Illegale Drogen sind Stoffe, deren Besitz, Herstellung und Handel auf der Basis des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verboten ist. Es handelt sich um eine Vielzahl an Substanzen, die vor allem auf das menschliche Gehirn einwirken und dadurch Einfluss auf Befindlichkeit, Stimmung, Denken, Wahrnehmung und das Verhalten nehmen. Das geschieht, indem die Substanzen den Stoffwechsel körpereigener Botenstoffe (der sogenannten Neurotransmitter) im Gehirn beeinflussen sowie auf spezifische Rezeptoren des Nervensystems einwirken. Drogenkonsum birgt daher immer ein unkalkulierbares Risiko für die körperliche und psychische Gesundheit sowie für das soziale Leben. Viele illegale Drogen führen schnell zu psychischer und/oder körperlicher Abhängigkeit. Die gesundheitlichen Risiken ergeben sich nicht ausschließlich aus der Wirkung der Substanz selbst, sondern auch aus der unbekannten Zusammensetzung der Droge bei unklarem Herstellungsprozess.
Das Bayerische Gesundheitsministerium weiß, dass Menschen, die von illegalen Suchtmitteln abhängig sind, Hilfe brauchen. Deshalb sind spezialisierte Angebote für Drogenkonsumenten notwendig, die sie in ihren verschiedenen Lebenslagen gezielt erreichen und unterstützen.
Illegale Drogen
Opioide
Opiate und Opioide sind sehr stark wirkende Schmerz- und Betäubungsmittel mit einem hohen Suchtpotenzial. Als Opioide werden alle morphinähnlich wirkenden Substanzen bezeichnet (synthetisch oder teilsynthetisch hergestellt oder pflanzlicher Ursprung). Als Opiaten werden nur die Betäubungsmittel bezeichnet, die Opium oder Opiumalkaloide – insbesondere Morphin – enthalten.
Opiate und Opioide wirken unmittelbar auf das zentrale Nervensystem. Dadurch erklären sich deren oft berauschende und bewusstseinsverändernde Effekte.
Durch die Wirkung im zentralen Nervensystem kann es leicht zu lebensgefährlichen Nebenwirkungen kommen: Opioide und Opiate können zum Beispiel das Atem- und Hustenzentrum dämpfen oder einen epileptischen Anfall auslösen. Die Substanzen können auch andere Organsysteme in gefährlicher Weise beeinflussen.
Cannabis
Cannabis ist seit dem 1. April 2024 nur noch in größeren Mengen illegal. Die Details dazu finden Sie auf unserer Cannabis-Unterseite.
Cannabis ist eine Gattung von Hanfgewächsen mit psychoaktiven Wirkstoffen, insbesondere dem Tetrahydrocannabinol (THC). Es wird meist in Form von Haschisch ((„Hasch“, Harz der Blütenstände) oder Marihuana („Gras“, Blüten und Blätter der Cannabispflanze) als Rauschmittel konsumiert. THC wirkt psychoaktiv und kann unter anderem das Fühlen, Denken, Handeln verändern.
Zunehmend besser wird das Gefährdungspotential von Cannabis verstanden. Ein besonderes gesundheitliches Risiko geht von dem in den letzten Jahren deutlich zugenommenen THC-Gehalten in den Produkten sowie die Zunahme von neuen Cannabisformen und aus Cannabispflanzen extrahierte Produkte aus. Nach der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle liegt der TCH-Gehalt heute bei 13 bis 24 Prozent (Haschisch, „Harz“) beziehungswiese neun bis zwölf Prozent (Marihunana, „Gras“), doppelt so viel wie vor zehn Jahren. Außerdem ist eine Zunahme von neuen Cannabisformen und aus Cannabispflanzen extrahierten Produkten zu verzeichnen. Neben der Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung zählen kognitive Beeinträchtigungen, die Erhöhung des Risikos für die Entwicklung einer psychotischen Erkrankung sowie weiterer psychiatrischer Erkrankungen zu den Risiken. Auch das Risiko an Hodenkrebs zu erkranken ist bei regelmäßigem Cannabiskonsum erhöht. Etwa einer von zehn Konsumenten entwickelt einen klinisch bedeutsamen Gebrauch und konsumiert teilweise mehrmals täglich Cannabis. Es kommt oft zu psychosozialen Folgen, zum Beispiel einem geringeren Bildungserfolg. Es kann auch zu psychischen und körperlichen Entzugssymptomen kommen. Das Risiko einer Abhängigkeit steigt, je früher im Leben und je häufiger Cannabis konsumiert wird. Insgesamt sind neun Prozent aller Konsumierenden abhängig und sogar 25 bis 50 Prozent, wenn schon als Jugendlicher täglich konsumiert wird.
