Cannabis
Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Sie finden auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zum Thema Cannabis in Bayern.
Was ist Cannabis?
Nach Alkohol und Nikotin ist Cannabis das weltweit am weitesten verbreitete Suchtmittel. Gewonnen wird es aus der Cannabispflanze (Cannabis sativa), die zur Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) gehört. Cannabis wird schon seit Jahrhunderten als Nutz- und Heilpflanze angebaut. Die psychoaktive Wirkung beruht auf der Produktion von Cannabinoiden, insbesondere dem Tetrahydrocannabinol (THC), das speziell in den Blüten der weiblichen Hanfpflanze angereichert wird.
THC entfaltet seine Rauschwirkung im menschlichen Körper durch die Bindung an Rezeptoren des körpereigenen Cannabinoidsystems. Insgesamt enthält die Hanfpflanze mindestens 60 unterschiedliche Cannabinoide, von denen aber nur einige psychoaktiv wirken. Die stärkste psychoaktive Wirkung geht vom THC aus. Nicht psychoaktiv wirksam ist beispielsweise das in der Hanfpflanze ebenfalls enthaltene Cannabidiol (CBD). Cannabis wird meist in Form von Haschisch („Hasch“, Harz der Blütenstände) oder Marihuana („Gras“, getrocknete Blüten und Blätter der Cannabispflanze), seltener auch als Haschischöl (konzentrierter Anzug des Cannabis-Harzes) konsumiert.
Die häufigste Konsumform ist das Rauchen meist in Kombination mit Tabak. Mittlerweile gibt es Verfahren zur Extraktion und Anreicherung von Cannabinoiden aus Hanfpflanzen und auch Syntheseverfahren. Gerade die synthetischen Cannabinoide aus unkontrollierter Herstellung stellen eine besondere Gefahr für Konsumierende dar.

Zahlen und Risiken zum Cannabiskonsum
Im aktuellen Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) 2021 gaben knapp neun Prozent der befragten 18- bis 64-jährigen Deutschen an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Vor allem unter jungen Menschen gewinnt der Konsum von Cannabis zunehmend an Bedeutung. Daten der früheren Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), seit 13.02.2025 Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), zum Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener aus dem Jahr 2021 zeigen, dass in Deutschland in den letzten zwölf Monaten knapp acht Prozent der zwölf- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen sowie 25 Prozent der 18- bis 25-jährigen Erwachsenen Cannabis konsumiert haben. Die statistischen Kennzahlen weisen auf eine Etablierung des Konsums im Jugend- und jungen Erwachsenenalter hin, wobei der Probierkonsum noch höher liegt.
Die Entwicklung ist umso besorgniserregender, da insbesondere für diese Altersgruppen der Konsum von Cannabis mit erheblichen Gesundheitsgefahren einhergeht. Denn Cannabis ist ein sehr wirksames stimmungs- und wahrnehmungsveränderndes Suchtmittel mit erheblichen und zum Teil unumkehrbaren gesundheitlichen und sozialen Risiken.
Neben körperlichen Erkrankungen, wie beispielsweise Hodenkrebs und Atemwegserkrankungen begünstigt Cannabis insbesondere psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen. Cannabiskonsum, insbesondere im jungen Lebensalter, birgt aufgrund der noch andauernden Gehirnentwicklung, die bis weit in die dritte Lebensdekade hineinreicht, die Gefahr von strukturellen und funktionellen Beeinträchtigungen des Gehirns. Die Folge können Einbußen in Lern- und Gedächtnisleistungen sowie Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz sein und somit die altersgerechte Entwicklung junger Menschen nachhaltig gefährden.
Menschen, die häufig Cannabis konsumieren, brechen öfter die Schule ab, besuchen seltener eine Universität und haben seltener akademische Abschlüsse als ihre nicht konsumierenden Altersgenossinnen und Altersgenossen. Darüber hinaus kann der Konsum von Cannabis zu Sucht und Abhängigkeit mit Toleranzentwicklung (immer höhere Dosen notwendig) und Entzugssymptomen führen. Eine Überdosierung von Cannabis kann unmittelbar Wahn, Halluzinationen, Benommenheit sowie körperliche Symptome, wie beispielsweise Herzrasen, Herzrhythmusstörungen, Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen zur Folge haben und bedarf in der Regel einer notfallmäßigen Behandlung.
