbung und jede Form des Sponsorings sowohl für Cannabis als auch für Anbauvereinigungen sind verboten.
  • Dazu zählt mit Blick auf Anbauvereinigungen insbesondere auch die Mitgliederanwerbung in Form von Anzeigen via Zeitung, Internet oder in den sozialen Medien.
  • Verstöße gegen die oben aufgeführten Regeln sind straf- oder bußgeldbewehrt.
  • Zur Konkretisierung hat das bayerische Gesundheitsministerium einen Bußgeldkatalog bekannt gemacht.

Die Regelungen zu den Anbauvereinigungen sind zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten. In Bayern ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zuständig für den Vollzug der für Anbauvereinigungen geltenden Regeln. Weitergehende Informationen für Anbauvereinigungen können Sie dem Internetauftritt des LGL entnehmen.

FAQ

Fragen zu Anbau und der zentralen Kontrolleinheit

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt Antworten auf einige der wichtigsten Fragen.

Prävention und Suchthilfe

Um der auch schon vor der Legalisierung beobachteten Zunahme des Cannabiskonsums von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu begegnen, hat das bayerische Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am LGL eine ganzheitliche Strategie zur Cannabisprävention für eine systematische Präventionsarbeit im Freistaat entwickelt.

Bayern setzt dabei den Schwerpunkt auf zielgruppenspezifische, evidenzbasierte Präventionsangebote, die sich insbesondere an die von Cannabis gefährdete Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen richten. Im Sinne eines konsequenten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutzes sollen diese Angebote einen nachhaltigen Beitrag leisten, den Cannabiskonsum bei jungen Menschen zu verringern und die Risikowahrnehmung zu steigern.

Cannabisprävention an bayerischen Schulen und Hochschulen

Insbesondere im schulischen Umfeld besteht die Möglichkeit junge Menschen frühzeitig zum Thema Cannabis zu erreichen. daher wurden einige Projekte ins Leben gerufen, die wir Ihnen vorstellen wollen.

Bereits zum November 2022 startete das bayerische Gesundheitsministerium in enger Abstimmung mit dem Kultusministerium das Cannabis-Schulprojekt. Es zielt darauf ab, die Cannabis-Präventionsarbeit an Schulen nachhaltig zu stärken. In evidenzbasierten Workshops werden Jugendliche der Jahrgangsstufen acht bis zehn über die Risiken des Cannabiskonsums aufgeklärt und für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema sensibilisiert. Sie erhalten so ein fundiertes Verständnis über die Risiken des Cannabiskonsums und bekommen Fähigkeiten vermittelt, um informierte Entscheidungen über den Umgang mit Cannabis zu treffen. Die Workshops fördern dabei nicht nur das Wissen über die Gefahren und die Wirkungen von Cannabis, sondern regen auch dazu an, persönliche Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren. Die Workshops werden von lokalen Fachkräften der Suchtprävention durchgeführt, die speziell hierfür zu Moderatorinnen und Moderatoren geschult wurden. Die lokale Koordination des Projektes liegt bei den Regierungen.

Zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften sowie in der Jugend- und Schulsozialarbeit tätigem Personal hat das ZPG in Kooperation mit der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) den Online-Kurs „Cannabis und Schule: wissen, verstehen, handeln“ entwickelt, um Lehrkräfte sowie Jugend- und Schulsozialarbeiter auf die Herausforderungen im Umgang mit Cannabis im schulischen Kontext vorzubereiten.

Seit Januar 2024 können bayerische Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dieses Angebot zu Fortbildungszwecken nutzen. Anhand interaktiver Methoden und lebensechter Beispiele lernen Teilnehmende Hintergrundinformationen über Cannabis und wie sie mit cannabisbezogenen problematischen Situationen im beruflichen Alltag umgehen können. Der Online-Kurs stellt eine wichtige Ergänzung der bayerischen Strategie zur Cannabisprävention an Schulen dar. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Pilotphase in Bayern wird der Online-Kurs mittlerweile auch bundesweit ausgerollt. Für seine Qualität spricht die Auszeichnung mit dem Comenius Siegel der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien e. V. Darauf aufbauend arbeitet das ZPG in enger Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren an einer Ausdehnung der Kursinhalte auf das Setting Jugendarbeit.

Im Kontext der schulischen Suchtprävention leistet auch die Elternarbeit einen entscheidenden Beitrag. Aktuell werden Elternabende zur suchtpräventiven Information zum Thema Cannabis in Bayern etabliert. Erste Schulungen von Fachkräften der Suchtprävention hierzu fanden bereits in Bayern statt. In den Kursen soll Eltern Wissen zum Thema Cannabis vermittelt werden und insbesondere auch, wie sie darüber mit ihren Kindern reden können.

Ergänzend zum Cannabis-Schulprojekt wurde Ende 2023 das Projekt „Cannabisprävention an Bayerischen Hochschulen und Universitäten sowie Berufsschulen“ gestartet. Ziel des Modellprojektes ist die Ausarbeitung, Umsetzung und Erprobung eines nachhaltigen Peer-to-Peer-Ansatzes der Cannabisprävention an den drei bayerischen Pilotstandorten Bamberg, Kempten und München. So soll gezielt eine geeignete Präventionsstrategie für Studierende sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler geschaffen werden; erste Aktionen ausgebildeter Peers an Universitäten und Berufsschulen finden bereits statt und werden begleitend evaluiert.

Das ZPG bietet weiterführende Informationen zum Thema Cannabisprävention.

Gezielte Maßnahmen für Risikogruppen

Darüber hinaus fördert das bayerische Gesundheitsministerium bereits seit vielen Jahren das Projekt Mindzone sowie das Projekt Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden (FreD).

Deckblatt Flyer Cannabis Mindzone

Das Projekt Mindzone bewegt sich im Partysetting, Feiernde werden von Altersgenossen sogenannten Peers angesprochen, informiert und für die Gefahren von Suchtmitteln sensibilisiert. Das Thema Cannabis wird sowohl im direkten Gespräch mit den Partygängern, über die Website als auch über Podcasts transportiert.

Projekt Mindzone

Podcast von Mindzone

Deckblatt des Flyers von FreD

Bei FreD handelt es sich um ein gezieltes frühzeitiges Hilfe- und Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren die erstmals aufgrund von Cannabis- oder illegalen Drogenkonsum auffällig werden. Es schließt die Lücke zwischen universellen Präventionsangeboten (zum Beispiel an Schulen) und weiterführenden Angeboten der Suchthilfe. Im Rahmen eines Interventions- und Beratungskurs, der an verschiedenen Standorte in Bayern angeboten wird, lernen die Teilnehmenden den eigenen Konsum zu reflektieren, werden zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen motiviert und erwerben Kompetenzen und Wissen im Umgang mit Suchtmitteln. Ziel ist es einer Verstetigung des Konsums entgegenzuwirken und der Entstehung einer Abhängigkeitserkrankung vorzubeugen.

Projekt FreD

Faltblatt zum Projekt

Angebote der Suchthilfe

Die psychosozialen Suchtberatungsstellen in Bayern bieten suchtgefährdeten beziehungsweise suchtkranken Menschen und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Ihr Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der ambulanten Beratung und Betreuung. Beratungen können dabei direkt vor Ort oder auch online über die trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform „DigiSucht“  stattfinden. Mit „DigiSucht“ wurde ein besonders niedrigschwelliger, sowie zeit- und ortsungebundener Zugang zum Hilfs- und Unterstützungsangebot der Psychosozialen Suchtberatungsstellen geschaffen.

Weitergehende Informationen zu den Angeboten der Suchthilfe finden Sie auf unserer Suchtseite.