Neue psychoaktive Substanzen
Laut der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle drängen jedes Jahr zahlreiche neu entwickelte psychoaktive Substanzen (NPS) auf den deutschen Markt. So geht die Europäischen Drogenbeobachtungsstelle von schon insgesamt 930 NPS aus.
Sie werden meist mit der Absicht hergestellt, die Wirkungen verbotener Drogen zu imitieren. Da diese neuen Substanzen noch nicht im Anhang des Betäubungsmittelgesetzes aufgelistet sind, gelangen diese Drogen nach und nach als sogenannte „legal highs“ oder als „research chemicals“ unter Bezeichnungen wie „Kräutermischungen“, „Pflanzendünger“ oder auch „Badesalz“ auf den deutschen Markt. Über legale Online-Plattformen sind sie auch Jugendlichen besonders leicht zugänglich.
Auch wenn der Erwerb legal ist, können die Gesundheitsgefahren gravierend sein. Oft enthalten NPS gesundheitlich bedenkliche, zum Teil giftige Inhaltsstoffe, deren Menge im Produkt unbekannt ist.
Deshalb ist es für Konsumentinnen und Konsumenten unvorhersehbar, wie diese Drogen auf den Körper wirken und welcher gesundheitliche Schaden entsteht.
Suchtprävention und Suchthilfe
Das Bayerische Gesundheitsministerium unterstützt Maßnahmen zur Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Konsums illegaler Drogen und Hilfemöglichkeiten für die Betroffenen. Auch die Psychosozialen Suchtberatungseinrichtungen vor Ort stellen mit ihrem breiten Unterstützungsangeboten für Konsumierende und deren Angehörige sicher, dass Hilfe gezielt ankommt.
Cannabisprävention an bayerischen Schulen
Das Projekt „Cannabisprävention an bayerischen Schulen“ ist am 1. November 2022 angelaufen und dauert bis Ende 2024. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen acht und neun.
Jedes Jahr sollen rund 1.500 Klassen durch geschulte Suchtfachkräfte in interaktiven Workshops eine altersbezogene gezielte Aufklärungs- und Präventionsarbeit erhalten – zu Cannabis im Speziellen und zu Suchtmitteln allgemein. Das Projekt war am 13. September 2022 vom Bayerischen Ministerrat beschlossen worden. Die Staatsregierung finanziert das Projekt mit rund 1,6 Millionen Euro.
Weitere Informationen finden Sie beim Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG):
Modellprojekt „BayTHN – Take-Home-Naloxon in Bayern“
Das Medikament Naloxon hebt die Wirkungen von Opiaten wie zum Beispiel Heroin auf und kann deshalb bei Vergiftungen beziehungsweise Überdosierungen als Antidot eingesetzt werden. Hierdurch lassen sich zum Beispiel lebensbedrohliche Atembeschwerden vermeiden.Der Einsatz von Naloxon soll dazu beitragen die Zahl der Menschen verringern, die an ihrem Drogenkonsum sterben.
Bislang durfte Naloxon nur von Ärzten eingesetzt werden. Im bayerischen Modellprojekt „BayTHN – Take-Home-Naloxon in Bayern“ werden medizinische Laien geschult, wie sie Naloxon als Nasenspray bei Menschen anwenden. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Naloxon-Notfallgabe durch geschulte medizinische Laien sachgerecht erfolgt. Zielgruppen sind unter anderem Heroinkonsumenten und Menschen, die mit einem Ersatzstoff für Heroin behandelt werden. Auch in Drogenhilfeeinrichtungen sowie in Justizvollzugsanstalten wurde geschult. Das Projekt lief von Oktober 2018 bis Juni 2020.
Das Projekt BayTHN wurde federführend von der Universität Regensburg in Kooperation mit der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Bamberg umgesetzt. Beteiligt waren zudem verschiedene Einrichtungen der bayerischen Suchthilfe an den fünf Standorten Regensburg, München, Nürnberg, Ingolstadt und Augsburg.
Das bayerische Gesundheitsministerium förderte das Projekt bis Ende 2020 mit 330.000 Euro und fördert es fortlaufend.
Bis Mitte 2020 wurden fast 500 Menschen für den Einsatz des Nasensprays im Rahmen des Projekts geschult. In 70 Notfallsituationen kam Naloxon gezielt zum Einsatz und konnte somit Leben retten.