Daten zur Frage, inwieweit sich das seit dem 1. April 2024 in Kraft getretene KCanG auf den Konsum in Deutschland ausgewirkt hat, liegen noch nicht vor. Erste Hinweise können der Epidemiologische Suchtsurvey 2024 oder auch die Drogenaffinitätsstudie liefern, deren Ergebnisse erst im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht werden.
Internationale Daten zum Konsumverhalten nach einer Cannabis-Legalisierung variieren zwischen den einzelnen Ländern. Ergebnisse des Cannabis-Gutachtens des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg (Effekte einer Cannabislegalisierung, ECaLe-Gutachten) weisen allerdings auf einen Zusammenhang zwischen der Art und Weise, wie Drogenpolitik gestaltet wird, und dem beobachtbaren Konsumverhalten hin. Das Gutachten zeigt in seiner Analyse von über 160 Studien aus Ländern, in denen Cannabis für Genusszwecke freigegeben wurde, eindeutig, dass als Folge der Legalisierung vor allem eine langfristige Zunahme des Konsums von Canna-bis bei Erwachsenen und insbesondere auch bei jungen Menschen begünstigt wird, einschließlich damit einhergehender vielfältiger Probleme. Ein Anstieg der Konsumentenzahlen in Deutschland kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Cannabis: Legal – aber es gelten trotzdem Regeln!

Fragen zu Anbau und der zentralen Kontrolleinheit
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt Antworten auf einige der wichtigsten Fragen.
Prävention und Suchthilfe
Um der auch schon vor der Legalisierung beobachteten Zunahme des Cannabiskonsums von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu begegnen, hat das bayerische Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am LGL eine ganzheitliche Strategie zur Cannabisprävention für eine systematische Präventionsarbeit im Freistaat entwickelt.
Bayern setzt dabei den Schwerpunkt auf zielgruppenspezifische, evidenzbasierte Präventionsangebote, die sich insbesondere an die von Cannabis gefährdete Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen richten. Im Sinne eines konsequenten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutzes sollen diese Angebote einen nachhaltigen Beitrag leisten, den Cannabiskonsum bei jungen Menschen zu verringern und die Risikowahrnehmung zu steigern.
Cannabisprävention an bayerischen Schulen und Hochschulen
Insbesondere im schulischen Umfeld besteht die Möglichkeit junge Menschen frühzeitig zum Thema Cannabis zu erreichen. daher wurden einige Projekte ins Leben gerufen, die wir Ihnen vorstellen wollen.
Gezielte Maßnahmen für Risikogruppen
Darüber hinaus fördert das bayerische Gesundheitsministerium bereits seit vielen Jahren das Projekt Mindzone sowie das Projekt Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumierenden (FreD).
Das Projekt Mindzone bewegt sich im Partysetting, Feiernde werden von Altersgenossen sogenannten Peers angesprochen, informiert und für die Gefahren von Suchtmitteln sensibilisiert. Das Thema Cannabis wird sowohl im direkten Gespräch mit den Partygängern, über die Website als auch über Podcasts transportiert.
Bei FreD handelt es sich um ein gezieltes frühzeitiges Hilfe- und Beratungsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren die erstmals aufgrund von Cannabis- oder illegalen Drogenkonsum auffällig werden. Es schließt die Lücke zwischen universellen Präventionsangeboten (zum Beispiel an Schulen) und weiterführenden Angeboten der Suchthilfe. Im Rahmen eines Interventions- und Beratungskurs, der an verschiedenen Standorte in Bayern angeboten wird, lernen die Teilnehmenden den eigenen Konsum zu reflektieren, werden zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen motiviert und erwerben Kompetenzen und Wissen im Umgang mit Suchtmitteln. Ziel ist es einer Verstetigung des Konsums entgegenzuwirken und der Entstehung einer Abhängigkeitserkrankung vorzubeugen.
Angebote der Suchthilfe
Die psychosozialen Suchtberatungsstellen in Bayern bieten suchtgefährdeten beziehungsweise suchtkranken Menschen und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Ihr Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der ambulanten Beratung und Betreuung. Beratungen können dabei direkt vor Ort oder auch online über die trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform „DigiSucht“ stattfinden. Mit „DigiSucht“ wurde ein besonders niedrigschwelliger, sowie zeit- und ortsungebundener Zugang zum Hilfs- und Unterstützungsangebot der Psychosozialen Suchtberatungsstellen geschaffen.
Weitergehende Informationen zu den Angeboten der Suchthilfe finden Sie auf unserer Suchtseite.